Steuerklassen wechseln nach Geburt sinnvoll?

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Mein Mann und ich sind beide in der Klasse 4.

In wenigen Tagen kommt unser erstes kind auf die Welt.

Wir wollten nach der Geburt wechseln auf 3/5. Mein Mann geht weiter arbeiten und ich bleibe daheim und beziehe Elterngeld. Nun sagt unsere Steuerberatung das sie das nicht machen würde, weil wir sonst mit einer Nachzahlung der kommenden Steuererklärung rechnen müssten.

Wir können uns das garnicht vorstellen.

Wie macht Ihr das? In meinem Freundeskreis sind die Konstellationen irgendwie anders ( Selbständig, Student...).

Danke für eure Hilfe!

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Wir haben schon immer die Steruklasse 3/5, daher mußten wir nicht wechseln. Das mit der Nachzahlung kann durch den Progressionsvorbehalt aber sehr gut sein. Wenn die Steuerberatung davon abrät, würde ich es wohl lassen!

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Hi Leni,
vielleicht solltet Ihr nicht nur die Steuerklasse, sondern auch die Steuerberatung wechseln.
Eure Steuerschuld ergibt sich nicht aus der Steuerklasse. Die Steuerklasse sagt nur aus, wieviel "Abschlag" Ihr monatlich zahlt. Diese "Abschläge" werden im Zuge der Steuererklärung dann gegen die tatsächliche Steuerschuld verrechnet und es ergibt sich eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung.

Sind beide in 4/4, zahlt Ihr wahrscheinlich eher zuviel "Abschlag" und bekommt dann wahrscheinlich eher eine Rückerstattung. Seid Ihr in 3/5, zahlt Ihr weniger "Abschlag", evtl so wenig, daß eine Nachzahlung fällig wird. Unterm Strich habt Ihr für das Jahr aber gleich viel bezahlt!! Ihr fahrt mit den geplanten 3/5 vermutlich besser, weil ihr zunächst geringere Steuerbelastung habt und so den Wegfall Deines Einkommens, der ja durch das Elterngeld nicht voll ausgeglichen wird, besser verkraften könnt - denk mal an die vielen Anschaffungen fürs Baby am Anfang...

Das mit dem Progressionsvorbehalt beim Elterngeld kannst Du vergessen. Für das Elterngeld interessiert nicht, was Ihr nach der Geburt steuerlich macht. Indem ihr vor der Geburt 4/4 hattet, habt Ihr Euch beim Elterngeld schlechter gestellt und müßt somit auch weniger Steuern drauf zahlen, das hat aber gar nichts mit Steuerklassenwechseln nach der Geburt zu tun.

LG

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Wieso sollten sie den Progressionsvorbehalt vergessen? Sie zahlen doch fürs Elterngeld keine Steuern, aber der Steuersatz wird fürs andere IEnkommen (auf das sie eh weniger Einkommen gezahlt haben) erhöht.
Also der Tipp vom Steuerberater wird schon stimmen, zumal er ja wissen müßte, wie es bisher mit Dinge, die abzusetzen waren, aussah.

Durch 4/4 haben sie sich sicher nicht schlechter beim Elterngeld zum Progressionsvorbehalt gestellt!

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Nehmen wir mal zur Vereinfachung an, daß Kind kommt am 1.1.2010 und der Steuerklassenwechsel erfolgt zum 1.1.2010.

Durch das Elterngeld steigen die zu versteuernden Einkünfte des Jahres 2010. Somit ergibt sich eine höhere Steuerschuld für 2010 gemäß der Splittingtabelle. Diese Steuerschuld wäre aber genau dieselbe, wenn sie in 4/4 verblieben wären. Sie hätten dann halt nur im Laufe des Jahres 2010 wesentlich mehr Lohnsteuerabzug gehabt und dadurch hätten sie bei der Steuererklärung 2011 was gut. Bei 3/5 hätten sie 2010 weniger Lohnsteuerabzug und müssten vielleicht 2011 was nachzahlen. Aber wie gesagt, am Ende haben sie für die Einkünfte des Jahres 2010 (inkl. Elterngeld) genau gleich viel Steuern bezahlt.

Du hast aber recht, mit 4/4 vor der Geburt stehen sie beim Elterngeld besser da als mit 3/5 vor der Geburt. Hab Mann und Frau verwechselt ;-)