Sperre vom Arbeitsamt? Wer zahlt dann?

Kennt sich da jemand mit aus?
Mein Sohn ist zum 1.10.08 Arbeitslos geworden,bezieht seitdem ALG 1,und weil das gehalt nicht so hoch war und Er bereits eine eigene wohnung bewohnt ,bekommt Er auch noch einen kleinen betrag vom Amt (sozi?)
dazu.So im November bekam Er nur 1/3 seiner bezüge bezahlt weil Er wohl im Oktober zuviel bekam so das der volle betrag abgezogen wurde.Da Er aber doof war und das wohl nicht wußte?? hat Er ja vorher das geld ausgegeben gehabt,so das Er im November(wegen des abzugs) kein Geld für Miete hatte und jetzt im Januar hat Ihm das arbeitsamt eine sperre verhängt so das Er schon wieder keine Miete bezahlt hat, weil ihm von ca.700€ nur 220€ gezahlt wurden.Angeblich dürfe ihm die beraterin vom Arbeitsamt nicht sagen warum Er ne sperre bekommen hat.Heute bekam Er ein Brief von der Wohnungsgesellschaft mit der kündigung zum Monatsende, so nun meine frage gibt es noch eine andere möglichkeit bei einer sperre von irgendwoanders Geld zu beziehen, denn irgendwie muß Er ja die miete zahlen und auch andere dinge wurden aufgrund dessen nicht bezahlt,und was ist jetzt wegen der kündigung? Wo bleibt er dann ab nächsten Monat???Und darf man das einfach machen, ohne voranmeldung geld abziehen oder eine sperre verhängen?
Wäre lieb wenn sich jemand meldet der sich damit auskennt.
LG Ella

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Ich denke mal, Euer Sohn erzählt Euch großen Mist.
Ohne Vorankündigung gibt es gar keine Sperre und m. E. auch nicht so eine hohe Sanktion...Den Grund wird er sehr wohl kennen.

Die Miete wird meines Wissens auch trotz der Sanktion übernommen, wenn Dein Sohn das GEld anderweitig verbraten hat, ist das seine eigene Schuld und er wird auch mit den Konsequenzen leben müssen.

LG

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Das sehe ich ganz genauso! Er wird schon ganz genau wissen was er alles verbockt hat um so tief in der Sch*** zu sitzen.

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Nein eben nicht, denn ich habe ja alle seine kontoauszüge überprüft und dort war keine geld, außer die 220€ .
Das Er mit den konsequenzen leben muß ist mir schon klar nur wo bleibt Er ab dann ,denn bei uns kann Er nicht wieder einziehen,ist kein extrazimmer da, da Er noch 3 geschwister mehr hat.
Werde morgen mal mit ihm dort hingehen und hören welche möglichkeiten es gibt.

Danke nochmal.

LG Ella

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huhu

also ch weiss nur soviel das man zb eine sperre bekommt..

wenn man zb.

-zu einladungen zum berater nicht war nimmt/erscheint..

-sachen die ausgemacht wurden nicht einhält

-einen job aufnimmt und den ohne richtigen grund kündigt

wenn dein sohn unter 25 jahre ist dann musst du ihn wieder aufnehmen und für ihn sorgen..

lg sandra

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"-zu einladungen zum berater nicht war nimmt/erscheint..

-sachen die ausgemacht wurden nicht einhält
"

So etwas muss aber schon mehrfach vorkommen und dann wird trotzdem noch vorher angekündigt!

Und davon abgesehen wird der Sperrgrund sehr wohl demjenigen bekanntgegeben!!!

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´´zu einladungen ´´ heisst ja mehrere sonst hätte ich ja geschriebn zur einladung nicht erschienen ;-)

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Glaub Deinem Sohn nicht alles!

Wenn Sanktionen erfolgen, dann nicht ohne Vorankündigung.

Der Staat mit seiner Behörde (auch Agentur für Arbeit genannt) ist ja jetzt gewissermaßen vorübergehend sein Arbeitgeber oder auch Geldgeber. Und da hat er sich auch an deren Bedingungen zu halten und dies hat er offenbar nicht getan.

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Hallo Ella,

wenn eine Sperre erfolgt, gibt es da immer eine Begründung und eine Ankündigung! Z. B. wenn Termine ohne Abmeldung nicht wahrgenommen werden, Bewerbungen nicht geschrieben werden, sich bei Vorstellungsgesprächen auffallend verhalten wird etc.

Er soll zur ARGE gehen, die das ALG2 aufstockt und um Hilfe bitten... notfalls Darlehen bei der ARGE.

Wegen der Kündigung, wenn wahrhaft nun die Miete von November bis einschl Januar nicht an die Gesellschaft erfolgte, dann dürfte die Kündigung rechtmässig sein, hier aber eher einen Anwalt kontaktieren.

Zur Not muss er eben bei Euch wieder einziehen oder in eine Notunterkunft (via ARGE).

Er sollte zwingend erwachsen werden und mit der Verantwortung sich und seiner finanziellen Situation gegenüber umgehen lernen.

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Wenn ich das richtig verstehe, bezieht er Arbeitslosengeld und, weil dies für die Miete nicht reicht, aufstockend Arbeitslosengeld II. Richtig?
Das sind 2 unterschiedliche Behörden im Übrigen... (Arbeitsamt und ARGE).

Es gibt 2 Deutungen von "Sperre".
Einmal die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld - wenn man Termine nicht wahrnimmt etc oder aber selbstverschuldet gekündigt wird...

ODER

die Sanktion beim Arbeitslosengeld II, die bei unter 25-jährigen auch meistens in Höhe von 100 % der Regelleistung erfolgt.

Was genau wurde also gesperrt - Alg 1 oder Alg II?

Beides wird im Übrigen schriftlich angekündigt!!!!

Da er ja, wie du sagst, nur einen kleinen Teil Alg II bekommt, und er nun von 700 € nur 220 € erhalten hat, vermute ich eher, dass das Arbeitslosengeld nicht gezahlt wurde aufgrund einer Sperrzeit.
Raten kann hier aber keiner.
In beiden Fällen gilt erst einmal, dass keiner ihm die Miete zahlt (denn bei Sperrzeiten des Arbeitsamtes sanktioniert auch die ARGE...).
Er soll erstmal klären, wer ihm warum das Geld gesperrt hat.

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Hallo,

zu jeder Sanktion gibt es ein Schreiben mit einer Begründung.

Lies!

LG Marion

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Hallo!

Mir stellt sich beim Lesen Deines Posts die Frage: Ist Dein Sohn in der Lage seine Interessen selbständig wahrzunehmen bzw. zu vertreten? Vielleicht würde die Einrichtung eines ehrenamtlichen oder gesetzlichen Betreuers für Finanzen und den Aufgabenkreis "Ämter und Behörden" hier Sinn machen.
Ansonsten kann ich mich meinen Vorposterinnen nur anschließen. Ohne voherige Ankündigung erfolgt i.d.R. keine Sperre seitens der Arge.

L.G. Kapulli

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Hat er evtl selbst gekündigt? Oder wurde entlassen weil er Mist gebaut hat oder so?