Wieviel Arbeitslosengeld steht mir zu? Was ist zumutbar?

Hallo,

meine Elternzeit endet, denke ich mal, am 12.05.09. Mein Sohn kam am 12.05.07 zur Welt.
Nun werde ich ganz sicher am 13.05. meine Kündigung erhalten. Ab dem 01.07. bin ich dann arbeitslos.
Vor meiner Elternzeit war ich 8 Jahre durchgehend als Finanzbuchhalterin tätig. Mein Nettoverdienst, damals St.Kl.1 lag bei mtl. 1450,- netto.
Nun möchte ich mich für 20 Std Teilzeit zur Verfügung stellen. Habe Platz in Krippe. Wieviel Arbeitslosengeld bekomme ich.
Inzw. verheiratet, mein Mann St.Kl. 3, ein Kind.

Zum anderen, was ist denn zumutbar? Kann das Arbeitsamt verlangen das ich z.B. eine Stelle bei Zeitarbeit 20stdwoche für 450 Netto annehme?

Vielen lieben Dank für Antworten.

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hi hi,

will dich ja nicht "entmutigen" aber normalerweise bekommst du nix...

- du bist verheiratet (der Ehegatte muss versorgen)
- du beziehst Kindergeld (wird als Einkommen gerechnet)

Das Arbeitsamt kann dir jeden Job "zumuten" da sind die Schmerzgrenzen sehr hoch gesteckt- also 20 Std sind evtl. übertrieben aber 15 Std. könnte schon sein...

Und diese 450,- € sind Sozialversicherungspflichtiges Einkommen somit hast du Geld und bist Versichert also würden sie nichts für dich zahlen...

lg anna (kann sein das ich mich auch etwas vertue aber eigentlich steht dir nichts zu...)

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Sie fragt nach ALG I. Und da ist es egal was der Partner verdient. Es kommt nur auf das eigene Einkommen an und ob man vor der Elternzeit einen Anspruch erworben hat.

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Hallo Anna,
ich hab doch aber brav die letzten 8 Jahre Arbeitslosenversicherung gezahlt. ?????

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Hallo.
Der Leistungssatz beträgt 67% beziehungsweise 60% des pauschalierten Nettoentgeltes (Leistungsentgeltes). Ein erhöhter Leistungssatz von 67% wird gewährt, wenn Sie oder Ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte oder Lebenspartner, der ebenfalls unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, ein Kind haben.
450 Eruo netto ist durchaus zumutbar - erst recht bei Steuerklasse 5.

Viele Grüße

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Hallo Enugis,

ich habe mal gehört das mir nur 33 % zusteht weil ich mich nur halbtags zur Verfügung stelle. stimmt dies?

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Auf jeden Fall wirst du nur anteilig ALG I bekommen. Volles ALG I bekommt man nur, wenn man sich Vollzeit zur Verfügung stellt.

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Hallo,

also, nach Elternzeit wird das Gehalt bei drei Jahren EZ fiktiv ermittelt. Es geht dann nach der erforderlichen Qualifikation für den angestrebten Beruf, nicht nach den vorhandenen Qualifikationen.

Zudem kommt eine Minderung, wenn Du nur Teilzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Dann wird das ALG1 auch anhand der Steuerklasse errechnet, somit sind für 20 Std pro Woche netto 450 Euro bei Klasse 5 meines Informationsstandes nach auch zumutbar

Ich bekam diese Infos nach meiner ersten Elternzeit, wo ich wg Umzug kurzfristig arbeitslos war... durch das fiktive Errechnen fiel ich gewaltig in die Realität ;-) da kam ich auf 40% des vorherigen Nettogehaltes.

Schreib mal Mistmaus, goldtaube oder Landmaus an, die kennen sich da genau aus

LG
Mone

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Einen Anspruch hast du ja so wie es aussieht vor der Elternzeit erworben. Mind. 12 Monate innerhalb der letzten 2 Jahre muss man einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.
Bekommen wirst du auf jeden Fall ALG I. Das Einkommen deines Mannes ist unerheblich dabei, da ALG I eine Versicherungsleistung ist und sich nach deinem Einkommen innerhalb der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit berechnet. Bei dir kommt es auf den BEmessungszeitraum an, da du ja in Elternzeit warst. Die Elternzeit wird hierbei außer Betracht gelassen.
Zitat:
Erziehungszeiten

Zeiten wegen der Betreuung oder Erziehung eines Kindes während eines Bezugs von Erziehungsgeld (oder Nichtbezuges wegen der Berücksichtigung von Einkommen) bleiben bei der Bildung des Bemessungszeitraumes außer Betracht. Es wird in der Regel auf das Arbeitsentgelt davor zurückgegriffen, soweit innerhalb des gegebenenfalls auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens mindestens ein Bemessungszeitraum von 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt gebildet werden kann. Anderenfalls muss eine fiktive Bemessung vorgenommen werden (siehe Höhe der Leistung; Nummer 7, Kein Bemessungszeitraum).
Zitatende
Quelle:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25690/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Hoehe/Bemessung/Bemessung-Nav.html#d1.2

Deswegen ist es jetzt schwierig dir zu sagen wieviel du nun bekommen wirst und auch ein Rechner wird dies nicht so berücksichtigen können.

Klar ist aber, dass du, wenn du dich nur Teilzeit zur Verfügung stellst nicht das volle ALG I bekommst, sondern nur entsprechend anteilig.
Die Gute Nachricht ist, dass nur dein eigenes Einkommen auf das ALG I angerechnet würde, wieviel dein Mann verdient ist total egal.

Natürlich wäre eine Zeitarbeitsstelle für 450 Euro Netto zumutbar. Warum sollte es das nicht sein?

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Danke Goldtaube.
Auf die Frage warum das nicht zumutbar ist folgendes.

Mein Mann hat gut verdient, wurde arbeitslos und bekam nur Zuschriften bei denen er sich bewerben sollte von Zeitarbeitsfirmen. Dort würde er jedoch mitunter 34 % weniger verdienen. Und das ist unzumutbar, das durfte er ablehnen ohne gesperrt zu werden. 20 % weniger Geld in den ersten 3 Monaten ist unzumutbar .Danach 30 %, ab da weiß ich nicht mehr.

Deswegen meine Frage.

Sorry das ich mich so doof anstelle aber warum das schwierig ist bei mir zu berechnen verstehe ich nicht.
Ich habe jahrelang 1450 netto verdient. Dann Elternzeit, nun bald kündigung. Stelle mich Teilzeit zur Verfügung. Bei Vollzeit ja 67%, bei Teilzeit doch wahrscheinlich 33 % ? Aber ich find das wenig, wahrscheinlich meine Ansprüche zu hoch :-(

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Da du in Elternzeit warst kann man bei dir ja nicht das durchschnittliche Gehalt der letzten 12 Monate nehmen. Du hattest ja in der Elternzeit kein Arbeitsentgelt. Die Jahre der Elternzeit werden also rausgenommen. Dann wird geschaut ob du innerhalb des auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens auf mind. 150 Tage Bemessungszeitraum mit Arbeitsentgelt kommst. Ist dem der Fall bekommst du eben anteilig dein Arbeitslosengeld anhand des vorherigen Einkommens. Kommst du aber nicht auf mind. 150 Tage Bemessungszeitraum wird dein Einkommen fiktiv berechnet.

Zitat:
Grundsätzlich umfasst der Bemessungszeitraum die beim Ausscheiden abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb eines Jahres vor Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor Entstehung des Anspruchs.

Sollten im Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen, wird auf das innerhalb der letzten zwei Jahre erzielte Arbeitsentgelt zurückgegriffen. Können auch hier keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden, wird das Arbeitslosengeld nach einer von vier Qualifikationsstufen fiktiv bemessen.
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25690/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Hoehe/Bemessung/Bemessung-Nav.html#d1.6

D. h. wenn du innerhalb der letzten 2 Jahre vor der Arbeitslosigkeit nicht auf mind. 150 Tage mit Arbeitsentgelt kommst, wird dein Einkommen fiktiv berechnet.

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Hallo!

Ich bin kein Experte, aber ich meine, das hat sich damals bei meinem Mann wie folgt berechnet:

Wenn du bei Stkl. 4 EUR 1.450,-- netto verdient hat, werden das wohl so EUR 2.300,-- brutto gewesen sein, oder?

D.h. in Teilzeit (20 Stunden) wären das heruntergerechnet 1150,-- brutto. Macht bei Steuerklasse 5 (da dein Mann ja die 3 hat): ca. 630,--EUR netto.

Hiervon 67%= ca. 422,-- EUR.

Zur Zumutbarkeit weiß ich nichts genaues, das ist irgendwie prozentual geregelt und auch gestaffelt nach Dauer der Arbeitslosigkeit.

Gruß
Britta

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Würde ich meine Arbeitszeit auf 20h/Woche reduzieren hätte ich deine 450 Euro netto....

Ich finde deine Aussage ziemlich dreist.

Ja es ist dir zuzumuten für deine Familie arbeiten zu gehen, auch für 450 Euro..

Einfach nur unglaublich...

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Ich muss mich zwar nicht rechtfertigen aber ich tue es trotzdem, danach ist das Thema hoffentlich abgehackt.
Ich weiß zwar nicht was ihr verdient habt, ich jedenfalls hatte vor meiner Elternzeit ein Nettoverdienst von 1600 Euro. Dann bekomme ich ein Kind, was Vater Staat ja von uns "erwartet" und groß tönt Mamas werden unterstützt blabla.
Dann stelle ich mich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung, und stelle fest mein Arbeitslosengeld beträgt nicht mal annähernd das was ich bekommen würde wenn ich nicht ein Kind bekommen hätte. Stattdessen wird ein fiktiver Betrag gesetzt. Finde ich unverschämt, brav zahle ich unsummen an Arbeitslosenversicherung, für nichts !!!

Die Frage wegen Zumutbarkeit finde ich nicht unverschämt. Mein Mann verdient einen Witz, kann die Familie nicht ernähren. Und es wird sich ja nicht für die Ausgaben interessiert. Zuschüsse irgendeiner Art und Weise gibt es nicht. Dann ist doch mein Interesse wieder eine gleichwertig gute Stelle mit ähnlichem Gehalt zu suchen nur verständlich!

Und zum Thema kampflos kann ich nur sagen, du kennst die Hintergründe nicht. Wenn die Firma dicht macht macht sie dicht!

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Von kampflos habe ich nichts gesagt...

Wenn du es aber nicht geregelt bekommst, wieder in deinen alten Beruf einzusteigen und dich arbeitslos melden musst, ist es schon dreist sich so ein Gehalt nicht zumuten zu wollen.

Wenn man heutzutage ein Kind plant muss man sich vorher schon Gedanken über den Wiedereinstieg machen, oder dann mit dem klar kommen was man bekommt...

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Grundsätzlich wird das Arbeitslosengeld gekürzt, wenn Du Dich für so wenige Stunden zur Verfügung stellst. Sag, Du kannst 30 Std. arbeiten.

Warum akzeptierst Du die Kündigung? so völlig kampflos...

Gruß

Manavgat