Kindesunterhalt während der Elternzeit ??????

Hallo ihr Lieben,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, und zwar betrifft meine Frage den Kindesunterhalt für den 13jährigen Sohn aus erster Ehe meines Mannes, der nicht bei uns lebt und nur ab und zu am Wochenende kommt.
Ich gehe arbeiten, mein Mann ist in Elternzeit (3 Jahre lang).
Nun meine Frage: Müssen wir weiterhin die 312 € Kindesunterhalt an die Exfrau zahlen, obwohl mein Mann momentan nichts verdient ?
Oder kann man den Betrag auch kürzen llassen (womit uns natürlich auch schon geholfen wäre) ?
Oder wird das vom Familieneinkommen berechnet ?
Ich weiß noch, das bei der Festsetzung der Höhe des Ki-unterhalts nur das Gehalt meines Mannes herangezogen worden war.
Kennt ihr euch aus ?
Gruß MelanieSusanne

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"Nun meine Frage: Müssen wir weiterhin die 312 € Kindesunterhalt an die Exfrau zahlen, obwohl mein Mann momentan nichts verdient ?"

Wie? Er bekommt kein Elterngeld?!

"Unterhaltspflicht trotz Elternzeit

Ein seinen Kindern aus erster Ehe unterhaltspflichtiger Elternteil darf aus unterhaltsrechtlicher Sicht in einer neuen Ehe nur dann die Haushaltsführung und die Kindesbetreuung übernehmen, wenn wirtschaftliche Gesichtspunkte oder sonstige Gründe von gleichem Gewicht, die einen erkennbaren Vorteil für die neue Familie mit sich bringen, im Einzelfall den Rollentausch rechtfertigen.

Im Falle eines berechtigten Rollentausches ist die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern aus erster Ehe auf der Grundlage einer Nebenerwerbstätigkeit und des Taschengeldanspruches nicht durch einen fiktiven Unterhaltsanspruch begrenzt, der sich ergäbe, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil in seiner neuen Ehe vollzeiterwerbstätig wäre und von solchen Einkünften seinen eigenen Selbstbehalt sowie alle weiteren gleichrangigen Unterhaltsansprüche abdecken müsste.
(BGH, FamRZ 2006, 1827)"

http://www.hilliger-mueller.de/elternzeit.html

Man überlegt sich im Übrigen VORHER, ob man sich den Luxus "Elternzeit" erlauben kann, wenn man ZWEI Kinder finanziell zu versorgen hat!

http://www.finanzfrage.net/frage/wenn-ich-in-elternzeit-ginge-dann-koennte-ich-doch-die-unterhaltszahlungen-momentan-ruhen-lassen-oder

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Hallo,

ihr zahlt nicht für die Frau sondern für das Kind.

Gruß Marion

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Und wieso bleibt dein Mann 3 Jahre zu Hause ,wenn er weiß ,daß er dann nichts verdient aber für seinen Sohn Unterhalt zahlen muß ?
Dann muß er halt wieder arbeiten gehen.Euer Kind ist doch schon 2.

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Deinem Mann ist es als Unterhaltsplichtiger Vater gar nicht gestattet in Elternzeit zu gehen, bzw. Zahlungsunfähigkeit mutwillig herbeizuführen.

Der Unterhalt ist in voller Höhe weiterhin zu leisten, entweder von Dir oder Dein Mann sucht sich einen Nebenjob um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen.

Tut Dein Mann dies nicht, liegt der Straftatbestnd der Unterhaltshinterziehung vor, die Deinen Mann im schlimmest Fall auch in den Knast bringen könnte.

Und ehrlich, es wäre ein leichtes gewesen, diesen Sachstand zu recherchieren , bevor man ein 2. Kind bekommt, das Man(n) sich gar nicht leisten kann.

Scully

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.... lass dich hier mal nicht ärgern!! selbstverständlich kann dein mann den erziehungsurlaub nehmen. das entscheidet ihr entsprechend EUREM familieneinkommen.wenn du mehr geld verdienst ist das eine selbstverständlichkeit.
unterhaltsrecht ist eine sehr komplexe angelegenheit.
ihr solltet aber prüfen lassen, ob im fall deines mannes eine sogenannte mangelfallberechnung vorliegt. (SEIN selber verdienst (hier wird möglicherweise der verdienst herangezogen, der für die berechnung des elterngeldes entscheidend war), aber nun 2 unterhaltsberechtigte kinder.
dann müsste wahrscheinlich auch eine titelabänderung her.
einfach so darf dein mann den unterhalt für das kind aus 1. beziehung nicht abändern. lasst euch doch mal von einem anwalt beraten.l.g.c.

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Hallo

Das ist doch Quatsch. Was kann sein Kind dafür, da e zu Hause bleiben möcht? Er hat den Unterhalt weiter zu zahlen. Er kann nicht einfach in Elternzeit gehen und das Kindmuss zusehen. Finde ich unmöglich sowas

http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article3349741.html

Bianca

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... wie du das findest, ist ja deine sache. es ändert aber an der tatsache nichts, dass die familie darüber bestimmt, wer von beiden die elternzeit nimmt. ein kind hat ja immer 2 elterteile und jeder darf sich bemühen und ist verpflichtet!! zum unterhalt beizutragen! im übrigen habe ich zur elterzeit nichts weiter geschrieben, die alleine ändert die unterhaltszahlung in der höhe ja ohnehin nicht, aber wohl ein weiteres kind kann die unterhaltshöhe beeinflussen. und bitte schön es steht jedem kind das selbe recht zu, ob nun zuerst oder zuletzt geboren. das sage ich hier mal als zweitfrau. bin nämlich auch arbeiten gegangen!! verdiene ich doch tatsächlich besser als mein mann!! l.g.c.

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Von Gesetzeswegen muß er sich zur Not sogar einen Nebenjob suchen damit er den Kindesunterhalt bezahlen kann. Des weiteren verfällt der Anspruch auf nicht gezahlten Unterhalt nie. In 20 Jahren dürft ihr ihn dann mit Zinsen nachzahlen.
Muß er halt Abends arbeiten oder am Wochenende wenn du zu Hause bist.
Die Mutter mit dem Kind wird doch auch darauf angewiesen sein, wäre genauso wie wenn ihr auf einmal weil Vater Staat knapp ist kein Kindergeld mehr bekommt. Wäre bescheiden, oder?

Gruß Simone

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Ja, muß der Kleine eben die zähne drei jahre in die wand schlagen oder was sind die überlegungen, die einem vater vor einer solchen entscheidung durch den kopf gehen??

würde mich ernsthaft mal interessieren - kann man die vorhandenen Kinder, die nicht in der gleichen wohnung leben dermaßen ausblendend, dass man zu deren lasten 3 jahre auf einkommen verzichtet?

Gruß,

w

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Lass dich wirklich nich ärgern hier... natürlich darf dein Mann Elternzeit nehmen oder machen was er möchte, es interessiert doch keinen, solange der Unterhalt gezahlt wird. Denn das ist wichtig, dass der Unterhalt wie immer gezahlt ist. Woher das Geld kommt, ist eure Angelegenheit! Und was der Mist immer soll... kein 2. Kind bekommen, bla bla.. das ist ja wohl eure Angelegenheit. Außerdem hast du ja auch mit keinem Wort gesagt, dass ihrs euch nicht leisten könnt und nicht zahlen wollt!
Wie das aber alles berechnet wird, weiß ich leider nicht, von daher.. gehe aber davon aus, dass der Lohn, den dein Mann vorher verdiente weiterhin als Grundlage genommen wird, und somit so getan wird, als würde er weiterhin normal arbeiten gehen. Das 2. Kind macht sich jedoch in jedem Fall bemerkbar bei der Berechnung, so dass der zahlbare Unterhalt weniger ausfallen dürfte!

LG
Sandra

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Hast du das Ausgangspost überhaupt gelesen???? Ihre Frage dreht sich eben genau darum,ob sie den Unterhalt weiter zahlen müssen oder zumindest kürzen können,weil Papa NICHT arbeitet.

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Ja, fein! Und? Was möchtest du mir mitteilen?

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Das kann ich Dir ganz! genau beantworten, weil mein Ex auch dachte, er könne sich damit der Unterhaltspflicht entziehen.

Es ist die persönliche Lebensentscheidung Deines Mannes, Erziehungszeit zu nehmen. Notfalls muss er - wenn Du abends oder am Wochenende zuhause bist - einen Putz- oder Kellner 400 Euro Job annehmen, um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen.

Ich habe meinen Ex angezeigt wegen Unterhaltspflichtverletzung. Der Richter hat ihn vor die Wahl gestellt: Knast oder Geld...

Gruß

Manavgat

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Also ich mische mich hier mal ein,

habe das gleiche problem ich muß für meinen sohn Unterhalt zahlen.
Ich bekomme von meinem neuen freund im juli einen sohn und gehe dann in elternzeit.
So: und für die berechnung des unterhaltes meines großen, wird das gehalt meines neuen partners und mein verdienst(oder was auch immer) zusammen grechnet, davon werden kosten( lebenshaltung, Miete usw)abgezogen und was dann noch übrig ist davon wird der neue unterhalt für meinen großen berechnet.
das heißt es kann auch eine geringerer satz rauskommen.


gruß schwibbchen

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wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, scharf schießt, dann fällst Du hinten runter.

Mann/Frau kann sich doch nicht einfach ein paar neue Kinder anschaffen, frei nach dem Motto: was kümmert mich mein Nachwuchs von gestern?

Wer in einer Familie lebt muss sich doch auch überlegen, ob er sich noch ein weiteres Kind leisten kann?

Dein neues Kind hat Mama zuhause und Dein großes/altes Kind muss u. U. ohne ausreichende Betreuung auskommen oder auf ALG2 Niveau existieren, weil Du nicht mehr zahlst.

Kann nicht sein!

Gruß

Manavgat

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