Seit wann bewilligt ARGE Zahlungen VOR der Beantragung? SS-Mehrbedarf

Hallo,

ich habe mal eine Frage.
Eine Bekannte bekommt nächstes Jahr ihr Baby. Sie bekommt ergänzend ALGII, Antrag läuft schon länger und alles ist in Ordnung.

Jetzt hat sie erst nach der 12. Woche (also erst in der 28. Woche) SS-Mehrbedarf beantragt, weil sie nicht wusste, dass es sowas gibt.

Ich habe gemeint, dass sie erst ab Antragsstellung vom Mehrbedarf diesen auch ausgezahlt bekommt, aber sie rief mich gestern Abend an und meinte der Bescheid von der ARGE wäre da (ich habe den Bescheid heute morgen gesehen, also anlügen tut sie mich nicht).
Sie würde die Zeit zwischen der 12. SSW und jetzt nachgezahlt bekommen.

Bitte nicht falsch verstehen, ich freu mich für sie, aber mir ist es neu, dass die ARGEN neuerdings so handhaben.

Vielleicht könnte jemand Licht ins Dunkle bringen?

LG
Sandra

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Das ALG II erst ab Antragsstellung.
Der SS-Mehrbedarf wird rückwirkend gezahlt. Das ist korrekt so.

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Hier die Begründung:
Zitat:
1.3. Mehrbedarfe bestehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich neben
der Regelleistung. Es handelt sich nicht um Ermessensleistungen, sondern um einen
normierten Anspruch. Mehrbedarfe müssen daher nicht gesondert beantragt werden. Sie
werden ab Antrag auf SGB II – Leistungen von Anfang an gewährt, auch wenn der
Sachbearbeiter erst später von den Voraussetzungen Kenntnis erlangt.
Bsp.: Die Hilfeempfängerin bezieht seit 2005 Leistungen. Heute (=x Tage nach
Antragstellung) teilt sie mit, dass sie bereits im 6. Monat schwanger ist. Der Mehrbedarf bei
Schwangerschaft ist rückwirkend ab dem 85. Schwangerschaftstag zu gewähren, siehe Ziff.
2.1.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung eines Mehrbedarfes für
kostenaufwändige Ernährung werden vom Gesundheitsamt ggf. auch rückwirkend festgestellt.
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-21-SGB-II-Leistungen-Mehrbedarfe.pdf

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Hallo Goldtaube,

vielen Dank für deine Antwort.
Wieder ein bissl schlauer ;-) Wie gesagt, dass der ALGII Bezug erst ab Antragsstellung gilt, weiss ich nur das mit dem Mehrbedarf war mir neu.

LG
Sandra