Kündigungsschutz nach stiller Geburt?

Hallo,

wir haben am 7.10. unsere Maus verloren zum ET. Es war sehr schrecklich und ich lag lange intensiv. Vom KH zuhause lief der MUsCHU schon fast aus, Ende Muschu war der 3.12..
Nun bin ich krank geschrieben bis zum 5.1.. Danach möchte ich meinen Job gern wieder... nun das Problem....
meine Vertretung soll bleiben und mein Chef möchte meine Zeit und mein Geld halbieren.:-[
Wir sind nur ein sehr kleines Unternehmen.

Ich weiß das ich diesen Änderungsvertrag nicht unterschreiben muß, habe ich noch irgendwelche Rechte?
Wie lang ist meine Kündigungsfrist? Die normale gesetzliche ist i.m. vertraglich festgesetzt. Gilt diese auch nach der Schutzfrist?

Danke für Eure Hilfe
Melanie

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Hallo Melanie,

bei Deinem eigentlichen Problem mit Deinem AG kann ich Dir leider nicht helfen.

Aber ich möchte Dir einmal mein Mitgefühl für den Verlust Deines Kindes aussprechen. Ich zünde eine #kerze an für eine kleine Maus. Habe Dein Sternen-Kind immer im #herzlich!

Es tut mir wirklich unheimlich leid- vor allem zu lesen, dass Du jetzt noch mit dem Job diese Probleme hast. Und das alles so kurz vor Weihnachten!

Ich würde nur auf keinen Fall diesen Änderungsvertrag unterschreiben. Womit soll dieser denn begründet sein? Du bist doch im Grunde ab Januar wieder voll einsetzbar.

Ganz liebe Grüße und Dir trotz allem ein frohes Fest,

Melly

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Du hast keinen besonderen Kündigungsschutz.

Wenn Dein Chef aber jemand anders für Dich eingestellt hat, würde ich

1. Keinen Änderungsvertrag unterschreiben

2. Falls dann u.U. die Kündigung folgen solte, auf jeden Fall klagen!

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Kommt wohl darauf an, WIE klein der Betrieb ist. Wenn es so ein 3 Mann - Betrieb ist, dann greift hier das Kündigungsschutzgesetz nicht, und dann kann der Chef unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen jederzeit kündigen.

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Besonderen Kündigungsschutz hast du nicht, aber du kannst nicht einfach so gekündigt werden, wenn du nicht in der Probezeit bist. Wenn wirtschaftliche Gründe für eine Kündigung genannt werden, dann würde ich dagegen angehen, da ja eine andere Person eingestellt wurde.

Alles Gute für dich #klee

Gruß Lena

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Das mit dem Änderungsvertrag haben dir die anderen ja schon geschrieben.

ABER: Ist deine Vertretung als SS-Vertretung, also Elternzeitvertretung für dich eingestellt worden??
Wenn ja, (dies muss genauso in ihrem AV stehen: "eingestellt als Vertretung für die Elternzeit von FrauX. Der Vertrag endet am....(eingetragenes Datum muss Ende deiner Elternzeit sein)) dann hätte in deinem (sehr traurigen) Fall dein Chef das Recht deiner Vetretung aufgrund besonderer, nicht vorhersehbarer Umstände zu kündigen und dir deine alte Stelle zurückzugeben. Der Vertrag muss so formuliert sein, dass ganz klar sie für dich als Ersatz eingestellt wurde.

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Hallo,

bist du sicher, dass du wieder voll arbeiten kannst und willst?

LG Marion

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Hallo,

erstmal tut es mir sehr leid, was Euch passiert ist.

Ich selbst habe wegen dem Kündigungsschutz keine Ahnung, weiß aber auch von einer Bekannten, dass sie nach ihrer stillen Geburt 5-6 Monate unkündbar war.
Vielleicht fragst Du mal genau nach bei einem Anwalt für Arbeitsrecht?

Alles Gute,
LG Karin

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Liebe Melanie,

es tut mir erst mal sehr sehr leid, was euch passiert ist.

So wie ich Dich verstehe, hattest Du eine Totgeburt. Also, eure Tochter war voll ausgetragen. Du hast damit den vollen Kündigungsschutz. D.h. lt. Mutterschutzgesetz hast Du Kündigungsschutz bis 4 Monate nach der Geburt.

Ich finde, Du solltest den Job auch wieder anfangen. Da bist Du dann auch erstmal abgelenkt. Ich hatte eine Fehlgeburt in der 17. SSW (was natürlich nicht annähernd so schlimm ist wie bei Dir), aber mir hat arbeiten dann erstmal gutgetan. Ich war da wieder unter Leuten und bin in den ganz normalen Alltag zurückgerutscht.

Ich wünsche Dir alles Gute für die Zukunft. Schau nach vorn und hole Dir notfalls auch Hilfe (z.B. über Selbsthilfegruppe).

LG Christine

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Es tut mir sehr sehr leid was euch passiert ist, das ist ja grauenhaft. Mir fehlen die Worte. Drücke dich mal unbekannterweise #kerze

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Hallo Melanie
Lass dich #liebdrueck- hab deinen Beitrag gerade erst gelesen.
Raten dir -wende dich ans Arbeitsgericht - erfrage deine Rechte bevor du einen Vertrag unterschreibst.
Ich hatte ähnliche Probleme mit meinem AG - aber eben nur ähnlich.:-[:-(#heul
Ich rufe immer beim Arbeitsgericht an wenn ich mir mit was unsicher bin in punkto Arbeit
Kann ich dir echt empfehlen.

Drück dich#liebdrueck
lg wasnun:-)