Elternzeit 1. u. 2. Kind kurz hintereinander

Hallo
ich habe bei Johanna *22.01.08 3 Jahre Elternzeit beantragt. Am 14.8. soll nun in diesem Jahr unser 2. Kind kommen. Ist es wirklich so, dass ich für Johanna dann nun nur 2 Jahre Elternzeit bekomme und für das 2. Kind dann 3 JAhre bekomme?
Ich dachte man könnte für jedes Kind 3 Jahre nehmen?L
LG
Judith

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hallo,

ja aber du hebst deine 1te Elternzeit durch die Geburt deines zweiten Kindes quasi selber auf. Es wäre also klüger gewesen erst mal nur 1 oder zwei Jahre zu beantragen, dann hättest du den Rest hinter her noch nehmen können, so nicht mehr. Sowas weis man aber ja vorher nicht ;)

LG

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Hallo Judith,

Du kannst z.B. für die "verlorene" EZ des 1. Kindes einen Antrag auf Übertragung stellen (max. 1 Jahr bis zum 8. Lebensjahr des Kindes).

Am besten schauste mal bei der Bundesministeriumsseite nach, Google, Stichwort Elternzeit, kurze Geburtenfolge.

Wir haben das 3. Jahr übertragen bekommen und somit knapp 6 Jahre EZ gehabt.

#liebdrueck
Sanne #sonne


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Das geht aber eigentlich nur, wenn sie es nicht schon vorher beantragt hatte.

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nein, das geht auch, wenn man es hinterher beantragt. Kann man ja vorher nicht wissen, daß noch ein zweites kommt;-)

Einziger Haken: der AG muß dem zustimmen. Aber die Möglichkeit besteht.

Wir habens so gemacht und Erfolg damit gehabt.

#liebdrueck
Sanne #sonne

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Hallo,

ich habe auch eine kurze Geburtenfolge und hatte 3 Jahre beim ersten beantragt.
Also - zu allererst mußt Du gar nichts machen. Die EZ des ersten läuft weiter wie beantragt bis zum 21.01.2011.
7 Wochen vor Ablauf dieser EZ mußt Du spätestens die EZ für das zweite festlegen.
Einen rechtlichen Anspruch hast Du, bis das Kind 3 Jahre alt wird. Also bis zum 13.8.2012. Damit nimmst Du eine EZ von 1 Jahr und 7 Monaten (ungefähr). DAS ist Dein rechtlicher Anspruch.
Nun hast Du noch die Möglichkeit, da das zweite Kind ja nicht die volle Zeit ausgeschöpft hat, 12 Monate MIT ZUSTIMMUNG des AG zu übertragen. Wie gesagt, das geht nur, wenn er mitmacht.
Der Rest der Zeit (ca. 5 Monate) verfällt, da nicht mehr als 12 Monate nach dem 3.Geburtstag genommen werden können.
Ich bin mir zu 99% sicher mit dieser Aussagen weil ich mich letztes Jahr sehr viel damit beschäftigt habe. Man bekommt sehr viele falsche Infos. Krankenkasse, Betrieb eingeschlossen. Am besten weiß meiner Erfahrung nach die Elterngeldstelle Bescheid. Bzw. gibt es auch eine Nummer in Berlin, die einen dazu berät.

Alles Gute.

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jep, so ist es.-)

#liebdrueck
sanne #sonne