Spezialisten gesucht: Firmenwagen und Pendlerpauschale!

Hallo!

Ich hocke seit gestern Abend an unserer Steuererklärung 2008. Im Grunde komme ich bisher gut klar, allerdings weiß ich in einem Punkt nicht wirklich weiter:

Mein Mann hat einen Firmenwagen der auch zur privaten Nutzung überlassen wird und dieser wird nach der 1%-Regel versteuert. Sein täglicher Arbeitsweg führt nicht immer direkt ins Büro, sondern er fährt meistens zuerst zur Baustelle und anschl. ins Büro. Aber er fährt immer vom Büro direkt nach Hause.

Darf er überhaupt die Pendlerpauschale geltend machen (da es ein Firmenwagen ist und alle Kosten die Firma trägt)? Und wenn ja, wie splitte ich denn die Dienstreise vom Arbeitsweg? (Dienstreise mit Firmenwagen darf er ja nu nicht steuerlich absetzen. Soweit bin ich ja immerhin schon #hicks)

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

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Natürlich nicht. Er hat ja keine Kosten. Den Firmenwagen zahlt die Firma komplett. Die kann die Kosten dafür absetzen, aber nicht ihr.
Also den Teil der Werbungskosten kannst du nicht ausfüllen. Dort wird übrigens auch nach dem Kennzeichen des EIGENEN Fahrzeugs gefragt.

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Hallo!

Naja, im Grunde würde ich Dir Recht geben, ABER:Ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht. Handelt es sich um einen Firmenwagen, der auch zur privaten Nutzung zur Verfügung steht und pauschal versteuert wird (1%-Regel, s. §9 Abs. 1 Punkt 4 EStG), dann kann die Pendlerpauschale sehr wohl angesetzt werden. Tatsächliche Kosten sind mitnichten Voraussetzung für den Ansatz der Pendlerpauschale. Auch Fußgänger können sie beanspruchen.
Das Finanzamt selbst argumentiert wie du. Also weiß ich jetzt auch nicht wirklich weiter.

"Dort wird übrigens auch nach dem Kennzeichen des EIGENEN Fahrzeugs gefragt." Nein ist nicht richtig. Es wird gefragt ob Firmenfahrzeug oder nicht und nach dem Kennzeichen des Fahrzeuges mit dem zur Arbeit gefahren wird. In diesem Falle also nach dem Kennzeichen des Firmenwagens...

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HAllo

Troztdem habt ihr keine kosten, die ihr absetzten könnt.
Also könnt ihr sie auch nicht angeben

BIanca

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Du willst etwas absetzen, wofuer ihr gar nichts bezahlt?

Du kannst keine Kilometer geltend machen, weil diese ja im Firmenwagen zurueck gelegt werden (Kosten hierfuer traegt der AG).


Claudia

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Wieso keine Kosten? Immerhin versteuern wir jeden Monat den einstigen Neuwagenwert des Fahrzeuges. Das sind z.B. für ein Fahrzeug das mal 30.000 Euro gekostet hat immerhin 300 Euro...

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Sorry, ich meine natürlich 1% des einstigen Neupreises...

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Bei einem Firmaenwagen muss er zuzüglich zur 1%Regel seine täglich km zur Arbeit mitversteuern. Die ist auch auf seiner Lohbescheinigung vermerkt.
Und ja, er kann die Pendlerpauschale ansetzen, da er hierfür bereits unterjährig Steuern bezahlt hat.
Ich habe auch einen Dienstwagen, bei mir ist es so und es gab noch nie ein Problem, dass das FA es gestrichen hätte.
Inzwischen habe ich, trotz Dienstwagen, meine täglichen Anfahrtskilometer als lohnsteuerfreien Abzug auf der ST.-Karte eingetragen.

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Hallo, sockeline!

"Bei einem Firmaenwagen muss er zuzüglich zur 1%Regel seine täglich km zur Arbeit mitversteuern. Die ist auch auf seiner Lohbescheinigung vermerkt."

Wo steht denn das? Auf seiner Lohnsteuerbescheinigung ist da nichts zu finden... #gruebel

Ich finde lediglich die 1% des Neuwagenwertes.

LG,
Michelle

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Schau mal in die letzte Gehaltsabrechnung (nicht Lohnsteuerjahresbescheinigung!). Unter dem 1% müsste noch PKW-km geldwerter Vorteil stehen. Wenn da nix steht wird praktisch die Wohnung als Arbeitsort/Diensbeginn gesehen. Dann hat er praktisch keine Wegstrecke zur Arbeit und dann kann man es nicht absetzen.

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Hallo,

bei meinem Steuerprogramm werde ich gefragt, ob die Fahrten mit Dienstwagen zurückgelegt werden oder oder nicht. Ich habe das jetzt mal "durchgespielt". Das Programm macht da keinen Unterschied obs jetzt mit Privat-Pkw ist oder mit Firmenwagen. Auch beim Firmenwagen setzt er die Kilometer wie angegeben an.

Als ich damals noch einen Firmenwagen hatte, habe ich die KM auch immer angegeben und ich habe nie Ärger bekommen.

Gruß Nicole

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Hallo, Nicole!

Genau das habe ich auch! Mein Mann glaubt mir allerdings nicht, das wir die Werbungskosten absetzen können... Ich meine, sonst wäre so ein steuerprogramm doch für tote Nüsse, oder?

Ich danke Dir auf jeden Fall für deine Mühe!

LG,
Michelle

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Ich würde es meinem Mann so erklären:

Das Ding nennt sich ja Pendlerpauschale. Also eine Pauschale für Pendler. Diese Pendlerpauschale bekommt ein Arbeitnehmer, der zu Fuß zur Arbeit geht, mit Fahrrad, Auto, Bahn oder sonst wie zur Arbeit fährt. Also warum nicht auch jemand der einen Firmenwagen hat. Ansonsten wären die mit Firmenwagen gegenüber denjeigen mit Fahrrad oder den Fußgängern ja benachteiligt.

Außerdem warum gibts die Option dann im Steuerprogramm, wenns nicht möglich wäre?

LG Nicole

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