Wie läuft das ab beim Arbeitsgericht?

Hallo zusammen!

Ich versuche mich mal kurz zu fassen:

Vor ein paar Wochen bekam mein Mann eine fristgerechte Kündigung. Ohne Angabe von Gründen. Wir waren total geplättet und haben in der Firma angerufen. Niemand konnte oder wollte uns über den Grund aufklären.
Da in der Firma sowieso alles schief läuft haben wir die Kündigung erstmal hingenommen. Einen Tag später kam sein Vorgesetzter und hat alle Arbeitsmaterialien abgeholt (Laptop, Drucker, Handy, Auto). Mein Mann teilte ihm da mit, dass er dann jetzt seinen Resturlaub und Überstunden nimmt und sein Vorgesetzter sagte, dass das in Ordnung sei. Vorsichtshalber haben wir noch mal eine E-Mail an die Personalabteilung geschrieben.

Tja und jetzt (2 Wochen später) kommt die fristlose Kündigung. #schock Mein Mann hat gerade in der Firma angerufen und da hieß es, es sei so, weil er nicht mehr arbeiten gegangen wäre. #kratz Dabei hat er seinem Vorgesetzten doch Bescheid gesagt und sogar eine E-Mail geschrieben. Einen Urlaubsschein konnte er nicht mehr einreichen, da alle Unterlagen auf dem Laptop gespeichert sind.

Jetzt müssen wir wohl zum Arbeitsgericht. Die fristgerechte Kündigung ist ja noch nicht mal aufgehoben. #gruebel

Wie läuft das denn? Kann man da einfach so hingehen? oder braucht man da einen Termin?

Oh, man, mein Mann ist fix und fertig und sitzt gerade bei einem Vorstellungsgespräch... #schwitz

#danke

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Ihr selber könnt nicht zum Arbeitsgericht, Ihr müßt zu einem Anwalt. Wenn es zu einer Verhandlung kommt, dann ist die beim Arbeitsgericht.
Hoffentlich hat Dein Mann bald wieder eine neue Stelle!
GR

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Doch Ihr könnt auch alleine zum ARbeitsgericht. Dort herrscht kein Anwaltszwang, der herrscht nur vor dem Landgericht und Oberlandesgericht.
Beim Arbeitsgericht gibt es eine Rechtsantragsstelle, da könnt Ihr Eure Klage einreichen. Die schreiben für Euch auch die Anträge und helfen ein wenig mit.
Sicherer ist natürlich ein Anwalt, da dieser weiß, was er beantagen muss und welche Abfindung evtl. gefordert werden kann.

ABER!!! Die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen! Also am besten schnell handeln, sonst ist die Frist vorbei und Ihr könnt nix mehr machen! Die Frist gilt für ordentliche und fristlose Kündigungen gleich. Wenn die fristgerechte Kündigung also schon vor zwei Wochen war, dann müsst Ihr schnell handeln.

Ach ja, falls Ihr nicht so gut bei Kasse seid, könnt IHr evtl. Prozesskostenhilfe beantragen, denn bei Arbeitsgerichtsverfahren trägt jede Partei ihre eigenen Kosten, egal wer gewinnt oder verliert.

Viel Glück!

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Hallo,

ich hoffe, Ihr wart mittlerweile beim Arbeitsgericht bzw. beim Anwalt?

LG, Anja

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Hallo,

auch wenn es allein möglich ist , ich würde Dir mit Anwalt empfehlen .

Ich hatte im Januar Verhandlung beim AG mit Anwalt . Ich wurde letztes Jahr von heute auf morgen mündlich gekündigt bei einem Minijob . Eine schriftliche Kündigung kam nicht , ich bot weiterhin meine Arbeitskraft an , wie mir von mehreren Seiten geraten wurde .

Ich bekam vor dem AG recht und eine Lohnnachzahlung , auch wenn es so gedreht wurde , dass es nur ein befristeter AV war .

Gruß Anja

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Danke euch erstmal!

Ja, wir waren beim Arbeitsgericht und haben Klage eingereicht.

Das "Problem" ist jetzt nur, dass mein Mann schon eine neue Stelle hat und die wollen ihn ab morgen. Rein theoretisch wäre das ja möglich, da mein Mann ja fristlos gekündigt wurde und somit sofort zur Verfügung steht.
Jetzt haben wir aber doch Klage eingereicht, kann er dann gar nicht die neue Stelle antragen?

Man, das wäre ja doof... Wir überlegen schon die Klage zurück zu ziehen, allerdings steht dann auf dem Arbeitszeugnis die fristlose Kündigung und das muss ja auch nicht sein. #aerger