Anspruch auf ALG 1 bei weniger als 16 Wochenstunden?

Hi,

hat man Anspruch auf ALG1, wenn man einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, aber diese weniger als 16 Wochenstunden beträgt? Meine mal da irgendwas gehört zu haben. Ist das so?

Vielen DANK!

LG
Sabrina

1

Zitat:
(1) Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld

1.
bei Arbeitslosigkeit oder
2.
bei beruflicher Weiterbildung.
Zitatende
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__117.html

Zitat:
(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit haben Arbeitnehmer, die

1.
arbeitslos sind,
2.
sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
3.
die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
Zitatende
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__118.html

Zitat:
(1) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der

1.
nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),
2.
sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und
3.
den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).

...
(3) Die Ausübung einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger (Erwerbstätigkeit) schließt die Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit (Arbeitszeit) weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst; gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer bleiben unberücksichtigt. Die Arbeitszeiten mehrerer Erwerbstätigkeiten werden zusammengerechnet.

...
(5) Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer

1.
eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf,
2.
Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann,
3.
bereit ist, jede Beschäftigung im Sinne der Nummer 1 anzunehmen und auszuüben und
4.
bereit ist, an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen.
Zitatende
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__119.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__118.html

Anspruch auf ALG I hat man, wenn man innerhalb der letzten 24 Monate mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
Man darf während des ALG I Bezuges nur unter 15 Stunden pro Woche arbeiten. Bei genau 15 Stunden fällt das ALG I weg. Außerdem hat man nur einen Freibetrag von 165 Euro. Der Rest wird angerechnet.

2

Du müßtest unter 15 Wochenstunden liegen UND darüber hinaus nachweisbar zur verfügung stehen.

Da Du gerade einen Job wegen "zuviel Stunden" gekündigt hast, wird das auf Dich kaum zutreffen!

Gruß,
W

3

Guten Morgen!

Ich wollte eigentlich wissen, wenn man unter 15 Wochenstunden gearbeitet hat, dann gekündigt wird, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat oder nicht.

DANKE!

LG
Sabrina

4

Ach so. Wenn der Job versicherungspflichtig (über 400 Euro ist) ist, dann ja. Sofern du innerhalb der letzten 24 Monate mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst.
Die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges ist dann gestaffelt von 6 bis 12 Monate. Je nachdem wie lange du eben in diesem Zeitraum der letzten 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst.

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