Frage Elterngeld bei Angestelltentätigkeit und Nebengewerbe

Hallo,

obwohl ich noch viel Zeit habe (bin in der 19. SSW), graut mir schon jetzt vor dem Elterngeldantrag. Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen:

Ich bin 25 Std. als Angestellte berufstätig und habe noch ein Nebengewerbe, das mich ca. 15 Std/ Woche in Anspruch nimmt. Elterngeld möche ich beantragen, jedoch meine selbständige Tätigkeit (häusl. Arbeitsplatz) wieder aufnehmen (ob im vollem Umfang oder etwas weniger, lässt sich jetzt schlecht beurteilen). Ich könnte mir vorstellen, dass ich alles umfassend im Antrag angeben muss (Gehaltsabrechnungen für die angestellte Tätigkeit und Steuerbescheid für die selbständige Tätigkeit). Reicht es denn aus, eine ungefähre Stundenzahl für die Tätigkeit im Nebengewerbe (oder durchschnittl. monatl. Einnahmen) während der Elternzeit anzugeben und im Anschluss daran wird "abgerechnet"?

Hoffentlich habe ich mich nicht zu unklar ausgedrückt. Vielleicht kann mir ja jemand helfen bzw. war bereits in einer ähnlichen Lage.

Vielen Dank im Voraus!

Birgit#blume

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Glückwunsch, da hast du wirklich den worst case für die Berechnung getroffen.

Vorweg, ja abgerechnet wir später und über die Einkommemssteuererklärung bzw. EÜR!

Erhältst du Mutterschaftsgeld vom AG und KK. Wenn ja, dann zählen bei dir in beiden Fällen die 12 Monate vor dem Mutterschutz.

Wenn nein, wirds komplizierter!
Du mußt für die 12 Monate bei der Selbstständigkeit eine EÜR mit Belegen abgeben, hinterher dann ebenso.

Es zählt das Zuflussprinzip, das heißt letztendlich interessiert nur, wieviel Geld wann geflossen ist. Somit hat man allerdings auch gewises Gestaltungmöglichkeiten indem die Leute früher oder später die Rechnungen zahlen ;)

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Vielen Dank für die Info, ich habs schon befürchtet, dass es kompliziert wird. Ich habe Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der KK und Zuschuss vom AG. Die Seite ist immerhin klar.

Ich denke, ich werde mich, wenns soweit ist, bei der entsprechenden Stelle beraten lassen, die können sich ruhig Zeit für mich nehmen. Irgendwie muss es doch hinzukriegen sein.

GLG Birgit

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Wie gesagt, wenn du Mutterschaftsgeld bekommst zählt das Einkommen von den letzten 12 vollen Kalendermonaten vor dem Mutterschutz.

Du mußt eine EÜR machen und dort wird dann ein pauschaler Satz an Steuern abgezogen, dass ist dann das selbstständige Einkommen fürs Jahr. Dann werden die 12 Monate nicht-selbstständiges Einkommen addiert und von der Gesamtsumme (oder korrekter Weise von der Summe der nicht-selbstständigen Einkünfte) dann 920 Euro abziehen. Das durch 12 teilen, dann hast du die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld (höchstens aber 2700 Euro).

Wenn noch fragen sind, einfach melden.