Etwas kompliziertere Frage zum Thema Krankenkasse und Elternzeit

Hallo zusammen,
ich hoffe, jemand von Euch kann mir weiterhelfen, da ich von Bekannten und meiner Krankenkasse nur widersprüchliche Aussagen bekomme:

Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert (da Gehalt bisher über der Beitragsbemessungsgrenze) und unverheiratet. Wenn ich jetzt ein Jahr in Elternzeit gehe und Elterngeld beziehe, verlangt meine Krankenkasse von mir, dass ich den Krankenkassenbeitrag voll selbst bezahle #schock. Das müsste ich nicht tun, wenn ich pflichtversichert bin (also mein Gehalt unter der Bemessungsgrenze liegen würde) oder verheiratet (dann kann ich mich wohl beitragsfrei über meinen Mann versichern).

Kann das wirklich sein #kratz? Ist das evtl. von Kasse zu Kasse verschieden? Wer ist auch in dieser Situation und kann mir berichten?

Danke schon mal,
liebe Grüße,
Art-1102

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so kenn ich das auch..also würde sich heiraten bei Euch wohl lohnen ;-)

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Ja das ist so. Mir hat man es so erklärt: wenn man die Möglichkeit hätte, familienversichert zu sein, zahlt man keine Beiträge.

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ICh habe während der Elternzeit auch meine Krankenkasse selbst bezahlt, weil ich freiwillig versichert bin. Das ganze auch, obwohl ich verheiratet bin. Da ich beihilfeberechtigt bin, kann ich nicht in die Familienversicherung.

lg Ivonne

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Hallo,

das ist korrekt.

pflichtversichert = beitragsfrei
freiwillig gesetzlich + verheiratet (Mann gesetzlich versichert) = beitragsfrei
freiwillig gesetzlich + unverheiratet oder Mann privat versichert = nicht beitragsfrei
privatversichert = nicht beitragsfrei

Liebe Grüße
Tati

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Hallo zusammen,
wie schaut es denn aus mit der Konstellation freiwillig gesetzlich + verheiratet (Mann freiwillig gesetzlich versichert)?
Ist man dann als Frau während der Elternzeit beitragsfrei oder beitragspflichtig?

Liebe Grüße
Ninsche1

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Hallo,

ich kann mich den anderen nur anschließen: Du mußt einen Beitrag zahlen. Allerdings wird bei Frauen, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, das Elterngeld aus dem Netto vor dem Abzug des Krankenversicherungsbeitrages berechnet. Bei gesetzlich versicherten zählt das Netto nach Abzug der Krankenversicherung. Vielleicht erhälst Du ja dadurch etwas mehr Elterngeld undkannst damit die Versicherung bezahlen. Ansonsten kannst Du nur entweder heiraten (aber nur, wenn Dein Mann pflichtversichert ist) oder Du müßtest in der Elternzeit versicherungspflichtig arbeiten gehen.

Ich habe hier einen Link, bei dem man seine Versicherungspflicht nachschauen kann: http://www.ihre-vorsorge.de/Themen-2006-Elterngeld-und-Sozialversicherung-Krankenversicherungs-Check.html?berechnet&session=10f7b1af3d2fc252ecfef926548a4770

Liebe GRüße

Sabine

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Vielen dank für Eure Anworten.

Mit etwas Glück komme ich ja mit dem Mindestbetrag davon. Heiraten kommt leider im Moment nicht in Frage...:-(