Werden Geldgeschenke von Hartz IV abgezogen???

Hallo ihr Lieben,

meiner besten Freundin geht's zur Zeit nicht gut. Sie kann nur auf Midi-Job-Basis arbeiten, da ihre 4 Kinder noch in Schule bzw. KiGa sind.

Ihr Mann hat vor über einem Jahr seinen Job verloren, hat aber so große gesundheitliche Probleme, dass er seit einiger Zeit arbeitsunfähig geschrieben ist.

Jetzt haben sie sich dazu durchgerungen, Hartz IV zu beantragen (sorry, wenn das evtl. nicht der korrekte Ausdruck ist, aber ALG II ist es wohl nicht, solange er AU ist). Meine Freundin musste u.a. ihre Kontoauszüge vorlegen, und der Beamte hat darauf einige Überweisungen von mir entdeckt, weil ich ihnen in den letzten Monaten ein bisschen geholfen habe, so gut es ging. Da meinte er, das sei ja auch Einkommen, das müsse er bei der Berechnung abziehen #schock

Daher meine Fragen:
1) Werden persönliche Geldgeschenke tatsächlich von Hartz IV abgezogen??? Das wäre an sich noch kein Problem, ich werde es halt dann nur nicht mehr übers Konto laufen lassen...
2) Da die letzte Überweisung vor dem Zeitpunkt lag, ab dem meine Freundin Unterstützung beantragt, was geht es den Beamten überhaupt an??? Schließlich handelt es sich weder um eine regelmäßige Zahlung noch um irgendeine Unterhaltsverpflichtung meinerseits, also kann er doch nicht davon ausgehen, dass ich ihr auch in Zukunft Geld überweise und es einfach vom Regelsatz abziehen? #kratz

Wenn sich da einer von euch auskennt, wäre ich für Rat und Info dankbar!

Liebe Grüße,
Dany

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Guten Morgen,

gesetzlich gesehen hat der Sachbearbeiter der ARGE/ Jobcenter alles richtig gemacht. Bei Neuantragstellung wird geprüft, ob eine tatsächliche Bedürftigkeit vorliegt. Dies wird anhand der Kontoauszüge, Bausparverträge u.a. überprüft.

Ihr Ehegatte der zurzeit arbeitsunfähig ist, ist höchstwahrscheinlich nicht länger als 6 Monate oder auf Dauer arbeitsunfähig, sonst würde er keine Leistungen nach SGB II erhalten, sondern die "richtige" Sozialhilfe nach SGB XII. Er muss sich trotz der Arbeitsunfähigkeit min. 3 Std. täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit wird dies seitens der Vermittlung geprüft, eventuell müsste ein Ärztliches Gutachten eingeleitet werden.

Zu deiner Frage 1:
Geldgeschenke zählen als Einkommen, dies muss bei der ARGE/ Jobcenter angezeigt werden. Sie handel grob fahrlässig und würde sich Ordnungswidrig verhalten. Eine Anzeige wegen Betrugsverfahren könnte sogar eingeleitet werden. Sie ist verpflichtet gem. § 66 SGB I alle Änderungen in den Einkommensverhältnissen mitzuteilen. Sie hat im Antrag damit unterschreiben und hat das Merkblatt erhalten. Da steht alles.

Zu deiner Frage 2:
Es zählt als Einkommen und wird in die Berechnung bei ALG II mit hinzugezogen.

Auch wenn deine Freundin kein Geld hat um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, heisst es nicht, dass sie den Vaterstaat verar... soll... Finde ich nicht in Ordnung, sind wie gesagt, immer noch aus Steuergeldern finanziert. Wie würdest du es finden, wenn es eine Nachbarin von dir machen würde? Bestimmt gleich ne anoynme Anzeige an die ARGE/Jobcenter schicken...

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Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.

Also erstmal zur Sache mit der Nachbarin: nein, ich schnüffle meinen Nachbarn nicht hinterher, aber wenn es so wäre, wäre es wirklich Verarschung, denn die haben ein eigenes Haus und fahren einen BMW :-)

Zu Frage 1: Okay, das sehe ich ein. Sie möchte ja auch eigentlich kein Geld von mir, sondern hat versucht, so zurechtzukommen, auch ohne Sozialleistungen. Sie will nämlich den Staat nicht bescheißen, sie würde am liebsten gar nichts beantragen. Außerdem hat sie darauf bestanden, dass es ein Kredit sein soll und will es mir zurückzahlen, wenn es ihnen wieder besser geht (obwohl ich's sicher nicht zurückverlangen werde). Wenn sie Sozialhilfe bekommt, nimmt sie sicher eh nichts mehr von mir.

Zu Frage 2: Das verstehe ich trotzdem nicht. Wenn ich ihr Anfang Dezember Geld überweise, damit sie im Dezember über die Runden kommt, warum wird es dann, wenn sie ab Januar Sozialleistungen beantragt, angerechnet? Der Beamte kann doch nicht davon ausgehen, dass ich jetzt munter weiterzahle, um dem Staat Geld zu sparen???

Liebe Grüße,
Dany

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Warum kann sie nur einen Midi Job machen wenn der Mann eh zuhause ist?

Ansonsten kann ich meiner Vorschreiberrin nur zustimmen.

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stimmt, dies habe ich total überlesen... Die Ehegattin kann auch Vollzeit arbeiten, die Kinder sind ja in der Schule/KIGA und der Ehegatte ist daheim...

Beim Erstgespräch wird der Vermittler die Mutter darauf ansprechen, dass Sie Ihre Std. Zahl beim AG aufstocken soll, ggf. weiteren Job, in der man mehr verdient.

-------- Ziel die Leistungen nach SGB II in der Familie zu verringern...

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Hallo,

nähere Erläuterungen unter meiner Antwort auf den ersten Beitrag.

Midi-Job deswegen, weil der Mann seit längerem bettlägrig ist und sich nicht nur nicht um Haushalt und Kinder kümmern kann, sondern noch eine zusätzliche Belastung ist. Zuvor hatte sie nur einen Mini-Job auf 400 EUR-Basis und hat jetzt aufgestockt, um ein bisschen mehr zu verdienen, so dass sie jeden Tag 4,5 Stunden arbeitet, solange die Kids in der Schule und im Kindergarten sind. Mehr geht nicht!

Liebe Grüße,
Dany

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hallo,

gingen die Geldgeschenke vor der Beantragung des Alg2 bei ihr auf dem Konto ein?

Dann kann die Arge gar nix machen, erst ab dem Datum der Bedürftigkeit.

Wenn ihr dadurch zu Unrecht leistungen nicht gewährt sind, dann sollte sie umgehend Widerspruch schreiben und falls nötig Klage vor dem Sozialgericht einreichen.

LG

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Hallo,

vielen Dank für die Info!

Ja, das war, bevor sie was beantragt hat. Das fand ich ja so komisch. Denn dass es abgezogen wird, wenn sie während des Leistungsbezugs zusätzlich was kriegt, würde ich ja noch verstehen...

Liebe Grüße,
Dany

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Dann darf die Arge nix abziehen.

Alles was vor Antragstellung auf dem Konto war, hat nicht zu interessieren, es sei denn, es sind Millionen.
Davon gehe ich aber nicht aus.

LG

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Natürlich werden auch Geldgeschenke mit berücksichtigt und müssen, meines Wissens nach, sogar angegeben werden....

Wie würdest du es denn finden, wenn jemand ALGII beantragt und dennoch nebenbei von Familie und Freunden immer was zugeschossen bekommt..
Dann bekommt er Geld von der Allgemeinheit und nochmal privat..
Würde die Allgemeinheit sicherlich nicht lustig finden...

Es ist sicherlich eine blöde Situation für deine Freundin, aber sie bekommt ja Unterstützung vom Staat und da ist es nur gerecht, wenn sie alle sonstigen Einkünfte, auch Geschenke, mit angeben muss...

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@mabo:

die Geldgeschenke kamen vor dem Bezug vor Alg2, also vor Antragsabgabe.

Somit muß darüber keine Auskunft erteilt werden, warum, wieso, weshalb ein Geldgeschenk zugeflossen ist.

LG

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Hallo,

also erstmal würde ich das persönlich nicht schlimm finden, denn dabei handelt es sich ja um freiwillige Zuwendungen von Privatpersonen (ich rede nicht von Hilfen der Caritas etc., wo die Spender nicht wissen, wo das Geld hingeht, aber darauf vertrauen, dass es nur die Bedürftigsten bekommen), d.h. diese Leute haben ihr eigenes Einkommen ja voll versteuert und wollen davon etwas abgeben, weil sie (genau wie ich übrigens) der Meinung sind, dass man von Sozialhilfe kaum leben kann. Wobei es ja am krassesten für Singles ist, denn es gibt einfach Sachen wie Telefon, Haftpflichtversicherung etc., die für 1 Person genauso teuer sind wie für einen 6-Personen-Haushalt, während meine Freundin mit dem Sozialhilfesatz gut über die Runden kommen würde, weil das mehr wäre, als sie während der letzten Monate hatten.

Übel hingegen würde ich es finden, wenn meine Freundin z.B. schwarz arbeiten würde und trotzdem volle Unterstützung beantragen würde, denn damit würde sie den Staat einmal um Steuern und Sozialabgaben aus ihrem Verdienst betrügen und zusätzlich noch Leistungen in Anspruch nehmen, die ihr nicht zustünden, weil sie ihren Lebensunterhalt ja selbst bestreiten könnte. Denn dafür ist Sozialhilfe ja da: denjenigen Leuten zu helfen, die ihren Lebensunterhalt NICHT selbst bestreiten können (oder etwa nur denen, die keine finanzkräftigen Freunde haben???)

Aber wenn ich jemandem, der wenig Geld hat (egal, ob Hartz IV oder nicht), ein Geschenk mache, dann ja deshalb, um ihm eine Freude zu machen. Wenn er's aber dann in vollem Umfang abgezogen bekommt, habe ich damit nur dem Staat eine Freude gemacht, nicht dem Beschenkten, und der Staat bekommt genug von mir!
Wenn dein Kind mal älter ist, frag es probeweise, ob es in Ordnung ist, die 5 Euro, die es vom Opa zugesteckt bekommen hat, von seinem Taschengeld abzuziehen - mal ganz zu schweigen davon, was du dann vom Opa zu hören bekommst :-)

Aber okay, Gesetz ist Gesetz, und dass die Regeln für alle gelten, um echten Missbrauch zu verhindern, ist in Ordnung.

Wie erwähnt war aber die Zuwendung VOR Beantragung (sie hat gehofft, dass es ihrem Mann bald wieder besser geht und dass sie ohne Unterstützung auskommen), und darum sehe ich nicht ein, dass der Beamte davon ausgeht, dass ich munter weiterzahle, nur weil ich's in der Vergangenheit gemacht habe...

Liebe Grüße,
Dany

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