bekommt man tatsächlich arbeitslosengeld, wenn ehemann gut verdient?

ich bin zwar nicht betroffen, aber meine freundin hat mir vorhin erzählt, dass sie arbeitslosengeld beantragt hat. sie hat vor fünf jahren das letzte mal gearbeitet, dann pause gemacht. ihr mann verdient als notar ziemlich gut, und jetzt hat sie trotzdem einen antrag gestellt - der sachbearbeiter beim amt hat ihr erfolgsaussichten bestätigt. ist das echt so? ich dachte immer, wenn der ehemann gut verdient, dann hat man keinen anspruch mehr. und wenn das so ist: warum?

1

mhm???? blödsinn.

24

Von wegen....Du mußt nicht automatisch von ALGII ausgehen.....beim ALGII ist selbstverständlich völlig egal, was der Partner verdient, und ob vermögen vorhanden ist.

LG

25

?? meine herzallerliebste WRE, guten Morgen...

hab ich ein "I" zuviel auf der Brille oder meintest Du eher ALG1, wo es egal ist, was an Vermögen bzw an Einkommen des Ehepartners vorhanden ist...

:-)

LG
Mone

weitere Kommentare laden
2

Hallo,

war sie fünf Jahre in Elternzeit oder wie??

Also für ALG1 müsste sie einen Anspruch erst erwerben bzw würde sonst die Elternzeit meines Wissens nach berücksichtigt. Da wäre auch das Einkommen des Mannes egal.

ALG2 ist Existenzsicherung, die gibt es für eine Familie nur als Bedarfsgemeinschaft.

LG
Mone

3

Beim ALG I ist es unerheblich was der Partner verdient. Der kann Millionen verdienen und sie würde noch ALG I bekommen. Denn ALG I ist eine Versicherungsleistung.
Allerdings bekommt man ALG I nur, wenn man innerhalb der letzten 24 Monate mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. War man in Elternzeit, wird die Zeit davor berücksichtigt und der Zeitrahmen etwas erweitert.

Nur beim ALG II sieht das alles anders aus.

5

War man in Elternzeit, wird die Zeit davor berücksichtigt und der Zeitrahmen etwas erweitert.

Hy,
dass sind ja schöne Aussichten!
Da muss man ja den Steuerzahler bescheissen!:-p

Gruss
Sabine

6

Liebe Goldtaube,

im allgemeinen sind Deine Beiträge ja wirklich Gold wert. Hier hat sich aber ein Blechtaler untergemogelt. Elternzeit ist anspruchsbegründend. Stand man also zu Beginn des Mutterschutzes in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, so kann man auch durch Zeiten des Mutterschutzes bzw. Erziehungszeiten die benötigten 12 Monate "voll machen".

LG

weitere Kommentare laden
4

Na das wäre ja noch schöner wenn das so wäre #augen

7

Dem ist aber so und zwar beim ALG I. Da ist es egal was der Partner an Einkommen hat.

9

Tja, dann ist es eben "noch schöner".

Leute gibt's hier...

weitere Kommentare laden
8

ALG I ist eine VERSICHERUNG!!!!!!!!!

Das bedeutet, wenn der Versicherungsfall eintritt, also die Arbeitslosigkeit, bekommt man Geld. Der Partner ist egal.

Ist wie bei der Auto-Haftpflicht: Autounfall = Versicherungsfall eingetreten = gibt Geld.

Nur, dass man bei ALG eine Zeitlang eingezahlt haben muss.

Irgendwie verwechseln total viele ALG I und II #kratz

LG, Nele