Auswandern , bekommt man unterstützung???

Hallo,

habe da mal eine Frage vielleicht kennt sich da ja jemand aus.
Und zwar befinde ich mich derzeit noch in der Elternzeit, nächstes jahr im Sommer habe ich vor nach Dänemark zu gehen und dort zu leben und zu arbeiten, bekommt man da unterstützung von der ARGE oder muss man das alleine hinbekommen , zur zeit erhalte ich ALG 2.
da ich hier aber keine arbeit finde und ich nicht länger vom Amt leben möchte , habe ich mich für diesen weg entschieden.
Ich habe auch bekannte dort und würde auch auf jeden fall arbeit bekommen , aber gibt es vielleicht sowas wie überbrückungsgeld für die ersten ein oder zwei monate?

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#freu#heul#freu#heul#freu#heul

Der war gut!

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Informiere Dich doch bitte, bevor Du blöde herumlachst.

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was für ein Problem hast du denn?#augen

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Solltest Du vor dem beabsichtigten Umzug einen Arbeitsvertrag in Dänemark vorweisen können, so können auch hierbei die sog. "Mobilitätshilfen" gezahlt werden. Einfach ins Blaue hinein wird sowas nicht gezahlt.

googelst Du mal "Mobilitätshilfen" und guckst Du, aus der Wissensdatenbank der Bundesagentur für Arbeit:

http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p16/p16_10002.html

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ja einen Arbeitsvertrag kann ich dann nachweisen , ich dachte wenn ich einen arbeitsvertrag habe , sagen die gleich , sie sind nicht mehr für mich zuständig.
es ist ja so das ich zwei kinder habe und wenn ich nächstes jahr rüber gehe muss ich die kleine ja erst in der krippe eingewöhnen und den großen in der schule. wollte die ersten drei oder vier wochen für meine kinder da sein, und dann arbeiten gehen wenn ich weis da es geht ihnen gut. und für diese zeit brauch ich eventuell noch unterstützung mehr eigentlich nicht.

schnecklein

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Die "Mobi" umfassen unter anderem auch das sog. Überbrückunsgeld zur Sicherung des Lebensunterhaltes = ein Darlehen über 1.000,- €, rückzahlbar in zehn Raten ab dem zweiten Arbeitsmonat.

Lies einfach mal die §§ 53 ff. SGB III. Wichtig: Vor Unterzeichnung irgendwelcher Verträge bei der ARGE beantragen.

Gruß
Ch.

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Ich finde die Idee gar nicht schlecht:

Der Staat gibt Langzeitarbeitslosen einen finanziellen Anreiz das Land zu verlassen und hat dann langfristig weniger hungrige Mäuler zu stopfen #koch

Die Darlehenvariante kommt allerdings spanisch vor: Wie bitte soll man die Rückzahlung durchsetzen, wenn derjenige längst über alle großen Teiche ist?

Das es das schon gibt, überrascht mich etwas. Vielleicht sollte man es mal mehr rumerzählen...

LG, S.

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"Die Darlehenvariante kommt allerdings spanisch vor: Wie bitte soll man die Rückzahlung durchsetzen, wenn derjenige längst über alle großen Teiche ist?"

Mittels entsprechender Verwaltungsabkommen sind öffentlich-rechtliche Forderungen auch im Ausland recht gut einzutreiben (inkl. entsprechender Vollstreckungen). Gerade das EU-Ausland stellt da keinen Ort zum "Untertauchen" dar.

"Der Staat gibt Langzeitarbeitslosen einen finanziellen Anreiz das Land zu verlassen"

Gibt er nicht. Er unterstützt lediglich die Arbeitsaufnahme, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt.


Aber Hauptsache, mal wieder polemisch herumgeschwafelt, gell?

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So ein Quatsch!
Mir geht es im Gegensatz zu dir nicht um Polemik sondern um Realismus!

Was hat der Staat davon, wenn ein Arbeitsloser zur Arbeitsaufnahme auswandert?
- Nicht mehr, als das derjenige ihm nicht mehr auf der Tasche liegt!
(Als Steuer- und Abgabenzahler kommt er ja nicht mehr in Frage, ebensowenig um künftige Steuerzahler zu zeugen)

Da die meisten Länder keine Einwanderer ohne Arbeitsvertag oder wenigsten konkrete Aussicht reinlassen, ist es logisch, das nur dann zu unterstützten (sonst ist derjenige schneller wieder da, als uns lieb ist).

Wenn es gelingt, die Unterstützung dann noch zurückzufordern, um so besser!

Aber auch sonst ist es ein gutes Geschäft:
Es verringert die Armut in Deutschland, senkt Sozialausgaben, damit auch die Lohnkosten, was wieder für höhere Löhne.....

Einzig die ARGE-Mitarbeiter werden sich nach und nach was anderes suchen müssen, aber das ist eh das erklärte Ziel Ihrer Bemühungen :-p