Mein Sohn hat ein Auto beschädigt, die Türe in die andere Türe geschl.

Hallo,

mein Sohn hat schnell mit Schwung seine Türe aufgemacht und an dem parkendem Nachbarauto eine Delle/Lackschaden verursacht.

Habe es dann sofort der Fahrzeugbesitzerin gemeldet die es nicht gesehen hat, aber die war ziemlich sauer :-(, ich meinte sie soll in die Werkstatt und mir Bescheid geben was es kostet, jetzt meine Frage soll ich es der Versicherung melden oder lieber selber zahlen?

Ich bin jetzt SF 11 mit 45%, ach Menno, aber zum Glück nur ein Blechschaden, ärgerlich, aber zu verkraften #schmoll

LG
Curly

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Ich würde es zunächst über die Versicherung laufen lassen.
Die reguliert den Schaden dann, und du hast erst mal das Problem von der Backe.
Zudem ja die Geschädigte auch darauf pochen kann, es über die Versicherung laufen zu lassen.

Nachdem du den Schaden gemeldet hast wirst du ja erst mal hoch gestuft.
Frag dann einfach bei der Versicherung nach, wie viel der Schaden gekostet hat. Dann kannst du gegen rechnen was günstiger kommt. Hochstufen lassen (musst halt den höhreren Beitrag rechnen, solang bis du wieder auf 45% bist), oder selber zahlen.

Wenn selber zahlen günstiger kommt, dann kannst du den Schaden von der Versicherung "zurück" kaufen. Das heisst, du bezahlst der Versicherung das zurück, was sie der Geschädigten gezahlt haben und wirst dafür in deine alte SF zurück gestuft.

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Hallo!

Also rein rechtlich gesehen könnte sie Dir da rein gar nix, da Kinder unter 7 Jahre nicht haftbar sind und nur die Eltern zu belangen sind.

Wenn Du Deinem Sohn aber immer sagst, er soll die Tür vorsichtig aufmachen und er es im Normalfall auch tut, nur dieses mal war die Tür eben schneller und Dein Sohnemann tat es nicht mit Absicht, bist Du auch hier von dem Haftschaden ausgeschlossen, denn Du hast ja Deine Aufsicht in dem Punkt nicht verletzt.

Daher sind auch "Eltern haften für ihre Kinder-Baustellenschilder" für Kinder unter 7 Jahren "unnötig".

Liebe Grüße...Sabine!

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Es handelt sich hier aber nicht um einen normalen Haftpflichtschaden, sondern der Bub hat ja die Autotür aufgeschlagen. Und von einem Fahrzeug geht IMMER eine Betriebsgefahr aus. Das heisst hier tritt auch nicht die Privathaftpflicht sondern die KFZ Haftpflicht in Kraft, und die muss auf jeden Fall zahlen.

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Hallo,

wenn mangels Kindersicherung einem Dreijährigen ermöglicht wird einfach so Autotüre zu öffnen, stellt dies schon eine Aufsichtspflichtverletzung dar.

Soll ja Fälle gegeben haben, wo Radfahrer in Autotüren gefahren sind, weil diese plötzlich geöffnet wurden.

In diesem Fall wird wohl § 7 StVG greifen.;-) da der Halter durch entstandene Schäden durch die Inbetriebnahme seines Fahrzeuges haftet.
Einsteigen/Aussteigen dürfte unter Inbetriebnahme fallen.
Warum man nicht zugeben kann sein Kind mal ein paar Minuten nicht beobachtet zu haben - damit die Geschädigte nicht auf dem Schaden sitzen bleibt ist mir unverständlich.
Man selber möchte dies doch auch nicht.
Finde es immer phaszinierend wie mache Leute sich um
die Regulierung von Schäden die ihre Kinder verursacht
haben, winden wie Aale.#kratz

Merkwürdige Menthalität - muß man sich nicht wundern, das die jugend später keinen respekt vor anderer leute Eigentum haben. Ihre Eltern leben es ihnen ja nicht anders vor.#klatsch

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Hier nochmal konkreter! Habe ich gerade gefunden:



Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktsfähig. (Im fließenden Verkehr gilt dies neuerdings sogar bis 10 Jahre.) D.h. sie haften nie. Haben die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt, haften diese.

Eine Haftpflichtversicherung zahlt einen Schaden, soweit der Versicherte haftet. (Ausnahme: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.)

Das bedeutet:

Verursacht das deliktsunfähige Kind einen Schaden und die Eltern haben die Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern den Schaden. (Denn diese haften.)

Verursacht das deliktsunfähige Kind einen Schaden und die Eltern haben die Aufsichtspflicht NICHT verletzt, ist die Haftpflichtversicherung nicht verpflichtet, den Schaden zu zahlen. (Denn die Eltern haften NICHT.)

Manche Versicherungen regulieren gleichwohl aus Kulanz.

Entgegen verbreiteter Auffassung kann der Fall, daß versicherte Eltern selbst zahlen müssen, nicht eintreten. (Ausnahme Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.) Eine Versicherung stellt den Versicherten von der Zahlung frei und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Mir ist klar, daß es für den Geschädigten unbefriedigend ist, auf seinem Schaden sitzenzubleiben. So ist aber nun einmal die Rechtslage. Natürlich könnte man de lege ferrenda eine Art Gefährdungshaftung mit Versicherungspflicht für Kinder einführen, ich bezweifle aber, daß dies politisch gewollt ist.

Liebe Grüße...Sabine!

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Hallo

Tja, bei einem 3 jährigen Kind sollte die Kindersicherung drin sein, sodas er die Tür gar nicht alleine von innen öffnen kann.
Wenn man will, kann man da der Mutter schon Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen. Den offensichtlich ist ihr Sohn nicht im Stande, die Tür vernunftig aufzumachen( Was bei einem 3 jährigen normal ist)

Bianca

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Mmmmh ja gut an die Kindersicherung in der Tür habe ich nicht gedacht. Normalerweise sollte sie immer drin sein, das stimmt. Das wäre dann denke ich wieder ein gutes Argument.

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Huhu,
ja das haben wir mit unserer Tochter jetzt auch durch, haben bei uns geparkt und schwupps war die Tür auf und am anderen Auto, der Schaden betrug ca. 550 €, dies wurde komplett von unserer Privathaftpflicht übernommen!

LG Lena

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Guten Morgen,

von der Privathaftpflicht, nicht von der vom Auto? Wie habt Ihr das gemacht?

LG
Curly

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Hallo,
also uns wurde es so erklärt, da das Auto ja stand und nicht bewegt wurde, könnte man es über die Privathaftpflicht laufen lassen.

So schnell wie die Tür auch auf war so schnell konnte man gar nicht reagieren, naja Aufsichtpflicht wurde ja nicht verletzt, wir saßen vorne, aber manches mal geht eben alles schnell als man denkt!

LG Lena

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"mein Sohn hat schnell mit Schwung seine Türe aufgemacht und an dem parkendem Nachbarauto eine Delle/Lackschaden verursacht. "

ich empfinde es eine riesengroße sauerei, wie fremdes eigentum geschädigt wird.. denn da muß eine mutter schon etwas schläfrig, faul, gedankenlos sein, wenn ein dreijähriges (!) kind so viel zeit hat, einen solchen schaden anzurichten.

am allerschlimmsten finde ich aber die sorglosigkeit solcher mütter wie du es bist, denn dein kind hätte genauso gut auf auf die straße, direkt in ein fahrendes auto laufen können... und im schlimmste falle wäre es tot.

es sind bereits genug kinder umgekommen, weil die mütter so träge waren.

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Imerhin kommt der Kleine nach einem schweren Unfall aus dem Auto, wenn er geschickt genug ist - eine Kindersicherung steht im ja nicht im Weg.

Richtig erschreckend in diesem Thread fand ich übrigens den Hinweis darauf, dass Kinder unter 7 nur bei Vernachlässigung der Aufsichtspflicht haften bzw. deren Eltern und sie ggf. gar nichts zahlen soll....

LG

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Solche Mütter wie Du sollten an die Macht, dann würde es auf der ganzen Welt keine Unfälle mehr geben.

Es ist mehr als unverschämt mich als träge zu beschimpfen und auf die Straße hätte er in diesem Fall rennen können aber ich stand schon daneben, konnte aber halt die Türe nicht mehr fassen, das beste es war eine Spielstrasse.

Allerdings sollten wir dann lieber gar nicht mehr aus dem Haus gehen, weil wir könnten auch von einem Asteroiten getroffen werden #augen

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den schaden übernimmt nicht die kfz- versicherung, wenn überhaupt die private haftpflicht.

und manchmal kann man gar nicht so schnell reagieren, wie solche dinge passieren, daher laß dich hier nicht unangemessen anblöken.

lg

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Natürlich übernimmt die Kfz-Haftpflicht den Schaden und zwar ganz einfach weil es unter den Regularien der Kfz-Haftpflicht fällt.

Alle Schäden die durch ein Kfz an einem anderen verursacht werden, werden über die Kfz-Haftpflichversicherung abgewickelt.
Zu dem Betrieb eines Kfz gehört nämlich nicht nur das fahren selbst, sondern ebenso das be- und entladen, sowie das ein- und aussteigen.

Denn, die private Haftzpflichtversicherung deckt KEINE Schäden die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kfz stehen.
Zum Betrieb gehören oben genannte Sachen.

Gruß
Demy

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Danke, ich werde mich sofort mit meiner Privathaftpflicht in Verbindung setzen, dann steigen wenigstens keine Prozente.

LG

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So und für dich jetzt mal eine Antwort die auch hoffentlich hilfreich ist, bei den Nebenkriegsschauplätzen hier, die im übrigen nicht nur nicht hilfreich für dich sind, sondern teilweise auch noch völlig verkehrt, aber das nur am Rande, ich gehe da nicht näher drauf ein.

Eigentlich hat Seikon schon alles geschrieben.

Die Kfz-Versicherung kann dir genau ausrechnen bis zu welcher Summe sich ein Rückkauf lohnt, dann kannst du selbst entscheiden ob du den Schaden selbst begleichst, oder ob du die Versicherung regulieren lässt.

Es kann natürlich sein, dass der Unfallgegner direkt mit deiner Versicherung abrechnen möchte, dass ist ja auch nicht schlimm, dann zahlst du halt die Summe an deine Versicherung anstelle der Unfallgegnerin und kaufst somit den Schaden zurück und behälst deine Prozente.

Wenn noch Fragen sind, einfach nochmal melden.

Gruß
Demy