19, Mitten in der Ausbildung und Schwanger

Hallo an alle, ich habe mich hier angemeldet weil ich ein ganz großes problem habe...
also, ich bin 19, mache zur zeit eine schulische ausbildung und wohne bereits seit 1 jahr alleine
ich hab von meiner 3. jährigen ausbildung grade mal das 1. überstanden und bin jetzt schon im 7. monat schwanger.
Der kindsvater bezieht hartz 4 und ich bekomm nur noch bis einschließlich august bafög wegen meiner ausbildung, danach am 26. august bin ich im mutterschutz und setze 1 jahr aus...womit mein Bafög dann auch wegfällt.

jetzt die große frage:
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld II ?????
Welche sonstigen Leistungen stehen mir zu???


Bitte Bitte helft mir ich bin langsam schon verzweifelt, weil es immer wieder wiedersprüche auch vom Amt selbst gibt.. ich war bereits vor 2 Monaten da und wurde informiert das ich Arbeitslosengeld II bekommen würde, nun hab ich eine Wohnungen gefunden aber brauch natürlich eine Kostenübernahmebestätigung dafür... doch jetzt stellt sich das Amt quer und meint plötzlich ich hätte kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II sowie auch nicht auf Mehrbedarf für schwangere und Erstausstattung.


:-(

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hast das richtige thema für die "netten" damen hier......

pass auf du wirst gleich verurteilt.......

und wie kannst dich wagen die frage zustellen ob du einen anspruch hast.............

glaub mir du wirst es gleich bereun die frage hier gestellt zu haben.
traurig aber war.......
aber lass dich ärgern von den weibern. die wissen nicht wie das ist.
du hast ein anspruch auf elterngeld a 300 euro und das kindergeld.
ich kann mir auch nicht vorstellen das du kein harzt 4 bekomst du musst ja wenigstens deine miet und co. zahlen können.

lg

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Hallo


Nochmals für dich. Hartz 4 bekommt kein Mensch, die Reform heisst so. Wenn, dann bekommt man ALG II. Das wurde dir unten schon geschrieben. Und nein, wir wissen es auch nicht, denn wir haben überlegt, bevor wir ein Kind bekammen

Nun zu Dir. Du kannst über Pro Familia, Caritas versuchen Hilfe zu bekommen. Dort gibt es Hilfe für schwangere und Erstausstattung.


Bianca

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harzt 4= ALG 2............

ihr seit alle was besseres!!!!!!!!!!

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Hallo

Ich glaube nach dem Bafög kannst du erst Alg II beantragen.
ABer versuche es mal mit Wohngeld.

Bianca

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ich kenn mich nicht so aus, wenn ich nun wohngeld beantrage was dann? bekomm ich auch so noch unterstützung zum lebensunterhalt?... der mensch brauch ja auch nahrung und so...

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Hallo

Ich glaube solange du BAfög bekommst, nicht.

Bianca

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Wenn du ansonsten keine leistungen irgendwoher bekommst, hast du auch anspruch auf Hartz4. Denn du mußt ja von irgendwas Miete bezahlen und was zum leben haben. Ansonsten kriegst du noch Kindergeld 154 euro und Erziehungsgeld bzw. Elterngeld 300 Euro

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bist du dir da sicher? wie gesgat ich war schon zwei mal beim amt...
das erste mal wurde gesagt ich solle ende juli anfang august arbeitslosengeld II beantragen und würde es dann ab september beziehen, da ich dann kein bafög mehr bekomme.
jetzt war ich letzte woche da um alles zu erledigen und plötzlich sagt man mir meine eltern müssen für mich aufkommen und ich würde kein anspruch darauf haben

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Lebst du noch bei deinen eltern? Bei mir wurde damals auch gesagt das meine mutter für mich aufkommen muß. Aber nachdem die dann wußten das ich ein Kind kriege, hat sich das dann erledigt.

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Hallo!

Du hast keinen Anspruch auf ALG II, wenn deine Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig nach BAföG ist. Dabei ist es egal, ob du wirklich Bafög beziehst oder nicht.
Sobald du kein Bafög beziehst, da du deine Ausbildung unterbrichst, hast du Anspruch auf ALG II!

Vorher (also jetzt) hast du bereits Anspruch auf den Mehrbedarf für Schwangere und Erstaustattung, das sind sogenannte nicht ausbildungsbedingte Bedarfe!

Stelle deinen Antrag schriftlich bei der ARGE! Ich würde mich da nicht absabbeln. Eine Ablehnung müssen sie begründen. Dann kannst du Widerspruch einlegen!

Wende dich mal an die Caritas oder einen ähnlichen Wohlfahrtsverband, die helfen dir bei den finanziellen Problemen auch weiter. Und haben sie auch beim Widerspruch geholfen.
Ich hab hier auch nochmal einen Link. Es geht zwar darin um Studenten die Bafög beziehen, aber die Infos ab Seite 15 kannst du auch auf deine Ausbildung beziehen, da du ja auch Bafögbezieherin bist.
http://www2.studentenwerk-berlin.de/uploads/studieren_mit_kind.pdf

Deine Eltern sind dir übrigends nicht mehr unterhaltsverpflichtet. Das ist ab dem MuSchu der Kindsvater.
Eine Anmerkung noch: Wieso machst du deine Ausbildung nach dem MuSchu nicht gleich weiter? Dein Partner arbeitet doch nicht und könnte sich ums Kind kümmern.
Wichtig in eurer Situation wäre es doch, dass ihr schnellstmöglich auf eigenen Füssen steht, oder?

LG kanakilu

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Ich könnte meine ausbildung nicht gleich weitermachen weil es eine schulische ausbildung ist und ab september ist erst mal 4 monate schule angesagt bevor es wieder zum arbeiten kommt und da ich ab 26. august in mutterschutz bin, also nicht mehr arbeiten darf und erst mal aussetze bis das kind im oktober zur welt kommt, würde ich zu viel verpassen.
deswegen kann ich entweder 1 oder 2 jahre unterbrechen, hab dann natürlich 1 jahr gewählt damit ich schnell die ausbildung beenden kann um dann richtig zu arbeiten.



kennt jemand vielleicht wohlfahrtsverbände in bremen???

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Hallo!

Hab das "schulische" überlesen. Okay, kann ich nachvollziehen.

Hier ist die Seite der Caritas in Bremen: http://www.caritas-bremen.de/
Einfach mal googlen ;-).

LG kanakilu

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Hi

warum machst du denn deine Ausbildung nicht weiter. Wäre das in finanzieller Hinsicht nicht besser für dich?

Habe meine 1. Tochter auch bekommen als ich Mitten in der Ausbildung steckte. Ich konnte damals meine Ausbildung durch viele liebe Menschen weitermachen.
Ich habe eine liebe Tagesmutter gefunden, ich wurde von meiner Ausbildungstelle unterstützt und auch das Jugendamt hat mir mit der Kostenübernahme der Tagesmutter sehr geholfen.

Ich bin froh das mir diese Chance geboten wurde.

Vielleicht würd das für dich auch in Frage kommen!

LG Julia#sonne



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ich bekomm ja KEIN geld ...kein lohn ...
da es eine schulische ausbildung ist, vor jahren musste man die schule bezahlen und hat aber geld bekommen als man arbeiten musste... wurde jetzt aber geändert, wir müssen nix zahlen... bekommen dafür aber auch nichts... abgesehen von bafög
aber ich weiß jetzt nicht wie viel bafög ich bekommen würde
in meiner jetzigen situation bekomm ich 226...
aber wie es aussieht wenn ich kind hab und so.... keine ahnung O.o

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Wenn du die Ausbildung weiter machst, bekommst du weiter Bafög Für das Kind dann Sozialgeld, Alleinerziehendenzuschlag, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und 1 Jahr Elterngeld 300€ monatlich. Ausserdem würde dir das Jugneamt die Kinderbetreuung in voller Höhe übernehmen. Ich würde an deiner Stelle schnellstmöglich die Ausbildung weitermachen um vom Amt wegzukommen.
lg

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Hier auch noch mal was....

...."StudentInnen, SchülerInnen und Auszubildende haben bei vorliegender Hilfebedürftigkeit Anspruch auf
• Mehrbedarf wegen Schwangerschaft (§ 21 SGB II)
• Mehrbedarf für Alleinerziehende (§21 SGB II)
• Zuschuss zu den ungedeckten, angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 7 SGB II) (ab 01.01.2007)
• Einmalige Leistungen (§ 23 Abs. 3 SGB II)
Hintergrund: BAföG/Berufsausbildungsbeihilfe deckt den "ausbildungsbedingten oder -geprägten Bedarf" ab. Hierauf, also auf die Regelleistung, auf Kosten der Unterkunft und einmalige Bedarfe, besteht im Rahmen des SGB II kein Anspruch. Einen Bedarf aber, der durch "besondere Umstände" bedingt ist - und ein solcher ist nun mal Schwangerschaft oder Alleinerziehung - bedingt einen Anspruch auf ALG II.
Ist der Lebensunterhalt des Kindes, mit dem die Studierende, die Schülerin bzw. die Auszubildende zusammen lebt, nicht gesichert, steht dem Kind Sozialgeld (im Rahmen des SGB II) zu. Vorrangig ist ein Anspruch auf Kinderzuschlag zu prüfen.

Erzielt die Studentin / Schülerin / Auszubildende neben ihrem BAföG / ihrer Berufsausbildungsbeihilfe ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, das dazu beiträgt, ihren Mehrbedarf bzgl. Alleinerziehung zu decken und besteht demnach keine Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II, hat das Kind bei Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Kinderzuschlag...."

lg

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Liebe Leute #huepf

Ich habe mich heute mit der Solidarischen Hilfe in Bremen in Verbindung gesetzt und schau morgen dort mal vorbei um mich beraten zu lassen und das die was in die Wege leiten...
Denn wenn ich heute zum Amt gegangen wäre, wäre nichts bei rausgekommen da man mich eh nur zum Empfang geschickt hätte und nicht zu einer Sachbearbeiterin und das chaos würde von Neuem beginnen.

Ich hoffe es regelt sich jetzt alles schnell damit ich vielleicht doch noch die Wohnung bekomme die ich in Aussicht habe... Die Chancen stehen zwar gering da die Wohnung nur noch bis Donnerstag für mich reserviert ist... aber die Hoffnung stirbt wie immer zuletzt ;-)
Ansonsten hätte ich da noch so paar Wohnungen die gut wären aber naja man wird sehen...

Ich danke euch alle erst mal für die Hilfe, das hat mir wirklich Mut gemacht für meine Rechte zu kämpfen haha :-D

DANKE!!!#herzlich