HILFE!!! Arge streicht ALG II ( alleinerziehend )

Hallo ihr Lieben!

Ich hoffe mir kann jemand helfen bzw. weiss Rat wie ich weiter vorgehen kann.

Ich bin 24 und Mutter einer 2,5 Jahre alten Tochter. Im Dezember bin ich vorerst zurück zu meiner Mutter gezogen mit der ich ja nun eine Badarfsgemeinschaft bilde. Soweit wusste ich auch bescheid und habe einen Antrag zur Neuberechung mit allen Änderungen abgegeben.

Seit DEZ!! erhalte ich kein Geld mehr. Anfang Januar wurden die Kontoauszüge meiner Mutter nachgefordert. Diese haben wir sofort im Kopie eingereicht. Heute, weitere 3,5 Wochen später bin ich zur Arge da mein Kontostand gleich NULL anzeigt und ich immernoch kein Geld oder Bescheid der Neuberechnung erhalten habe.

Ich konnte nach langer Wartezeit endlich persönlich mit der Finanzabteilung sprechen.
Ich wurde gleich angepampt:
Ihren Antrag habe ich eben gemacht, sie bekommen von mir eine Ablehnung. PUNKT!! Ich will nicht wissen wie ich geguckt habe, jedenfalls fragte ich wie das sein kann. Daraufhin die Dame: Sie leben nun in einer Bedarfsgemeinschaft und ihre Mutter liegt über der Grenze! Dazu möchte ich sagen das meine Mutter 1125€ NETTO einkommen hat wovon 800€ feste Kosten sind wie Miete ( knapp 600 ) Strom, Versicherungen. Die Unterhaltungskosten vom Auto, welches meine Mutter braucht um zur Arbeit zu kommen sind jetzt mal nicht mit berücksichtigt, genausowenig wie Lebensmittel, Telefon etc. Ich selber erhalte Unterhalt von 192€ und Kindergeld 164€. Versichert bin ich seit Dezember auch nicht mehr, mir wurde vorhin gesagt das ich mich selber versichern soll/muss.

Das kanns doch nicht sein! Ich habe in mehreren Rechtsforen und bei der Diakonie gelesen das Einkommen und Vermögen ( Vermögen ist noch nichtmal vorhanden ) meiner Mutter nicht mit angerechnet werden darf.

Zitat: Ausnahmen: Kinderzuschlag und Kindergeld werden nur den Kindern, nicht den Eltern zugerechnet (§ 11 Absatz 1 Sätze 2 und 3 SGB II]). Außerdem bleibt Einkommen und Vermögen der Eltern bei einem Kind unberücksichtigt, das schwanger ist oder selber Elternteil eines Kind ist, welches das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Da meine Tochter noch keine 7 ist beziehe ich mich damit ein! Als ich das vorhin erwähnt habe war es der Sachbearbeiterin neu. Ich soll auf meine Ablehnung warten die sie dann fertig macht wenn sie dazu kommt ( Ihre Worte ) und kann dann einen Widerspruch einlegen.

Bis dahin habe ich kaum Geld, bin nicht versichert und darf zusehen wie ich klar komme?? Was kann ich machen? Mir ist die derzeitige Lage so unangenehm, ich bin nicht gerne abhängig und bemühe mich nun, nach Zusage eines Kindergartenplatzes, sehr um eine Teilzeitstelle.

Vorallem möchte die Bearbeiterin mich nicht mit irgendwelches Zetteln mit Gesetzen und Co. sehen. Sie sagt WENN ich Recht habe wird das beim Widerspruch geklärt. Solange stehe ich fast ohne etwas da.

Was mich zudem noch ärgert, die Dame wollte mir nicht sagen wann ich die Ablehnung bekomme. Da es wichtigere Kunden wie mich gibt ( sehr nett, oder ?? ) und sie nicht weiss ob sie sich vielleicht nicht morgen oder nächste Woche ein Bein bricht und viele krank sind soll ich warten solange es dauert..

Daraufhin fragte ich sie, was ihr das Recht gibt mich so von oben herab zu behandeln. Darauf viel ihr nichts mehr ein, aber weiter bringt mich das auch nicht.

Tut mir leid das es nun etwas länger geworden ist, aber ich musste mir das mal von der Seele schreiben.

Liebe Grüße
Alexandra

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Hi,

wende dich doch an den Vorgesetzten - dieser Umgang geht ja gar nicht. Alleine das ist schon eine Beschwerde wert.
Das die Bearbeitung dauert - ok. Das ist bekannt, aber wenn Sie doch weiß, dass Du die Ablehnung bekommst - dann kann sie die doch direkt mitgeben (macht zumindest unsere AGRE dann so) od. zumindest kurzfristig rausschicken.

Ich finde es jetzt erstmal wichtig, dass Du Dir alle wichtigen Gesetzestexte rausschreibst und schonmal den Widerspruch vorbereitest. Ob die Mitarbeiterin Dich mit Gesetzestexten sehen will oder nicht kann Dir ziemlich egal sein.

Drücke Dir die Daumen für die Jobsuche!

Gruß
Kim

2

Ich kann Dir erst dazu etwas schreiben wenn ich weiss, was mit dem Kindsvater ist? Zahlt Er für die kleine oder drückt Er sich? Wegen Kinderzuschlag?

Gruss
Sabine

7

Ja, der Vater zahlt Unterhalt.

19

"Ich kann Dir erst dazu etwas schreiben wenn ich weiss, was mit dem Kindsvater ist? "

Wieso das?

Steht die Posterin unter Anklage und muss sich verhören lassen?

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3

Du bist eine Bedarfsgemeinschaft zusammen mit Deiner Mutter.

Ist Ihr Einkommen zu hoch (Ausgaben bleiben erstmal außen vor außer Miete) dann bekommst Du (Ihr) natürlich nix oder nur einen Teil.

Die Wohnung scheint recht teuer..............

8

Ja, aber was ist denn damit??

Zitat: Ausnahmen: Kinderzuschlag und Kindergeld werden nur den Kindern, nicht den Eltern zugerechnet (§ 11 Absatz 1 Sätze 2 und 3 SGB II]). Außerdem bleibt Einkommen und Vermögen der Eltern bei einem Kind unberücksichtigt, das schwanger ist oder selber Elternteil eines Kind ist, welches das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Ich habe eine Tochter von 2,5 Jahren!

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Falsch. Sie gilt als eigene Bedarfsgemeindschaft weil sie ein Kind unter 7 betreut.

sgb2 paragraf 9 absatz 3 absatz 2 findet keine anwendung

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Ich würde an Deiner Stelle nicht lange fackeln und umgehend eine Anwältin einschalten!

Gruß

Manavgat

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Anwältin?

Kein Wunder das die Gerichte mit fällen zuschaffen haben die dort nichts zu suchen haben!
Das ist doch nicht dein Ernst mit diesem Tipp?!#hicks

Gruss
Sabine

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Das ist mein voller Ernst!

1. Glaube ich nicht, dass sie gar keinen Anspruch hat.

2. Wird die Anwältin ihr das schon sagen falls das nicht der Fall ist.

und

3. Kann eine Anwältin eine einstweilige Anordnung/Verfügung beantragen, falls dem doch so ist und die Bearbeitung einfach nur zu lange dauert.

Gruß

Manavgat

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Ab zum Amtsgericht, Beratungsschein holen, ab zum Anwalt, der soll eine EA beim Sozialgericht erwirken!

Du bist mit deinem Kind eine eigene BG, eine Anrechnung des Einkommens Deiner Mutter geht nicht.

Erste Hilfe: Vorgesetzten der Dame verlangen, notfalls den Bereichsleiter.

Wenn alles herum ist: Fachaufsichtsberschwerde über die Mitarbeiterin einreichen.

Lieben Gruß
Ch.

...die heute auch die Schnauze voll hat von solchen Kollegen, die allen redlichen SB den Ruf versauen! Wehr Dich!

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Wieso sollte das Einkommen der Mutter nicht gelten?
Sie ist 24.

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Las gut sein Arkti.
Die anderen haben recht und unser Sozialsystem ist eh shit!!!#schmoll

Gruss
Sabine die " Ahnungslose"

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Hi Alexandra,

habe heute erst die Diskussion gelesen und bin gespannt, wie Du weiterverfahren bist.

Aus eigener Erfahrung (habe auch mal 1 Jahr lang ALG2 bezogen) weiß ich übrigens, daß einige Sachbearbeiter leider nicht immer ganz im Thema sind und viel Hilfe von außen benötigen. So mußte ich damals leider ganz of den Bescheiden widersprechen und mich sogar an den Amtsleiter wenden, daß endlich was passiert.

Zum Glück habe ich das Problem seit 3,5 Jahren nicht mehr!

Also, ich drücke Dir die Daumen, daß Deine Angelegenheit sich schnell klärt.

Geh - wie hier einige geschrieben haben - zum Anwalt.

LG, anja