Betriebskostenabrechnung und ALG2-> DRINGEND!!!

Hallo,

ich bin z.Z. arbeitslos und mein Freund geht Vollzeit arbeiten. Verdienst ca 900 €.

Ich und unser Kind beziehen ALG 2 (ca 350 € insgesamt - inkl. Mietanteil).

Nun kam die BK-Abrechnung. Wir haben eine Gutschrift von 68 € erhalten.

Wir dies zum Arbeitsamt gebracht und nun kam der Bescheid, dass wir ans Amt über 200 € zurückzahlen sollen!

Ich dachte ich spinne! Ich also hingefahren.
Dort sagte man mir, dass es angeblich richtig sei. Wir hätten um die Hälfte bei Heizkosten gespart, dafür Warmwasser zuviel verbraucht, was das AA nicht trägt.

Ich versteh es einfach nicht. Unsere Miete beträgt 387 € warm. Nur etwa 70 € trägt davon das Arbeitsamt, den Rest zahlt mein Freund. Sprich wir haben eh den meissten Anteil der Miete allein bezahlt.

Wie geht das?

Reit ich mich jetzt in Schulden, weil wir sparsam waren???

LG

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hallo,

also meiner Meinung nach ist das falsch was dir da gesagt wurde.

Ich beziehe auch ALG II und habe vor 2 Monaten meine BK-Abrechnung bekommen. Ich habe 341 Euro wiederbekommen.

An die Arge zurückzahlen muss ich aber nur run 162 Euro. Den Rest darf ich anrechnungsfrei behalten, weil ich wie ihr einen Teil der Miete selbst trage.

Den Teil den ihr jeden Monat selbst tragt müssen sie euch gutrechnen. Also müsstet ihr fast gar nix zurückzahlen.

An deiner Stelle würde ich so schnell wie möglich Widerspruch einlegen, oder dich mal von einem Anwalt beraten lassen.

Wünsche euch viel Glück das es sich klärt.

LG Nicole

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Wie kannst du ohne die Betriebskostenabrechnung der Userin zu sehen, solche Ferndiagnosen stellen?!

Nebenkostenabrechnungen sind in aller Regel aufgeteilt: Heizung, Wasser, Warmwasser, sonstige Nebenkosten.

Es kann SEHR WOHL sein, dass die Berechnung der ARGE stimmt! Wenn sie bei der Heizung weniger verbraucht haben, als die ARGE übers Jahr an Heizkosten an sie gezahlt hat, dann ist dieses Geld an die ARGE zurückerstatten, dass ist nun mal Fakt. Das hat auch nichts mit "bestraft fürs Sparen" zu tun, wie die Userin meint (wenn ich sowas schon lese!), sondern schlicht mit dem Gesetz! § 22 SGB II - "Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind" PUNKT!

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Hast du dir mal meinen Beitrag durchgelesen. Ich habe das alles net geschrieben weil ich denke es könnte so sein, sondern weil ich es weiß und mir von der Arge auch hab 2 mal erklären lassen.

Und dann erklär du mir mal wie es sein kein, das sie 70 Euro wiederbekommen, aber an die Arge 200 zahlen sollen? In welcher hinsicht wäre das gerechtfertigt?

Wenn sie einen Teil der Miete selbst tragen (auch wenn dieser über der angemessenen Miete liegt), wird ihnen das bei der BK gegengerechnet. Informier dich mal darüber, das Gesetz kam dieses Jahr raus, weil einer deswegen geklagt hatte.

Und das die BK in verschiedene Posten aufgeteilt ist....das ist mir schon klar.


Und nur weil du anderer Meinung bist (was ja auch jeder sein kann), musst du nicht eine solch besserwisserische Art an den Tag legen.

Hier kann jeder seine Meinung sagen, aber der Ton macht nochimmer die Musik.

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