Rente gestellt -muss ich diese annehmen?

Hallo !

Eigentlich frage ich im Auftrag meiner Mutter ,sie hat nen Rentenantrag zu laufen auf anraten ihres HA .Nun kommen ihr aber Bedenken bezüglich der monatlichen Rente ,weil ihr bis jetzt noch niemand konkret sagen konnte was sie letztendes raus hat.
Nun meine eigentliche Frage muss sie die Rente annehmen wenn sie mit der Rente nicht auskommen würde ?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine .

LgAnne

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Gegenfrage: Von was lebt sie jetzt?

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zzt.bekommt sie noch bis märz 09 krankengeld

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Hallo

wenn sie bis März 09 das Krankengeld 78 Wochen innerhalb eines 3Jahreszeitraumes wg ein und derselben Krankheit bezogen hat, ist damit defintiv Schluß.

Ist sie dann arbeitsfähig und hat Arbeit, geht sie arbeiten.

Ist sie dann arbeitsfähig, aber arbeitslos, muß sie sich bei der Agentur für Arbeit melden.

Besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I, kann sie Arbeitslosengeld II beantragen, wenn sie mind 15 Wochenstunden arbeiten kann. Ist dies nicht der Fall, kann sie Hilfe zum Lebensunterhalt (? - ich meine die ehem Sozialhilfe) beantragen.

Sobald die Rentenversicherung eine Rente feststellt, wird das Krankengeld beendet und die Rente kommt zur Auszahlung. Die wird weniger sein als das Krankengeld. Den Rentenanspruch ablehnen, wird wohl nicht gehen ? #kratz

Zum Ende des Krankengeldbezuges hin fordert bei einem so langem Zeitraum eigentlich die KK den Versicherten auf, den Rentenantrag zu stellen....

Stellt man den Antrag nicht und meldet sich nach Ende des Krankengeldes beim Arbeitsamt, fordert dann das Arbeitsamt auf, den Rentenantrag zu stellen, sofern man wg Krankheit nicht vermittelbar ist. Das Arbeitsamt leistet dann bis die Rentenversicherung über den Antrag entschieden hat.

Meiner Meinung nach, kommt man um den Rentenantrag nicht drumherum, wenn die Voraussetzungen vorliegen - da dann auch die Leistungspflicht der "einspringenden" Ämter entfällt.

Von was will deine Mama leben, falls sie eine Rentenfeststellung ablehnen würde?

hoffe, es stimmt alles so, falls nicht bitte berichtigen ;-)

viele Grüße

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ersteinmal vielen lieben dank für deine kompakte antwort.
das was du mir mitgeteilt hast war uns auch schon zt. alles klar.
die rente ist ja schon voll am laufen und auch schon alles eingereicht.
nur ich meinte das wenn die rente wesentlich weniger ist als das jetztige krankengeld könnte sie dann theoretisch die rente "verweigern" und wider normal arbeiten gehen ,denn sie hat ja noch einen bestehenden arbeitsvertrag mit kündigungsschutz (sprich 50% schwerbeschädigt,und ja auch noch 35 jahre im betrieb)obwohl das "normal "arbeiten ja nicht wirklich gehen wird aber zumindest versuchen ,denn ich denke der arbeitnehmer muss sie erstmal wieder nehmen ,oder?
also einfach so die rente ablehnen??geht das

lg anne

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Ist sie nun krank oder nicht?

"Arbeiten versuchen" klingt irgendwie wie nach der finanziell besten Lösung suchen.

Wenn die Rente zu gering ist, kann Sie ergänzend wie jeder andere Bürger ALGII beantragen oder in dem Falle heißt das wohl bischen anders, ist aber von der Höhe her die Grundsicherung.

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Rentenauskunft beantragen, dann weiß sie die Rentenhöhe.

LG Doreen