Erbe ausschlagen, einige Fragen dazu

Hallo zusammen,

ich werde das Erbe meines Vaters ausschlagen. So wie ich gehört habe, werde dies auch alle anderen in der Familie tun. Muss ich für meinen Sohn (sein Enkel) auch das Erbe ausschlagen? Also würde er in der Erbfolge auftauchen, wenn alle anderen das Erbe auch ausschlagen?
Was ist, wenn wirklich jeder der Verwandten das Erbe ausschlägt. Was passiert dann mit dem Erbe (Schulden)?

Danke,
Gruß Lena

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Hi,

wir mussten das Erbe meines Onkels ausschlagen.
Auch der Enkel muss ausschlagen meine ich. Du kannst aber beim Notar nachfragen. Ich weiss ja nicht wie alt Dein Sohn ist aber wenn er über 18 ist muss er auch ausschlagen.
Du darfst dann aber auch nicht mehr in die Wohnung um persönliche Sachen rauszuholen. NIX
Die Schulden werden abgeschrieben.

LG Champus

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Vielen Dank für deine Antwort. Die Wohnung ist bereits geräumt. Mein Cousin hat mir ein paar Kartons fertig gemacht mit persönlichen Dingen, die er mir die Tage vorbei bringt. Darf ich die nicht annehmen?

Gruß Lena

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Hallo,

ich kann es dir von meiner Schwiegermutter in Spe erzählen. Die ist im Dezember 2006 verstorben und da haben auch alle Familienangehörigen das Erbe ausgeschlagen.

Ich glaube mein Freund musste damals eine Erklärung beim Amtsgericht (?) der jeweiligen Stadt, in der die Mutter gestorben ist, abgeben, dass er das Erbe ausschlägt.
Auch alle anderen Familienmitglieder (Ehepartner, Eltern, Geschwister, uneheliche Enkelkinder) mussten das Erbe ausschlagen. In wieweit die Erbfolge geht, weiss ich grad nicht.
Ich weiss nur noch, dass eine Mutter das Erbe für ihre Tochter (gleichzeitig Enkeltochter von der Mutter meines Freundes) nicht ausgeschlagen hat und irgendwann mal Post bekommen hat, eben wegen dem Erbe.

Wie die Frist ist, weiss ich auch nicht mehr so genau (will keine falschen Infos weitergeben).

Am besten wendest du dich an einen Anwalt für Erbschaftsrecht. Der leitet dann alles in die Wege. Für deinen Sohn solltest du auf jedenfall das Erbe ausschlagen, sonst stehen sie bei ihm auf der Matte.

Ich meine gehört zu haben, dass alles "Besitz" was der Verstorbene besessen hat (also an Wertgegenstände) in dem Falle versteigert wird und damit dann die Schulden getilgt werden, soweit es möglich ist.

LG
Sandra

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Vielen Dank für deine Antwort. Die Frist beträgt 6 Wochen, also ab heute noch 5 Wochen. Meine Anwältin hat mir gesagt, ich muss mir eine Sterbeurkunde vom Standesamt besorgen und damit dann zu einem Notar. Das mit meinem Sohn ist mir eben nur eingefallen, denn davon hat meine Anwältin nichts gesagt.

Wertgegenstände hatte mein Vater nicht. Alles was teurer war (Auto etc.) lief auf einem anderen Namen. Die spärliche Wohnungseinrichtung hat sein Neffe bereits aus der Wohnung geräumt, ich habe keine Ahnung, was er damit gemacht hat. Sperrmüll vielleicht. War wirklich nichts verwertbares bei.

Ich werde dann nochmal den Notar fragen.

Gruß Lena

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Hallo Lena...

ja, du muss dann für deinen Sohn das Erbe auch ausschlagen!
Mein Grossonkel ist vor 7,5 Jahren gestorben... mein Bruder war zu der zeit "unterwegs" ... das heisst meine Mama war mit ihm schwanger .... alle aus der Familie haben das Erbe meines Grossonkels ausgeschlagen....
Meine Mutter musste für meinen Bruder unterschreiben.
Natürlich "musste" ich das erbe auch ausschlage... meine Kinder sind aber aus allem raus #schwitz

Du bekommt einen Brief vom Amtsgericht, wegen der Ausschlagung.... dafür hast du dann (ich meine) 6 Wochen Zeit!

Was mit dem erbe/schulden passiert kann ich dir nicht sagen!

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Ich habe bis jetzt keine Post bekommen, die Frist fängt bereits am Tag des Todes an. Ich werde mich nochmal beim Notar erkundigen. Erst einmal muss ich diese Sterbeurkunde besorgen, das kann ich leider nur persönlich.

Gruß Lena

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Hallo,

mein Vater ist vor 15 Monate gestorben und hat ein völlig überschuldetes Erbe hinterlassen.
Wir sind 4 Kinder, ich selbst habe zwei eigene, wie alle Geschwister haben das Erbe ausgeschlagen und auch meine Kinder, dazu musste allerdings mein Mann auch mit zum Notar erscheinen und als erziehungsberechtigte Person seine Zustimmung zur Ausschlagung geben.
Leide ist es tatsächlich so wie meine Vorrednerin sagt, etwas von seinen persönlichen Sachen durfte ich nicht behalten, also nichts was ich nicht vor dem Tod schon hatte und in die Wohnung durfte ich auch nicht mehr. Aber das wollte ich sowieso nicht....

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Ich bin mit dem Vater meines Sohnes nicht verheiratet und er hat auch kein Sorgerecht. Dann ist er doch raus, oder??

Die Wohnung ist bereits geräumt und ich habe sie auch seit dem Tod nicht betreten. Mein Cousin wollte mir ein paar persönliche Dinge vorbeibringen, die er aus der Wohnung geholt hat. Ich habe ihn aber nicht damit beauftragt, er hat das alles von sich aus gemacht. Zumal ich gar nicht glaube, dass er dazu überhaupt ein Recht hatte. Ich will nicht wissen, was er sich da alles unter den Nagel gerissen hat..

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Hallo Lena,

dadurch das Du Erbe ausschlägst, ist Dein Sohn dann der nächste in der Reihenfolge. Ausschlagen für minderjährige Kinder müssen die gesetzlichen Vertreter, also die Sorgeberechtigten. Hast Du das alleinge Sorgerecht, mußt nur die Erklärung unterzeichnen.

Tja, wenn alle ausschlagen, gehts zu guter Letzt zu Lasten des Staates.

Hoffe, konnte Deine Fragen beantworten.

LG
Silke (dachte in der Elternzeit würde ich alles vergessen, siehe da, noch alles da)

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Du hast mir sehr geholfen, alle Fragen beantwortet. Vielen Dank für deine tolle Antwort.

Gruß Lena

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#bitte

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Also ich habe das Erbe letztes Jahr ausgeschlagen, allerdings war klar das mein kleinster Bruder das Haus haben möchte und auch die Schulden mit erbt.
Für meine Kinder musste ich das Erbe nicht extra auschlagen#kratz

Was allerdings passiert wenn jeder von euch das Erbe ausschlägt weis ich nicht, bei uns wollte ja der kleinste das Erbe darum haben wir drei Großen verzichtet.

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Ich werde da nochmal genau nachfragen.

Gruß Lena

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Hallo


Wenn du die Kartons annimmst, nimmst du auch das Erbe an. Du darfst wircklich gar nicht annehmen.
Wie ist das mit der Beerdigung? Den di ist aussen vor. Heisst, die Kosten müssen von den Kindern getragen werden

Bianca

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Du kannst natürlich eine Menge Geld für einen Anwalt und/oder Notar ausgeben, aber soweit ich weiss kann man das Erbe ohne größeren Aufwand oder Kosten direkt beim Amtsgericht ausschlagen. Für deinen Sohn würde ich das gleich mit regeln, denn der tritt an Deine Stelle, wenn Du ausschlägst. Falls der Vater Deines Sohnes noch Sorgerecht hat, muss der auch mit und für Deinen Sohn unterschreiben. Dein Ex selber ist außen vor, denn er ist ja nicht direkt verwandt.

"Was passiert dann mit dem Erbe (Schulden)? "

Es wird einen sogenannten "Nachlasskonkurs" geben und die Gläubiger schauen in die Röhre.

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Oh, das wusste ich nicht. Meine Anwältin sagte, dass ich das beim Notar machen muss. Zum Glück habe ich noch nichts unternommen. Danke dir.

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Ja, Du musst für Deinen Sohn das Erbe ausschlagen.

Das Erbe geht an den Fiskus.

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"Das Erbe geht an den Fiskus."

Hä ? Was für ein Erbe ?

Du solltest Dir angewöhnen, die ganze Diskussion zu lesen, bevor Du eine Antwort schreibst....

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Das Erbe (in diesem Falle die Schulden), dass sie ausschlagen möchte.

Sag mal, wie bist Du denn drauf?

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Wir haben das ganze vor einen Jahr bei miener Schiwegermutter durch. Du kannst beim Amtsgericht (des Sterbeortes) oder beim Notar ausschlagen. Gekostet hat es uns für meinen Mann und meine Tochter 20,40 Euro.

Kommt aber etwas auf den Aufwand an.

Alle haben das Erbe ausgeschlagen, bei uns hatte auch jemand Bekanntes einfach die Wohnung aufgelöst und letztendlich ist er damit durchgekommen und hat alles behalten (inklusive der Fotos meiner Tochter, was er auch immer damit will!).

Das Amtsgericht hat uns nämlich nachher mitgeteilt, dass ja soviel Schulden da sind und keine Wertgegenstände, dass der Vermieter die Wohnung räumen könnte!

Na das konnte er nicht mehr, da war schon nichts mehr. Meine Gegenstände, die vom letzten Besuch dageblieben waren und die geborgt waren hat sich der geldgeile Ars** hat auch unter den Nagel gerissen. Uns blieben also nur die Hunderte von Euro für die Wiederbeschaffung der Sachen und die Beerdigungskosten!