Ab wann gilt Mutterschutz??

Hallo ihe Lieben
#tasse und #torte für euch

habe letzte Woche positiv getestet und am Donnerstag meinen ersten FA Termin. Ich arbeite in einem Altenheim und habe der PDL letzte Woche schon Bescheid gesagt das ich schwanger bin wegen ansteckenden Krankheiten usw. sie sagte dann ich soll so schnell wie möglich den Mutterpass vorlegen damit sie Maßnahmen einleiten kann,den hab ich aber noch nicht. Ansonsten hat sich nicht viel geändert,wir sind knapp besetzt wie immer und der Dienst ist ganz schön hart,ich muss fast alle Tätigkeiten machen die laut Mutterschutzgesetz eigentlich verboten sind.Gilt das Gesetz etwa erst wenn ich den Mutterpass habe???Ich glaub ja nicht wirklich dran das sich dann etwas ändert!!!

Sorry für das ganze #bla


LG loona


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Ab dem ersten Tag der SS.
Mit dem wissen, sollte die PDL eigentlich schon änderungen treffen.

LG Yvi auch in der Altenpflege aber mit BV#huepf

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Die ist wahrscheinlich total überfordert damit...wie hast du das BV denn bekommen,wollte meine FÄ am Do nämlich auch mal darauf ansprechen...



LG loona

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Ich habe es bekommen, weil ich 3 Fehlgeburten hatte, eine davon Stillgeboren in der 24.Woche.
Nur auf grund des Jobs, bekommt man es nicht.

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;-)hallo loona,
also ich arbeite eigentlich im kindergarten. ich musste den mutterpass vorzeigen und dann habe ich so eine aufklärung bekommen was ich noch machen darf und was nicht. also schwer heben die kinder usw. aber dann wurde mein blut noch mal vom betriebsarzt untersucht und dann wurde ich freigestellt weil ich zuweig impfschutz habe. (bin gegen alles wichtige geimpft ) aber die wollten kein risiko eingehen. also an deiner stelle würd ich dann sofort wenn du denn mutterpass hast zu deinem chef gehen. alles gute für deine weitere ss.
Lg Nina 36. ssw;-)

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der mutterschutz gilt ab bestätigung der ss durch den FA, also musst du dich noch bis Do gedulden. bitte deinen arzt, dass er dir gleich den pass ausstellt oder zumidnest die bestätigung der ss mitgibt, damit du sie dem ag geben kannst!

lg

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Hallo!

Erstmal musst du deiner Chefin deinen Mutterpass nicht vorlegen, der geht sie nämlich gar nix an!
Dein FA kann dir ein Attest über den ET ausstellen auf dem auch der Beginn des Mutterschutzes (6 Wochen vor der Entbindung) steht. Dafür musst du ca. 8 Euro zahlen, die du aber vom Arbeitgeber wiederbekommen musst!
Das Mutterschutzgesetz gilt ab dem Moment ab dem der AG von deiner ss weiss. Eigentlich sollte der auch dafür sorgen, dass du diese Tätigkeiten dann nicht mehr ausführen musst! Wenn es dir zu anstrengend wird oder der Ag nichts daran ändert, stellt dir dein FA bestimmt ein Berufsverbot aus.

Was die ansteckenden Krankheiten angeht( ich weiss nicht, welche genau das bei euch sind) dürftest du solange nicht arbeiten, bis nachgewiesen ist, dass du immun dagegen bist. Das macht in der Regel der Betriebsarzt.


Grüße

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Also ich habe meinen Mutterpass zwar gleich beim FA bekommen. Diesen musste ich beim Arbeitgeber nicht vorlegen. Habe vom FA ein schreiben bekommen, dass ich schwanger bin und das der ET für den 23.04.09 ist. Außerdem der errechnete Mutterschutz. Jedoch habe ich diesen Zettel erst ca. 3 Wochen nach der Bestätigung bekommen. Sobald du es gesagt hast, gilt für dich das MschuG.

Lg

Pauli+ Mélodie (18ssw)

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Hi Loona !

Du solltest eigentlich gleich jetzt zum FA gehen und dir deine Schwangerschaft bestätigen lassen - auch wenn das noch recht früh ist.

Du arbeitest in einem Job, bei dem viele Dinge unters MuSchuG fallen, die du dann nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr tun darfst.
Bei uns ists auch so - das Gesetz gilt erst, wenn das Attest vorliegt.

Also ruf bei deinem FA an und sag, dass du früher den Termin brauchst ! Seither würd ich definitiv bei der Arbeit seeehr aufpassen und nicht das machen, was dir und dem Baby schaden könnte !!

Lg, Lore (auch in der Altenpflege tätig, ambulanter Pflegedienst und soll auch weiter in der Pflege arbeiten...)