Frage zur KITA-Gebührenberechnung

Folgendes:
Ab und an geht mein Mann auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten, um sein Gehalt ein wenig aufzustocken. Man will sich ja schließlich auch mal was schönes gönnen, das man sich mit dem normalen Verdienst vielleicht nicht unbedingt leisten kann. #schein
So, nun wurden diese Zuschläge in der KITA-Gebührenberechnung miteinbezogen, sodass wir dadurch natürlich entsprechend viel für den Platz bezahlen müssen.
Mein Mann regt sich darüber total auf, weil er meint, er arbeitet die Wochenenden und die Feiertage durch, um uns auch mal ein paar Extras zu finanzieren, aber im Endeffekt lohnt es sich ja doch nicht, weil alles angerechnet wird. Ausserdem dürfte man solche Zuschläge gar nicht mitberechnen.

Wie siehts aus? Darf man Sonn- und Feiertagszuschläge wirklich nicht mitberechnen, wie mein Mann meint?
Kennt sich vielleicht jemand damit aus???

Danke im Voraus für eure Antworten! :-)

Gruß.... S.

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Das hängt sicher davon ab, was bei euch in der Kita-Satzung steht. Jede Kita-Abrechnung wird anders gemacht!

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In der Satzung wird davon gar nichts erwähnt.
Es steht halt nur drin, dass die Gebühren anhand des Einkommens berechnet werden...

Danke für deine Antwort! #blume

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Dann ist doch klar, dass sein komplettes Einkommen angerechnet wird. Warum auch nicht?
Es gibt ja menschen im Schichtdienst, bei denen die Schichtzulagen einen großen teil des Einkommens ausmachen - die würden sonst ja unverhältnismäßig wenig für den KItA-Platz zahlen.

Gruß,

W

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Allgemein gilt: Was versteuert wird, wird mitberechnet.

Wo willst Du denn sonst auch die Grenze ziehen? Schliesslich gibt es Jobs, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit die Regel sind. Ob es sich für Euch lohnt, Sonderschichten abzureissen müsst Ihr selber durchrechnen. Und ob die Gebührenstaffelung nach Einkommen der jeweiligen Kommunen so ganz gerecht ist, ist eine ganz andere Diskussion ;).

Grüsse
BiDi

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Hallo!

<<Was versteuert wird, wird mitberechnet>>

Stimm nicht ganz :-)

Auch steuerfreie Bezüge werden mit in die Berechnung einbezogen.
Es zählt das Gesamtbrutto

Gruß

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Klar dürfen die mit einberechnet werden, stehen ja auf seiner Abrechnung mit drauf.