Wohngeld Frage????

Hallo


wie wird das Wohngeld berechnet wenn monatlich unterschiedliches Einkommen erziehlt wird?

Habe heut ein Schreiben von der Arge bekommen, das wir Kinderzuschlag beantragen sollen, aber das stand jetzt nix wegen Wohngeld.

Aber wenn wir Kinderzuschlag bekommen würden. Auch laut Internetrechner würde trotzdem nicht der ganze Bedarf gedeckt.

Und wenn ich Wohngeöd beantragen wollen würde und ich von durchschnittlichen Gehalt aus gehe dann komm ich immer unter die 900,-- Grenze die man haben muß um Wohngeld beantragen zu können.



Gruß fantastic-four und Danke für die Antworten.

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Sie rechnen soweit ich weiß mit dem Durchschnittsgehalt der letzten 6 Monate!
Ich glaube die 900 €-Grenze gilt für den Kinderzuschlag und da zählt das Wohngeld mit als Einkommen!
ALso es müsste so sein, wenn du MIT Wohngeld über 900 € kommst müsstest du Kinderzuschlag erhalten!
Wenn du dann auf weniger rauskommen solltest als mit ALG II müsstest du das ALG II nachgezahlt bekommen für die Zeit.
So ist jedenfalls mein Wissensstand!
Beantrage Wohngeld! Du könntest ja vorher mal hier vorrechnen:
http://biallo.aol.de/aol/Soziales/Wohngeldrechner.php?ncid=SEMDEfinanzen7370
Bei UNS hats fast gestimmt (bis auf ein paar €)!

LG

Susanne

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Also wenn ich von durchschnittsgehalt ausgehe vom Wohngeld dann bekommen wir kein Wohngeld da wir unter den 900,-- liegen.

Und auch wenn wir den Kinderzuschlag bekommen und vom Durchschnittsgehalt ausgehen dann würden wir trotzdem nicht aus den ALG II Bezug fallen.


Werden beim Kinderzuschlag Landeserziehungsgeld das bekomm ich jetzt noch bis Mai jeden Monat 200,-- da sis so wie Erzeihungsgeld.

Und wird Elterngeld 150,-- angerechnet beim Kinderzuschlag das ich für zweite Kind bekomm angerechnet. ET is der 13.02.09

Gruß und Danke

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Beim Wohngeld gibt es keine 900 €-Grenze!
Probier mal den Rechner!

Beim Kinderzuschlag gilt die 900 €-Grenze und da wird zu dem Gehalt das Wohngeld gerechnet!
Rechne mal, ihr habt sicher Anspruch auf Wohngeld!

LG

Susanne

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Ach ja, wenn der Job erst gewechselt wurde z.B. vor 3 Monaten dann gilt der Durchschnitt von den 3 Monaten!
Beim Kinderzuschlag ist es soweit ich weiß so wie beim ALG II, da zählt der monatliche Bezug, jedenfalls soll meine Freundin jeden Monat ihre Verdienstbescheinigung hinschicken!

LG

Susanne