Fristlose Kündigung - private Gründe!?!?

Hallo!

Ich möchte meinen bisherigen Arbeitsplatz fristlos kündigen, da sich meine privaten Umstände verändert haben.
Ich habe einen anderen Arbeitsplatz ab 23.2. bei dem das alles kein Problem wäre.
Z.Z bin ich Krankgeschrieben, wobei die Veränderungen im privaten Umfeld mit der Erkrankung nichts zu tun haben.
Jetzt mal meine Frage:
Muss der Arbeitgeber mein Gehalt bis zum eintreffen meiner Kündigung bezahlen?
Danke schonmal!

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Morgen,

ich glaube ja nicht, dass du aus privaten Gruenden fristlos kuendigen kannst. Hier findest du ein paar Beispiele, die eine fristlose Kuendigung von Arbeitnehmerseite aus begruenden:
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/fristlose_kuendigung_arbeitnehmer.htm
Wie du siehst liegen die Gruende eher auf Arbeitgeberseite...

Damit duerfte deine Frage hinfaellig sein.

Gruss
Barbara

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Die Frage ist eher, ob die fristlose Kündigung rechtens ist..

Was wäre mit der Bitte um einen sofortigen Aufhebungsvertrag?

Gruß

Mone

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Hallo!

Ein fristlose Kündigung mit dieser Begründung ist nicht rechtens. Das du einen neuen Arbeitsplatz hast, ist ja schön und gut, aber den kannst du erst nach Ablauf der vereinbarten, fristgerechen Kündigungszeit antreten.

Du kannst deinen AG um einen Aufhebungsvertrag bitten.

LG

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hallo,

wie schon geschrieben: du kannst nicht einfach nur so fristlos kündigen.

wenn dein chef dich geschlagen hätte, dann hättest du ein Recht, fristlos zu kündigen... Es muss eben wirklich unzumutbar sein, die Kündigungsfrist abzuwarten...

Liegt ein ähnlicher Grund vor?!

#blume

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Nein.
Aber meine private Situation hat sich so verändert, dass ich NIEMANDEN habe, der meine 2 noch sehr kleinen Kinder betreuen kann.D.h. ich kann entweder nicht zur Arbeit erscheinen, oder muss meine beiden Kinder mitbringen.
Und in meinem Job, wo ich es auch mit vielen Krankheiten zu tun hab, mach ich DAS auf keinen Fall.

6

Dann hilft nur ein Gespräch mit dem AG und die Bitte, Dich vorab mittels Aufhebungsvertrag gehen zu lassen.

Bevor der einvernehmlich abgeschlossen ist ODER Du die reguläre Kündigungsfrist eingehalten hast, kannst Du den neuen Job nicht antreten.

Einen Grund für eine fristlose Kündigung sehe ich allerdings nicht, hoffe aber für Dich auf Wohlwollen seitens Deines AG, was sich natürlich danach richten könnte, wie lange Du bereits krank bist und ob ER die Krankheit mit Deinem Betreuungsproblem evtl. in Verbindung bringen wird.

Gruß,

W

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