Rechtsanspruch auf Kitaplatz bei unterschriebenem Arbeitsvertrag ?

Ihr lieben Mamis,

wir wohnen seit drei Monaten in einer neuen Stadt und haben noch keinen Kitaplatz für unserere Tochter. Ich betreue unser Kind folglich Zuhause. Von Beruf bin ich Kinderkrankenschwester (Intensivmedizin), der Arbeitsmarkt hätte einiges zu bieten & ich würde auch sehr gern meinen Beruf ausüben. Doch wer betreut das Mäuschen?

Jetzt kommst: Ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sagte mir, ich müsse nur einen Vertrag unterschreiben & das Jugendamt wäre verpflichtet (Ich hätte einen Rechtsanspruch) mir einen Kitaplatz zuzuweisen! #kratz Wie soll das funktionieren? Wenn keine Betreuungslätze da sind, kann doch auch das Amt keine zaubern ... Hat jemand Erfahrung oder weiß anderweitig Rat? Würde ich den entsprechenden Absatz im Sozialgesetzbuch finden?

Vielen lieben Dank, Eure Caro #klee

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Hallo

Einen Rechtsanspruch hat jedes Kind auf einen Kita Platz. On mit Arbeitsvertrag oder ohne.
Es gibt bei manchen Wartelisten, wo es danach geht, wer zuerst kommt, bekommt den Platz. Bei manchen gibt es keine Wartelisten.

BIanca

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Hat man diesen Rechtsanspruch nicht erst für Kinder ab 3?
Ihr Kind ist erst 1 Jahr alt.
Ich mein ,wenn das so einfach wäre ,wärs ja super. Dann würde ich sicher nicht mehr hier zu Hause sitzen.

LG

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Als wir vor 1,5 Jahren umgezogen sind (in den Sommerferien, recht kurzfristig- konnten ihn also nicht frühzeitig anmelden)), mußte unser Sohn auch den KiGa wechseln. Da es das letzte Jahr vor der Einschulung war, war es natürlich für ihn unumgänglich, auch weiter den KiGa zu besuchen. Wir haben uns mit dem KiGa in Verbindung gesetzt und auch da hieß es, dass aktuell keine freien Plätze mehr wären, ABER sie einen Antrag ans Jugendamt schicken würden, damit noch ein weiterer Platz bewilligt würde (liegt glaub ich ein stückweit daran, wie viele Kinder und in welcher Altesklasse im KiGa untergebracht sind, da nur eine bestimmte Anzahl Kinder pro Erzieher zulässig ist oder so ähnlich)!

Unser Sohn konnte dann jedenfalls mit einem Monat Verspätung wieder in den KiGa gehen (haben den Platz innerhalb von 6 Wochen seit Erstkontakt mit KiGa bekommen)...

Liebe Grüße,

Melly

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Ach Danke! Das hilft schon weiter! Lieber Gruß #blume

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Hallo!

Einen Rechtsanspruch hast du erst, wenn das Kind 3 Jahre alt ist. Dann ist es auch egal ob du einen Arbeitsvertrag hast oder nicht.

Wie es gehandthabt wird, wenn das Kind noch keine 3 Jahre alt ist, variiert sehr stark. Das hängt vom Bundesland ab und gibt es meist noch unterschiedliche Regelungen von den Gemeinden.
Ob du wirklich einen Rechtsanspruch hast, sobald du einen unterschriebenen Vertrag hast, kann dir nur das zuständige Jugendamt sagen.

LG