Wer hat Vorrang bei der Urlaubsvergabe mit Kindern

Es geht um die Urlaubsvergabe.

Ich bin schülerin an einem Kolleg und mache mein Abitur nach und bin somit and die Schulferien gebunden. Mein Sohn geht daher in die Kita welche auf dem Kolleggelaände ist. Sommer Ferien 3 wochen geschlossen winter ganz. Herbst und Ostern nicht geschlossen

Mein Mann arbeitet in einer Firma dort arbeiten 3 seiner Kollegen mit schulkindern. Diese haben aber schon die gesamten Sommerferien genutzt und nun auch noch die Herbstferien. Wir haben daher keinen Urlaub zusammen gehabt dieses Jahr;(

Wer hat da Vorrang? und können die die den ganzen Sommer schon Urlaub hatten dann die mit den Kindergartenkindern dann nicht im Herbst fahren lassen? Gibt es eine Regelung hierzu? Ich bin ja nun auch Ferientechnisch gebunden und ich will denen ja auch ihren Urlaub nicht absprechen. Mir ist es egal im Sommer der im Herbst Urlaub zu machen aber gar nicht?

Hat jemand einen Link zu einer gesetzlichen Regelung?

Danke

1

Hallo,
dazu gibt es keine gesetzl. Regelung.
Das ganze beruht auf gegenseitige Rücksichtnahme und gemeinsame Planung.
Das Gesetz sagt lediglich, das jeder seinen Urlaub planen kann wann er möchte und der Arbeitgeber dem zustimmen muss.
Gruß

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Hi,

ob es eine gesetzliche Regelung gibt, weiß ich nicht. Aber bei mir und meinem Mann ist es so, das AN mit Schulpflichten Kindern den Vorrang haben.
Danach kommen die AN mit Kleinkindern und am Schluß die AN die keine Kinder haben oder halt die, die schon große Kinder haben.

LG

3

Es gibt dazu keine verbindliche Regelung.
Eltern schulpflichtiger Kinder werden aber im allgemeinen bevorzugt, sofern es möglich ist.
Mit Kindergartenkindern wirst Du schlechte Karten haben, Urlaub in den Schulferien durchzusetzen aber so lange dauert Dein Kolleg doch auch nicht, oder?

LG

4

Die Regel lautet:
Wer zuerst anmeldet, bekommt ihn zuerst gestattet.

Keine Vorzugsregelung wegen Kinder, Schule und co.

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Wer zuerst kommt, malt zu erst, gilt bei uns nicht. Wie ich schon schrieb: Tarifvertrag.

ABER: Wir reichen alle den kompletten Jahresurlaub im November ein und dann entscheidet der Chef, ob der Urlaub genehmigt wird ! Alle reichen bei uns also zur gleichen Zeit den Urlaub ein. Erst wenn alle eingereicht haben, wird Urlaub genehmigt oder abgelehnt und IMMER werden Eltern schulpflichtiger Kinder bevorzugt (aufgrund der entsprechenden Regelungen im Tarifvertrag). Und bei uns sind die Kinderlosen sogar froh darüber, außerhalb der Ferienzeiten in Urlaub fliegen zu können, weil deutlich billiger...

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Hallo,

es haben lediglich Eltern schulpflichtiger Kinder Vorrang bei der Urlaubsvergabe innerhalb der Schulferien.

Hier in Schleswig-Holstein ist es so, dass die Kindergärten abwechselnd 3 Wochen geschlossen haben, d.h. einige Kindergärten machen die ersten 3 Wochen zu, die restlichen Kindergärten die letzten 3 Wochen. Wer keinen Urlaub bekommt, kann sein Kind in den Vertretungskindergarten im Nachbarstadtteil bringen ! Deshalb werden nur Schulkinder berücksichtigt !

LG Claudia

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Das ist wenn dann eine reine Kulanzregelund des Arbeitgebers.

Es gibt KEINEN gesetzlichen Anspruch ob man Kinder hat oder nicht.

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Bei uns steht sogar im Tarifvertrag, dass Eltern schulpflichtiger Kinder aufgrund der Sozialauswahl bei der Urlaubsvergabe innerhalb der Ferien bevorzugt werden ;-)

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