Studien-Beginn während Elternzeit?????

hallo muttis,

hilfe ich brauch dringend ein paar tipps:

ich bin z.z. in elternzeit (offiziell beim AG bis mitte januar), habe mich jedoch für nen studienplatz beworben und diesen ab oktober bekommen. nun muß ich um über die runden zu kommen elternunabhängiges bafög beantragen.

nun enstehen einige fragen:

- wann kündige ich am besten??(unbefristetes arbeitsverhältnis)

- muß ich meine elterngeldzahlungen verkürzen (um 1. monat) oder dem bafög-amt mitteilen, dass ich erst ab dezember leistungen beziehen möchte???

und worauf habe ich noch so zu achten bzw. was für möglichkeiten gibt es für mich noch,um mit kind zu studieren???

bin ein wenig überfragt mit dem ganzen behörden-kram.


vielen lieben dank im voraus

grüße chrissi+annabelle (*20.11.07)

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Mit der Kündigung kann ich dir nicht helfen, aber mit dem BAföG. Obwohl, verlänger doch die Elternzeit erstmal auf 3 Jahre, vielleicht brauchste ja später mal einen Nebenjob ;-)

Zum BAföG: Du mußt weder den Elterngeldbezug kürzen, noch das BAföG später beantragen: du kannst beide Leistungen parallel erhalten. BAföG ist im Sinne des Elterngeldes kein Einkommen, das Elterngeld mußt du aber beim BAföG angeben. Das Elterngeld wird dann auf deinen BAföG Bewilligungszeitraum umgelegt und als monatlicher Verdienst gesehen. Dein Freibetrag und der deines Kindes sollten aber hoch genug sein, daß dann nichts angerechnet wird.

(wobei: wenn du erst ab Dezember BAföG bekommen möchtest reichst du den Antrag erst im Dezember ein, BAföG gibts nämlich immer frühestens für den Monat indem der Antrag eingeht).

Und vergiß nicht den Kinderbetreuungszuschlag zu beantragen :-p

LG
rotihex, die am 1.10. mit dem Master beginnt und dann kein BAföG mehr bekommt :-(

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hi,

vielen lieben dank für deine umfangreiche antwort.
unter welchem punkt des bafög-antrages gebe ich das elterngeld an?
außerdem ist meine sorge, ob es ok ist während der elternzeit ein vollzeitstudium zu beginnen. es ist doch nicht vergleichbar mit einer teilzeitbeschäftigung,oder doch? so würden mir, wenn dies nicht der fall wäre, ja keine bezüge dahingehend zustehen.grübel grübel...

lg chrissi









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Das Elterngeld gibst du auf Formblatt 1 in Zeile 80 an.

Ob es ok ist kann ich dir nicht sagen, bei mir war die Konstellation anders. Die Vergleichbarkeit mit einer Teilzeitstelle hängt vermutlich von dem gewählten Fach ab. Ich würde es eher mit einer Volzeitstelle vergleichen, bei der man die Arbeitszeit flexibel gestalten kann. Ist mitunter sehr stressig mit Kind.

Deinen letzten Satz versteh ich irgendwie nicht, den mußt du mir erklären.

Noch was zur Kündigung bei deinem AG: wenn du kündigst mußt du dich selbst krankenversichern. Bist du älter als 30 wirds teuer ... (hätt` ich das nur alles mal früher gewußt ;-))

LG
rotihex