Arbeit als Kinderbetreuerin - Kleingewerbe oder wie?

Hallo zusammen!

Ich werde ab sofort ein Kind aus der Kindergruppe meiner Tochter tageweise zu Hause betreuen.
Das ergibt im Monat einen Betrag von ca. 220 - 250, den ich dafür bekomme.
Die Mutter des Kindes möchte nun mit mir einen Vertrag abschließen oder zumindest Quittungen für die Zahlungen von mir bekommen.
Muß ich jetzt ein Kleingewerbe anmelden oder was muß ich tun, damit alles seine Ordnung hat?
Muß der o.g. Betrag versteuert werden? Das wäre sehr schade, da es sich um nur € 4,-- pro Stunde handelt....

Danke für Infos zu diesem Thema!!

Liebe Grüße
Bruchetta

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Hi bruchetta,

soweit ich weiß sind im Club "Selbstständige Urbianer" mehrere Tagesmütter, die können dir vielleicht weiter helfen wenn du da mal fragst.
Ansonsten mag ich nur mal anmerken das "nur" 4 Euro vollkommen in der Norm sind, denn bei uns in der Region bekommen qualifierte Tagesmütter die vom Jugendamt empfohlen werden auch "nur" 3,50 Euro.

Alles Gute und wie gesagt wenn du nicht weiter weißt, frag eben mal im Club.

LG C

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Also, du kannst dich ans Jungendamt wenden, und nur dort bekommst du eine Pflegeerlaubnis.

Diese Pflegeerlaubnis brauchst du dann, wenn du mehr als 15 Std. in der Woche arbeitest / bzw. länger als 3 Monate.

Wenn du aber übers Jugendamt bezahlt wirst, bekommst du nicht mehr ganz so viel Geld.

#kratz Ich hoffe das ist alles so richtig, was ich dir da erzähle. #kratz
Ich habe es selber noch nicht gemacht, aber mich schon mal kurz und knapp damit auseinander gesetzt.

Dann gibt es noch eine Möglichkeit, wo ich hoffe, daß dies so stimmt.
Nämlich, du machst einfach diesen Job, das Kind und du seit privat versichert. Und am Ende des Jahres musst du dem Finanzamt nachweisen, daß du Geld verdient hast. Das wird dann wohl versteuert.
Diese Aussage haben wir von einer Juristin.

Hier geht es ja darum, daß du nicht schwarz arbeitest, und wenn du das mit dem Finanzamt abklärst, und Steuern abführst, tust du das ja nicht.

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Hallo Bruchetta,

ganz so einfach ist das leider nicht, wenn man regelmäßig ein "fremdes" Kind betreut.

Du benötigst eine Erzieherausbildung ODER den Tagesmutterschein (???) ODER zumindest eine Qualifizierung vom Jugendamt.

Wer sonst kommt versicherungstechnisch auf, wenn irgendwelche Probleme auftreten? Wie sicherst (versicherst) Du Dich und das Kind?

LG Sabine

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Hallo Bruchetta!!
Ich bin zur zeit in der Quali vom Kinderschutzbund!
Man darf heut zutage nicht einfach Kinder betreuen!
Es sei denn du machst es aus Freundschaft und bekommst kein Geld dafür!
Ansonsten bist du am besten abgesichert wenn du es übers Jugendamt machst.Bei uns hier in Minden Arbeiten die zusammen ( Ja und Kinderschutzbund)
Die Qualie dauert 1 Jahr!
Und eine Pflegeerlaubnis bekommst du nur wenn du in solch einer Qualie bist!

Hoffe konnte dir etwas helfen!!



LG Ela

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Als erstes musst du die entwweder die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson machen und/oder dir die Pflegeerlaubnis vom Jugendamt holen (geht oftmals mit verkürzter Qualifizierung wenn du Erzieherin bist) oder die Eltern stellen dich -bei diesem Betrag sinnvollerweise- als Minijobberin ein.

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So, ich habe mich mal schlau gemacht.
Ich kann ein Gewerbe zur Betreuung anmelden (nicht Tagesmutter).
Das Geld wird auf das Jahreseinkommen meines Mannes angerechnet und versteuert. Die Steuern insgesamt betragen im Jahr ca. 120,-- € und können über die Steuererklärung abgesetzt werden.
Somit erleide ich unterm Strich keine Verluste.
Ich bin übrigens Pflegemutter (beim JA entsprechend geführt) und kann somit Kinder in einem noch umfangreicheren Rahmen betreuen.