Frage wg. Elterngeld bei Beamten... priv. KV - sorry ewig lang!

Hallo allerseits, irgendwie blick ich wirklich nicht durch.

Ich habe eine Tochter, sie wurde im September 06 geboren. Leider bin ich damals weder in den Genuß von Erziehungsgeld noch in den von Elterngeld (da ja erst ab 2007) gekommen...
Ich bin beamtin im Kommunaldienst und daher auch Privatversichert (mit Beihilfe), meine Tochter ist mit mir versichert und ich zahle ca 300 Euro monatlich KV.
Meine Freundin arbeitet ebenfalls im öffentlichen dienst als Angestellte und bekommt nun im Dezember ihre Tochter.
sie hat sich nun ausgerechnet dass mit Elterngeld, neuer Steuerklasse vom Ehemann (die Nachzahlung, die wohl kommen wird müssen sie in Kauf nehmen) und dem Kindergeld fehlt ihr kaum was zum bisherigen Einkommen.
Da ich immer mal wieder auf den Gedanken eines Geschwisterchens komme, habe ich nun VERSUCHT auch mal zu rechnen.
Ich muss ja auch in der Elternzeit meine KV, sowohl die meiner Tochter und die des Neugeborenen weiterzahlen.
Wenn ich nun mein Nettogehalt nehme (wovon ja dann noch die KV zu zahlen ist ) und davon die 67% dann wieder die KV abziehe, die ja noch höher wird als jetzt, fehlen mit locker 600 Euro.. wie soll man denn sowas abfangen????
Irgendwie verstehe ich es nicht, aber wer sollte sonst meine KV zahlen???

Ratlose Grüße
Nadi

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Hi,

ich schreib mal, wie es bei mir lief.
Bin Beamtin in Bayern, mein Sohn kam 12/07 zur Welt, somit sind wir Elterngeldberechtigte.
Ich war aber nur 7 Monate in Elternzeit. Die acht Wochen nach der Geburt bekam ich ja noch ganz normal mein Gehalt, plus Zuschlag für den Zwerg ab 12/07. Übrig blieben somit nur 5 Monate, in denen ich zum einen das Elterngeld bekam, die etwa 67 %, und das Kindergeld. Außerdem kann man bei uns beantragen, dass man einen Zuschuss zur KV bekommt. Das waren mtl. glaub ich etwa 80 Euro. Da ich für mich knapp 200 Euro zahle, fehlte da ja nicht viel.
Gibt es sowas bei euch nicht? Müsstest mal deine Personalstelle fragen.

Meinen Sohnemann haben wir, auch um die KV zu sparen, bei meinem Mann gesetzlich familienversichert, er ist Arbeiter. Somit fallen da keine Extra-Kosten an, nur eine private Zusatz-KV. Für Kinder sind die Leistungen der gesetzlichen KV ja nicht schlecht.
Könntest Du deinen Nachwuchs nicht beim Papi mitversichern?

Als mein Zwerg 7 Monate alt war, haben wir gewechselt, ich Vollzeit arbeiten, mein Mann ist 7 Monate in Elternzeit daheim. Wenn das nach insg. 14 Monaten ausläuft, arbeitet er wieder voll, ich reduziere auf 30 Stunden. Kinderbetreuungskosten müssen wir dann natürlich zahlen, sind ja aber steuerlich absetzbar. Was letztlich im Monat fehlt (zum Vergleich vorher 2 Verdiener) kann ich noch nicht sagen, aber es geht so ganz prima. Solange nur einer arbeitet, kann man ja auch die Steuerklasse ändern, macht bei uns einiges aus.

Gruß
sl1977 mit Raphael 03.12.07

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Hallo Nadi!

Mein Mann und ich sind beide Beamte mit privater KV (50 % Beihilfe).

Wir werden, wenn im Dezember unser Kind kommt und ich in Elternzeit mit Elterngeldbezug gehe, auch genauso viel Netto wie jetzt haben.

Wir sind beide momentan Steuerklasse 4. Schon allein durch den Wechsel meines Mannes in 3 hat er deutlich mehr Netto, hinzu kommt der Familienzuschlag. Das macht bei ihm allein ein Mehr-Netto von ca. 400 Euro.

Ich bekomme natürlich nur die 67 %.
Da wir beide Beamte sind, ändert sich mein Beihilfeanspruch aber von 50 auf 70 %, d.h. meine KV ist nur noch bei 30 %, das sind im Monat dementsprechend schon mal 80 Euro weniger Beitrag.
Und da ich "nur" A8 bin, erstattet mir die Bezügestelle meinen kompletten KV-Beitrag während der Elternzeit. Bei uns in Bayern ist das so geregelt, find ich nicht schlecht. Faktisch zahle ich also für mich keine KV-Beiträge, nur noch die fürs Kind.

Hinzu kommt dann ja noch das Kindergeld.

Alles in Allem haben wir genauso viel Netto wie vor, mit einer Steuernachzahlung werden wir durch den Steuerklassenwechsel von 4/4 in 3/5 aber rechnen müssen.

VG
Claudia #sonne

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Hallo Claudia,

ist ja super, dass bei euch in Bayern die komplette KV erstattet wird.

Ich bekomme in Ba-Wü einen Zuschuss von 31 Euro im Monat.

LG Saskia

P.S.: Beim Elterngeld kann ich nicht mitsprechen, da Jano 2006 geboren wurde.

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Hallo Saskia!

Die komplette KV wird nicht grundsätzlich erstattet.

Bis A 8 wird sie komplett erstattet, wobei aber z.B. der Beihilfeergänzungstarif nicht bezahlt wird.

Von A 9 bis A 11 bekommt man 80 Euro.

Ab A 12 muss man die KV komplett selber zahlen, wobeis auch da glaub ich noch irgendeine Regel gibt, da werden 30 Euro oder so erstattet.

VG
Claudia #sonne

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