Muss ich für meinen AG an meinem freien Tag erreichbar sein?

Hy

ich arbeite in einem Lebensmittel Discounter nun hat sich folgende situation ergeben:
Ich hatte gestern frei, also hab ich meinen Dad besucht und ich schussel hab mein Handy zuhause vergessen, als ich dann nach Hause kam bin ich sofort ins Bett da ich ja am nächsten tag frühschicht hatte. Ich komm also am morgen zur Arbeit und da wurde mir gesagt wir haben versucht sie zu erreichen sie sollten den Laden auf machen es wurde wohl mehrmals angerufen egal jetzt haben sie Spätschicht sie waren ja nicht erreichbar.:-[
Also total umsonst früh aufgestanden.#aerger
Mir wurde auch gesagt das die Filialleitung nicht begestert gewesen wäre und wort wörtlich es gibt Ärger den als Drittekraft müsse ich stets erreichbar sein.#schock

Also meiner meinung kann ich an meinem freien Tag tun und lassen was ich will und ich muss meiner meinung nach auch nicht erreichbar sein!

Was sagt Ihr kann ich mich mit der argumentation wehren das es mein freier Tag war usw.

Danke füe eure Antworten

Lg Christina

Zur Info ich bin Kassiererin und mache ab und zu die Vertretung für die Filialleitung jedoch nur mit vorheriger ansage bzw wenns hald auf dem Arbeitsplan steht.

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Hallo

Nein, must du nicht. Es sei denn, du hast Rufbereitschaft. Das muss dann aber vorher angekündigt werden.

BIANCA

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Danke für deine schnelle Antwort.

Na dann bin ich ja beruhigt wenn da heute noch was kommt halt ich dagegen.

Lg Christina

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Ich find es ja schon ganz schön dreist, Dich jetzt heute zur Spätschicht einzuteilen.

Das Ganze klingt wie "Bei L... lohnt sich's nicht, zu arbeiten"

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Hallo Christina

steht dazu was im Arbeitsvertrag? So von wegen Rufbereitschaft?

Wegen der spontanen Änderungen der Schicht, hmm so würde ich als AG davon ausgehen, dass Du das Handy abhörst. Gab es denn für den Wechsel der Schicht einen wichtigen Grund??

rechtlich kommt es meines Erachtens nach auf evtl Klauseln bezgl Erreichbarkeit auf den Vertrag an, steht da nix drin, kann Dir niemand was, schliesslich werden dafür ja extra die Personaleinsatzpläne geschrieben

Gruss
Mone

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Hy Christina,

Heisst bei euch der Tag "frei" oder "Ausgang"?
Ich arbeite in der Hotelerie und Gastronomie und da heisst es Ausgang, da man jederzeit einsatzbereit sein muss. Frei hingegen bedeutet das Du wortwörtlich "Frei" hast und Du somit im Recht wärest. Es sei den Du hättest Rufbereitschaft.

Gruss
Sabine

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"Ausgang" klingt wie Gefängnis oder Leibeigene.

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"Ausgang" klingt wie Gefängnis oder Leibeigene.

Da hast Du recht rudi334#schock

leider heisst das wierklich nur so, weil man Ausgang mit bereitschaft in dem Fall gleichsetzt und frei mit tatsächlich "Frei".

Klingt echt perves, wir regen uns auch immer darüber auf!#wolke

Gruss
Sabine

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Nein. Musst Du nicht.


Solltest Du Rufbereitschaft haben, dann muss diese extra vergütet werden!


Gruß

manavgat

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Hallo,

das wäre ja noch schöner, wenn Du immer erreichbar sein müsstest !!!

Bei Rufbereitschaft ja, ansonsten eindeutig nein , Freizeit ist Freizeit und für mich ist das eine helige Kuh, die KEINER schlachten darf !

Mein Handy ist immer ausgeschaltet und daheim gehe ich auch nicht immer bereitwillig ans Telefon, das hängt sehr davon ab, wessen Nummer auf dem Display erscheint....

Manchmal glaube ich, dass gerade bei diesen Discountern jeder , der nichts zu sagen hat, selbst Schuld ist , so wie die sich alle aufplustern und gleich " Ärger machen " wollen .

Lass Dich nicht kleinkriegen !

LG,
Heike

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Hallo!

Das klingt ganz nach meinem alten AG.
Da war das auch so, dass man immer erreichbar sein sollte, auch in der Freizeit.
Da wurde man sogar im Urlaub "belästigt".

Wenn du FREI hast dann hast du FREI.
Die können ja nicht von dir verlangen, dass du immer erreichbar bist.

LG kleener_drache

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Hallo,

also das mit der geänderten Schicht würde ich einfach als "dumm gelaufen" ansehen.

Zum anderen Punkt: du musst nicht erreichbar sein! Ich ahbe allerdings mal Ärger bekommen, weil ich im Meeting nicht erreichbar war. Ich hätte mein Handy ins Meeting reinnehmen sollen!! #augen

Das war allerdings in China. Da darf man sich auch nicht als Normalsterblicher in einem Meeting auf einen Stuhl setzen....

Ist wirklich so.

Liebe Grüße
Juleslorchen

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ich hatte kürzlich ienen ähnlichen fall.

eine kollegin ist ausgefallen und ich hätte zwei stunden früher kommen können nzw. dann natrülich auhc 2 stunden früher gehen.

da mein handy spinnt, konnte mich niemand erreichen.

ich bin dann ganz normal gekommen und es war auch kein problem...

grundsätzlcih denke ich, es ist nicht deine "pflicht" das handy abzuhören und den stress, den du jetzt deshalb hast halte ich für schikane.

auf der anderen seite wäre es natürlich gut gewesen, dass handy abzuhören....

ich denke, es ist ok vom arbeitgeber, anzurufen und was an den schichten zu ändern, wen jemand anders ausfällt. allerdings nur, wenn sie dich erreichen. shcichtänderungen, wenn niemand mit dir gesprochen hat, sind ziemlcih mies.

gruß, amory

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Hallo,

wie schon geschrieben wurde, muß man nur während der Rufbereitschaft erreichbar sein. Ansonsten gilt noch das du das Recht auf planbare Freizeit hast. Bedeutet: du mußt einem so kurzfristigen Schichtwechsel nicht zu stimmen. Was dir der AG aber negativ auslegen kann. (Wer suchet der findet Gründe ...)

Gruß Karin