Kündigung - Meister - ALGI

Hallo,

ein Freund von mir hat seine Arbeitsstelle gekündigt, um in Vollzeit seinen Meister zu machen.
Dies beginnt am Montag.

Soweit so gut.

Er hat Bafög beantragt, dazu brauchte er aber eine Bescheinigung, dass er von der Agentur für Arbeit kein Geld bekommt.
Dort hat er dann einen Antrag stellen müssen, der natürlich abgelehnt wurde.

Nun stellen sich folgende Fragen:

Die SB hat gesagt, er müsse sich erst arbeitslos melden, am ersten Tag nachdem die Schule zu Ende ist.
(Ich halte das für falsch und legte ihm die 3 Monate nochmal nahe)
Wie ist es?

Dann ist es so, dass er jetzt ja eine 3 monatige Sperre erhalten hätte, weil er selbst gekündigt hat.

Bekommt er die Sperre nach der Meisterschule dann? Oder garnicht?

Vielen Dank
Mel

1

PS: es sollte wohl eher heißen:

Würde er die Sperre dann nach der Meisterschule bekommen, falls es nötig würde, ALGI zu beantragen?

Denn natürlich hat er Jobs in Aussicht, sonst hätte er die Schule ja nicht gemacht ;-)

Danke
Mel

2

Gegenfrage:

Hätte er nach der Meisterschule überhaupt Anpruch auf ALG I? Weil da werden ja die letzten 2 Jahre zur Berechnung herangezogen! Und wenn er da keinen Lohn hatte, hätte er doch keinen Anspruch, oder?

Meine sowas zu wissen, deshalb frage ich!

Lg

Susanne

4

Hallo ...

Ja klar, er war 12 Jahre durchgehend arbeiten und die Meisterschule dauert nur 5 Monate.

LG

8

Ach so! Sorry! Dachte sowas dauert länger!

3

Zitat:
11 Punkte, die Sie sich merken sollten!
1. Bei Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
sind Sie verpflichtet, sich spätestens drei Monate
vorher persönlich arbeitsuchend zu melden. Erfahren
Sie von der Beendigung weniger als drei Monate vorher,
müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen melden. Zur
Wahrung der Frist und um Ihnen die Arbeitsuchendmeldung
zu erleichtern, können Sie uns z. B. telefonisch
die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses mitteilen und
einen Termin zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung
vereinbaren. Melden Sie sich nicht rechtzeitig, droht
eine Sperrzeit. Lediglich bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis
gilt die Pflicht zur Meldung nicht.
Weitere Hinweise dazu finden Sie in Abschnitt1.
Zitatende
Quelle: Seite 5 http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf

Das heißt er muss sich arbeitssuchend melden. Das ist das was du meinst.
Und dann am 1. Tag nach dem die Schule zu Ende ist arbeitslos melden. Das ist das was der SB meint und ist richtig.


Anspruch auf ALG I hat er wenn er innerhalb der letzten 2 Jahre vor der Arbeitslosigkeit mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
Wenn er nach seiner Schule also Anspruch auf ALG I hat, dann wird er die Sperre wegen Selbstkündigung dann bekommen.

Aber ich nehme mal an das er sich vorher einen Job suchen wird.

5

Hey Goldtaube,

Anspruch auf ALGI hätte er in jedem Falle. Er war 12 Jahre durchgehend voll arbeiten und die Meisterschule dauert nur 5 Monate.

Also bekommt er die Sperre dann drauf. Hhmm, okay.

Ich danke dir, für deine Antwort.

Achso, reicht es, wenn er sich schriftlich arbeitssuchend (die 3 Monate vorher) meldet? Weil er ist nur Samstag abend und Sonntags hier während der Meisterschule.

Und ja, natürlich versucht er vorher eine Arbeit zu bekommen. Das waren nur die Fragen, die sich grundsätzlich gestellt haben.

LG udn Danke
Mel

6

Ah, gelesen. Er kann die Arbeitssuchendmeldung telefonisch machen und einen Termin vereinbaren.

Sorry, hatte es überlesen.

LG

weiteren Kommentar laden