Krankheitsvertretung-wie viele Verlängerungen bis zum unbefristetenAV?

Hallo ihr,

ich hab ne Frage (steht ja schon oben) ;)
Aber noch einbisschen zu meiner Situation:
Seit August´08 bin ich als Krankheitsvertretung angestellt. Der 1. Vertrag ging über 4 Wochen
dann eine Verlängerung für 4 Wochen,
dann für 3 Monate und jetzt nochmal für weitere 6 Monate!
Also im Juni bekomme ich (hoffentlich) meine 4. Verlängerung...
Jetzt erzählte mir eine Freundin, das ich auch bei KV nicht ewig befristet verlängert werden kann, sondern jetzt bei mir ein unbefristeter AV ansteht...

Kennt sich jemand aus?

Danke schonmal :)

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Hallo,

ich kenne das Problem. Ich habe es mittlerweile geschafft und einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten, nach knapp 4 Jahren.
Es ist allerdings so, dass die dich immer befristen können, sobald ein eindeutiger Grund (direkte Stellenbezeichnung - also bei dir z.B. eingestellt als Krankheitsvertretung für ... ) dafür im Arbeitsvertrag steht (also theoretisch bis zur Rente). Es reicht manchmal sogar aus, wenn dir der Grund nur mündlich genannt wurde und du zugestimmt hast (war bei mir das Problem). Nur wenn kein Grund angegeben ist, dürfen die dich maximal auf 2 Jahre befristen mit maximal 3 Verlängerungen.

Schau mal hier nach: http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/BJNR196610000.html#BJNR196610000BJNG000300305 und zwar ab §14

Ist ein bissl lang, deshalb der Link.
Wenn du unsicher bist, dann geh mit deinem Arbeitsvertrag zur Verbraucherzentrale, zu einem Anwalt für Arbeitsrecht oder zu deiner Gewerkschaft (falls du in einer bist) und lass dich beraten.

LG bluebutterfly

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Hallo!

Ich habe auch 7 Jahre lang auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag gewartet, meine Verträge wurden zum Glück immer wieder verlängert.

Über mir wurde ja schon alles ausführlich beschrieben!

Kopf hoch! Du bist bestimmt eine gute Arbeitskraft, sonst würde dein Vertrag nicht immer wieder verlängert werden! Es wird schon noch mit dem Festvertrag klappen!

LG

Sabrina

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meine vorschreiberinnen haben recht. sobald ein sachlicher grund vorliegt (erkrankung des mitarbeiters für den du einspringst) ist die befristung auch über mehr als 3 verträge bzw. 2 jahre zulässig.