Kindergartengebühren - Halbbruder rechtlich gesehen=Bruder?

Hallo,

unser Sohn kommt im Juli in den Kindergarten. Er hat einen Halbbruder (Sohn aus früherer Beziehung meines Mannes). Für diesen Halbbruder bezahlt mein Mann Unterhalt, das Kindergeld bezieht aber die Mutter.
Die Kindergartengebühren werden in unserer Gemeinde bei zunehmender Kinderzahl immer günstiger.
Meine Frage: Zählt dieser Halbbruder als Geschwisterkind unseres Sohnes oder nicht?

Liebe Grüße und schönes Wochenende #danke

Jette

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Hallo Jette

Habe deine Frage hier gelesen.

Ich kann dir sagen das normalerweise auch Halbgeschwister mit berücksichtigt werden. Jedenfalls ist das bei uns so bzw. bei meinem Mann so.

Frage doch einfach mal bei deiner Gemeinde nach und stelle den Antrag einfach so das du das Geschwisterkind mit reinschreibst.

Gruß moonlight1982

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Hallo,

ich dachte, dass gilt nur für im Haushalt lebende Kinder.

LG Steffi

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Hallo,

es zählen nur die im Haushalt lebenden Kinder.

Dein Mann bekommt auch die Hälfte des Kindergeldes.

LG

die fee

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Hallo,

bei uns zählt das mit obwohl noch nichtmal Kontakt zu diesem Kind besteht !!! (Unterhalt zahlt mein Mann aber)

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Ja, der Unterhalt wird berücksichtigt, aber nicht das Kind selber!

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Bei uns zählen alle Kinder für die man Kindergeld erhält (laut Kita-Satzung). Am Besten suchst du dir mal eurer gültige Kita-Satzung raus, da müßte sowas drin stehen.