Überweisung - in welchem Zeitraum ist Rückbuchung möglich?

Hallo,

wie lange kann ich bei der Sparkasse eine getätigte Überweisung rückgängig machen, das Geld also auf mein Konto zurückbuchen lassen? Und gibt es irgendwelche Einschränkungen, wenn ich die Überweisung per Online-Banking gemacht habe?

Danke für Antworten,

liebe Grüße, K.

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Hallo

Kann mand den Überweisungen überhaupt zurückholen?

Bianca

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Hallo

soweit ich weiß kann man Überweisungen garnicht zurückbuchen, nur Lastschriftverfahren.
Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren #schein

LG Kerstin

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#schock

Echt jetzt?!

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Ich denke schon.

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Das geht leider nur bei Lastschrift, soory.

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Bei Überweisungen geht das nicht.

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Ok, danke euch allen, dann hab ich das wohl verwechselt!

Liebe Grüße, K.

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Du kannst eine Überweisung so lange zurückholen, solange das Geld nicht auf dem Empfängerkonto ist.

Du mußt die Bank anrufen, (Montag) die rufen die Überweisung zurück, allerdings ohne Garantie dass es auch klappt und Du solltest mit kosten von ca. EUR 10 rechnen.

gruß
Schneeglitzern

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Das stimmt so nicht.
Sobald die Überweisung raus ist, dass heißt, auch noch nicht auf dem Empfängerkonto, sondern nur das Kreditinstitut verlassen, besteht keine Möglichkeit mehr, diese zurückzuholen.

Bei Onlineüberweisungen sollte man SOFORT seine Bank anrufen!

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Überweisungen kann man nicht zurückholen.
Das geht nur bei Lastschriften (6 Wochen).

Wäre ja noch schöner, wenn jeder beliebige mit meinem Geld (auf meinem Konto) machen könnte, was er/sie will.

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Ich habe mal gegoogelt und folgendes dazu gefunden:

Eine Kündigung der Überweisung (umgangssprachlich weiter als Rückruf bezeichnet) muß der Überweisende gegenüber seiner Bank aussprechen. Sofern das Geld noch nicht das Haus verlassen hat, ist das noch relativ problemlos. Ist das Geld bereits unterwegs, so faxt die Bank einen Rückruf an das Institut des Begünstigten.

Nach §676g(1)1 ist die Empfängerbank gegenüber dem Begünstigten zur Gutschrift verpflichtet, sobald der Betrag zu dessen Gunsten auf einem Konto der Bank, also z.B. auch dem LZB-Verrechnungskonto, angekommen ist, wenn nicht vorher eine Kündigung der Überweisung eingegangen ist. Das bedeutet also, daß Kreditinstitute zukünftig Überweisungsrückrufe nur noch beachten dürfen, wenn das Geld noch überhaupt nicht im Haus angekommen ist. War der Überweisungsrückruf vor dem Geldeingang da, ist eine Berücksichtigung noch möglich.