Arbeitslos melden trotz Elternzeit

Hallo zusammen,

foglendes Szenario:

Kündigung (Ich) zum 15.05.09 Geburtstermin 20.05.09, Partner (Ehefrau) geht arbeiten nach Ablauf des gesetzlichen Mutterschutz, ich nehme Elternzeit (Ehemann).

Elterngeldstelle sagte ich soll das Elterngeld in Anspruch nehmen und mich erst nach der Elternzeit arbeitslos melden, stimmt das?

Ich denke man muss sich sofort Arbeitslos mleden wenn ich wess das ich arbeitslos werde?

Elterstelle sagte auch, das ALG wird mit dem ELG verrechnet und wenn ich keine ALG beziehe fallen die Zahlungen aber ein wenig höher aus, stimmt das?

Ich weiss jetzt nicht ob ich mich AL melden muss oder nicht? Kann das wer beantworten?

Wie sieht es nach der Elterzeit aus wenn ich mich nicht AL melde, bekomme ich dann eine Sperre?

Kann ich mich nur AL melden und nicht arbeitssuchend, wegen der Elterzeit?

Vielen Dank für die Hilfe im voraus

Sascha

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Ich bin da jetzt zwar nicht aufs Genaueste bewandert, würde das aber folgendermaßen sehen:

1. Du MUSST Dich arbeitslos melden, aber gleichzeitig angeben, dass Du die Elternzeit machst.

Zur Überbrückung der KV musst Du ja auch irgendwo gemeldet sein. Und sei es nur für 5 Tage, wie geplant. Über ALG I bist Du ja auch versichert.

2. Du musst Dich dann 3 Monate vor Ende der Elternzeit wieder beim A-Amt melden, solltest Du in der Zwischenzeit auf Eigeninitiative nix gefunden haben.

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So würde ich es auch machen.

Auf jeden Fall bei der Arbeitsagentur melden, aber gleichzeitig angeben, dass du in Elternzeit gehst.

Gruß
Sassi

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Hallo,

wenn du jetzt in Elternzeit gehst, bist du nicht Arbeit suchend. Darum macht eine Meldung zum jetzigen Zeitpunkt auch keinen Sinn.

Du solltest dich aber auf der Arbeitsagentur mal beraten lassen. Du könntest schon Mal die Formalitäten klären und dich zum Ende der Elternzeit Arbeit suchend melden.

Wenn nicht stimmt, was ich hier schreibe, teilt dir dies dein Arbeitsvermittler mit ;-)

LG Marion

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also ich würde sagen du MUSST dich auf jeden fall erstmal arbeitlos melden.....du möchtest ja auch sicherlich für die zeit von der kündigung bis zur geburt von irgenwem geld haben...oder;-)

elternzeit beginnt ja erst mit der geburt des kindes....!

du musst aber deinem zuständigen arbeitsvermittler bescheid geben das du in elternzeit gehst...und entweder du bleibst dann beim aa wenn du nebenbei arbeiten gehen möchtest oder du bekommst dann einen aufhebungsbescheid vom aa und meldest dich dann erst 3 monate bevor die ez endet wieder an!

aber wie gesagt melden musst du dich sonst fehlen dir ja die tage schon allein wegen der rente später...ach und: arbeitslos und arbeitssuchend ist das selbe...klingt jetzt bloß nicht mehr so als wenn man keine lust hätte;-);-)

ich hoffe ich konnte dir ein bißchen helfen ansonsten ruf doch einfach mal beim aa an

lg jana