ALG1 nach Kurzarbeit

hallo!

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

mein mann hat seit juli kurzarbeit. sein arbeitsvertrag wurde jetzt bis 28.2.09 verlängert aber weiterhin in kurzarbeitergeld.
das recht natürlich im leben nicht aus.
so haben wir ein antrag auf ergänzendes alg2 gestellt und gestern mitgeteilt bekommen das wir kein anspruch haben. #schock#kratz

so nun überlegen wir tatsächlich, ob er vielleicht doch kündigen sollte und meine frage ist wie das alg1 berechnet wird. hatten noch das "problem"

wird es auf das gehalt vor der kurzarbeit bezogen oder was er jetzt bekommt?

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen #danke

gruß
lucky

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Hallo Lucky,

1) wenn Ihr keinen Bedarf habt, laut ARGE, schon Wohngeld/Kinderzuschlag versucht?

2) Wenn er kündigt, gibt es erstmal eine SPERRE... seitens der Agentur für Arbeit... denn der Bezug von Kurzarbeit ist MEINES WISSENS nach kein Kündigungsgrund ohne eine Alternative zu haben

somit: entweder nimmt einer von Euch einen Nebenjob an oder er sollte sich ggf direkt schon mal anderweitig bewerben...


Alles Gute
Mone

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Hallo! :-)

danke für die hinweise.. wie gesagt hatten noch nie das thema!

LG lucky

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Wenn Ihr kein erg. ALGII erhaltet, dann ist Euer Einkommen auch ausreichend.

Evtl. Wohngeld oder
Kindergeldzuschlag beantragen, mehr fällt mir da jetzt nicht ein.

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wenn es ausreichend wäre würden wir nie auf die idee kommen und einen antrag stellen!

1500 euro zu dritt ist nicht ausreichend nochzumal nun dringend kohlen gekauft werden müssen und wir auf den bescheid warten ob wir heizkostenzuschuss bekommen oder nicht.

mein mann muß jeder zeit abruf bereit sein weil auch mal nur stundenweise gearbeitet wird in seiner firma und da macht es sich mit einen festen nebenjob nicht so leicht sonst würde er den längst haben..
letzte woche war erst gespräch beim chef..

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Dann lieber nichts arbeiten für genauso viel Geld?!

#contra#contra#contra


Oh man, was habt ihr denn alle für eine Einstellung?? #augen

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Wenn er selber kündigt bekommt er eine Sperre von 3 Monaten beim ALG I.
ALG I berechnet sich nach dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Anspruch hat man nur, wenn man innerhalb der letzten 24 Monate mind. 12 Monate versicherungspflichtig (über 400 Euro) beschäftigt war.

Wenn ALG II abgelehnt wurde liegt ihr mit dem anzurechnenden Einkommen über eurem Bedarf.

Ggf. könnt ihr Kinderzuschlag und Wohngeld oder nur Wohngeld bekommen. Einfach mal einen Antrag stellen.

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Hallo! :-)

danke für die hinweise.. wie gesagt hatten noch nie das thema!

LG lucky

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Mein Tip:

Wenn er Kurzarbeit hat, dann hat er doch mehr Zeit.

In dieser Zeit könnte er doch einen 400,- Euro Job machen...



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Hallo!

ja das haben wir auch alles schon durchdacht aber:

mein mann muß jeder zeit abruf bereit sein weil auch mal nur stundenweise gearbeitet wird in seiner firma und da macht es sich mit einen festen nebenjob nicht so leicht sonst würde er den längst haben..
letzte woche war erst gespräch beim chef..

trotzdem danke für den tip! :-)

LG lucky

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Er hat doch in seinem Job reguläre Arbeitszeiten...wenn er seinen Nebenjob so koordinieren kann, dass er diese frei hält, ist doch alles okay.

Gruß,

W

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