Darf ARGE das Bafög des Partners anrechnen?

Hallo zusammen,

mein Partner und ich sind beide Studenten und bekommen Bafög. Ich mache derzeit allerdings ein Urlaubssemester, da wir vor 7 Monaten ein Baby bekommen haben. Ich beziehe daher Hartz 4.

Jetzt sind wir zusammen gezogen und nun berechnet mir die Arge das gesamte Bafög meines Freundes als Einkommen. So dass ich, mit seinem angerechneten Kindergeld, 450 Euro monatlich weniger bekomme.:-(

Allerdings habe ich von einer Sozialberaterin aus ähnlichen Fällen gehört, dass die Partner mit Bafög nicht angerechnet werden dürfen, da das Geld ja einzig und allein der Ausbildung dienen soll.

Kennt sich jemand aus?

Vielen Dank!

Jana

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Also nicht du bekommst ALG 2, sondern ihr als Bedarfsgemeinschaft. Da dein Partner allerdings studiert und Bafög bezieht fällt sein Anteil natürlich raus.

Du bekommst also für dich 316 Euro, dann 211 Euro für eurer Kind und 2/3 der angemessenen Miet- und Heizkosten.

Das 1/3 deines Freundes muss er selbst aus seinem Bafög bestreiten.

Inwieweit das Bafög deines Freundes auf DEINEN Regelsatz angerechnet werden darf weiss ich nicht.

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Aber ich bekomme nur 322 Euro vom Amt für mich und unser Kind, inklusive Miete und allem weiteren.


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Is schon so richtig.
Und mit dem Bafög, dem Erziehungsgeld, dem Kindergeld und all euren anderen Einnahmen (falls vorhanden) müsst ihr euren Lebensunterhalt finanzieren.
Also wird dein Freund genauso für euren Lebensunterhalt aufkommen müssen wie du (in deinem Falle die ARGE).

Also werdet ihr unterm Strich genauso viel im Monat übrig haben, wie jeder andere ALGII-Empfänger auch.

Ihr wohnt zusammen und habt ein gemeinsames Kind, vor dem Gesetz gibts jetzt kein "mein Geld" "dein Geld" mehr.

LG
Sandra

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Ihr als Bedarfsgemeisnchaft bekommt ALG II. Nicht nur du.
Dein Partner dürfte ja vom ALG II ausgeschlossen sein. Somit bekommst du ja so oder so nur deinen Regelsatz + den für das Kind + 2/3 der Kosten der Unterkunft
Dein Partner hat einen Bedarf von 316 Euro + 1/3 der Kosten der Unterkunft. Seinen Bedarf muss er selber decken. Der Teil des anzurechnenden Einkommens der über seinem Bedarf liegt wird bei dir angerechnet.

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Hallo
dein Partner ist vom Alg2 ausgeschlossen wegen dem Bafög.
Du solltest mit dem Bescheid nochmal zur Sachbearbeiterin! Und Erziehungsgeld bzw. Elterngeld wird auch nicht angerechnet.
Aber dein Partner bekommt 113 Euro fürs Kind und das darf evtl. abgezogen werden aber mach einen Termin bei deiner Sachbearbeiterin.
MFG
Irene