Waisenrente nach dem 27. Lebensjahr????

Hallo zusammen,

wollt mal fragen, ob sich da jemand von Euch auskennt. Komme mit Google nicht weiter.

Also, ich würde gerne wissen, ob ich auch nach dem 27. Lebensjahr Waisenrente beziehen kann, wenn ich jetzt eine Fachschule besuchen würde.
Ich bin derzeit in Elternzeit. Weiß aber nicht, ob die in diesem Fall als "Ausfallzeit" angerechnet werden würde.

lg Ulrike

1

Hallo,

schau mal dort:

http://de.wikipedia.org/wiki/Waisenrente

Ich verstehe es so, dass mit 27 Jahren Schluß ist. Auch, wenn die Waise sich noch in der Ausbildung befindet.

Gruß
Sassi

2

Längstens bis zum 27. Lebensjahr gibt es Waisenrente.

Zitat:
(4) Der Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente besteht längstens

1.
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder
2.
bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise

a)
sich in Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet
...
Zitatende
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__48.html

Ausnahmefälle sind Zivildienst, Wehrdienst oder gleichgestellter Dienst. Die Zeit wird dran gehangen. Elternzeit zählt nicht dazu.
Zitat:
(5) In den Fällen des Absatzes 4 Nr. 2 Buchstabe a erhöht sich die für den Anspruch auf Waisenrente maßgebende Altersbegrenzung bei Unterbrechung oder Verzögerung der Schulausbildung oder Berufsausbildung durch den gesetzlichen Wehrdienst, Zivildienst oder einen gleichgestellten Dienst um die Zeit dieser Dienstleistung, höchstens um einen der Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes oder Zivildienstes entsprechenden Zeitraum. Die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres im Sinne von Absatz 4 Nr. 2 Buchstabe c ist kein gleichgestellter Dienst im Sinne von Satz 1.
Zitatende
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__48.html

3

Vielen Dank für Eure Bemühungen.

:-( Dann gibt es das leider nimmer, Schade.

lg Ulrike