Darf eine Frau einfach die Arbeit hinschmeissen (Trennung)?

Hallo,

es geht zwar nicht um mich, aber folgendes interessiert mich sehr, da es einen Bekannten betrifft.

Er ist gerade dabei sich von seiner Frau zu trennen. Die beiden haben 2 Kinder 9 und 15 Jahre alt.

Sie geht seit Jahren Halbtags in Wechselschicht arbeiten.

Nun hat er Angst, dass sie einfach kündigt und die ganzen Unterhaltskosten an ihm hängen bleiben.

Nun meine Frage:

Darf sie einfach, aus Böswilligkeit, den Job schmeißen und dann auch noch vollen Unterhalt verlangen?
Ein Mann darf das im umgekehrten Fall doch auch nicht.
Inwiefern hat sie Anspruch auf Unterhalt in Bezug auf das Alter der Kinder?

Würde mich über Antworten, die ich ihm dann weiterleiten könnte, wirklich freuen.

Danke!

Silke

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Hey,

da sie Wechselschichten arbeitet, hat sie doch fast keine andere Möglichkeit.

Tut sie es nicht, bekommt sie vllt von ihm noch eine übergezogen, weil sie das kleiner Kind nachts oder spät abends allein lässt.

LG Mel

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Da sie nicht voll arbeitet, geht sie bis max. 19 Uhr arbeiten.
Das ist ja eigentlich nicht so spät.
Mal ganz davon abgesehen, wird sie wahrscheinlich bei ihrer Mutter wohnen, die den Kleinen betreuen könnte.

Ansonsten würde ich Deiner Argumentation absolut Recht geben. Da habe ich noch nicht drüber nachgedacht.

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Hey,

auch bis 19Uhr allein bleiben ist meiner Meinung nach mit 9 Jahren zu lange. Ich denke das würde das Jugendamt oder ein Familiengericht genauso sehen.

Wie laut würde der Vater erst schreien, wenn dem 9jährigen Kind in der unbeaufsichtigten Zeit etwas passieren würde.

Und ob sie bei der Mutter wohnen wird, scheint nicht klar zu sein. Auch kann niemand von einer Oma verlangen, stets und ständig auf die Kids aufzupassen. Auch wenn sie es gern tut, man kann es nicht erwarten oder verlangen. Die Mutter ist und bleibt sie.

Nochdazu ist es doch von ihm nur eine Angst. Und mit der Teilzeitstelle deckt sie nur einen geringen Bedarf von sich und den beiden Kindern. Er muss so oder so genug Unterhalt zahlen.

Ich glaube rosali (oder wer anders) hat letztens mal ein neues Urteil gepostet, indem stand, dass es einer Mutter mit 2 Kindern sowieso nicht zuzumuten ist, mehr als halbtags arbeiten zu gehen. Deswegen sieht es mit der rechtlichen Handhabe eh bescheiden aus für ihn.

Wie gesagt, wie ihrerseits ein Pflicht besteht einen Job anzunehmen (Teilzeit) und in welchen Uhrzeiten der liegen darf/muss, rechtlich gesehen, weiss ich nicht.

Moralisch ist ein Teilzeitjob oder gar Vollzeit zumutbar, aber sich nicht in Schichten.

LG Mel

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Hallo,

also ich persönlich finde es schon hart, wenn man mit zwei Kindern von heut auf morgen alleine ist.

Der Mutter Böswilligkeit zu unterstellen geht ja wohl gar nicht! Wie möchte sie denn bitteschön ihren Kindern gerecht werden, wenn sie Wechselschicht arbeitet ohne einen Partner der in der Zeit die Kids versorgt?
Bis 19 Uhr arbeiten ist mit dem 9 jährigen ganz schön hart.

"Ein Mann darf das im umgekehrten Fall doch auch nicht"!
JA ABER SELBSTVERSTÄNDLICH DARF ER DAS. Wenn er beide Kinder bei sich wohnen hat und sie nicht anders versorgen kann, auf jeden Fall!
Ich find das Rumgeheule von den Männern/Frauen die Unterhalt zahlen müssen UNERTRÄGLICH!
Für die Kinder zahlen geht ja noch, aber für die Person die die Kinder versorgt und nun allein erzieht mal lieber nicht. Unmöglich sowas!!!!

Hoffentlich einigen sich die beide auf eine gute Lösung und reduzieren ihre Gespräche nicht nur auf Unterhalt.

Gruss Susanne

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Hallo Susanne,

muss Dir in einem Punkt widersprechen.
Der Mann darf nicht einfach hinschmeissen oder sich ohne Grund einen weniger bezahlten Job suchen.

Beispiel aus meinem Bekanntenkreis:

Ehepaar, 17 Jahre verheiratet. Sie lernt beim Chatten einen anderen kennen, knallt durch und lässt ihn mit dem 12 jährigen Sohn sitzen.
Er war eigentlich selbständig, wollte die Selbständigkeit aber aufgeben, weil die Auftragslage schlecht war.
Blöd dass es zeitlich gerade zusammentraf.
Er hat ohne Übergang einen Job angenommen, der nicht schlecht bezahlt ist, aber eben nicht so gut, wie das was er bei gleibbleibender Auftragslage verdient hätte.

Da sie NIE während er Ehe arbeiten war, musste er ihr 1 Jahr lang Ehegattenunterhalt zahlen.

Was meinst Du was er für ein Theater hatte und was er alles nachweisen musste, weil ihm Böswilligkeit unterstellt wurde.....

Grundsätzlich gebe ich Dir Recht in Bezug auf Unterhaltsanspruch.

Ich denke nur, dass es fair bleiben muss. Also ist die Frau genauso in der Pflicht wie der Mann.
Vielleicht sehe ich es falsch, weil es mich selber nicht betrifft. Oder es liegt daran, dass ich zuviele Scheidungen gesehen habe, bei der in der Regel der Mann übelst abgezogen wurde.

Gruss

Silke

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Ist doch wurscht, zahlen muss er so oder so (oder?)

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achso.. für sie#aha

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Bin ich falsch informiert oder ist es nicht so dass Frau wenn Kinder älter als 6 Jahre sind auch ggff. arbeiten gehen "muss" bzw das es zumutbar ist?

#kratz

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Ja, irgendsowas war da mal.
Ich meine es hätte auch noch was damit zu tun, ob man bisher gearbeitet hat oder "nur" Hausfrau und Mama war.