Vorteil Teilzeit- Nachteil Teilzeit??

Ich habe jetzt einen Job bekommen und habe noch zwei Kinder, einer davon unter 3. Sie kommen beide bald in die KITA und eigentlich wollte ich 30 h arbeiten gehen. Der Arbeitgeber war beim Vorstellungsgespräch auch damit einverstanden und es ging nur noch ums Gehalt. Er machte mir dann ein schriftliches Angebot über 32 h und ich rief ihm dann an und wir einigten uns auf 30 h und das Gehalt. Jdf. erhielt ich dann tagelang keinen Arbeitsvertrag und rief dort an. Sie teilten mir dann mit, daß ich den Vertrag in jedem Fall bekommen würde und dann erhielt ich eine email, daß sie noch ein Problem hätten und mir doch nicht das zahlen könnten, was wir telefonisch vereinbart hatten.

Er würde mir den Arbeitsvertrag zuschicken. Da stehen jetzt wie gehabt die 32 h drin zu einem niedrigeren Gehalt. Und natürlich auch, daß es sich hierbei um eine Vollzeitstelle handelt. Unabhängig mal davon, daß ich es als absolut respektlos und auch unmöglich ansehe, freue ich mich trotzdem einen Job zu haben.

Jetzt meine Frage, da ich vor kurzem in so einem Buch für Alleinerziehende gelesen habe, daß man weniger Anspruch hat auf Urlaubsgeld etc.. wenn man "nur" Teilzeit angestellt ist, ist es ja eigentlich von Vorteil, wenn ich 2 h wöchentlich mehr arbeite und daher zu den voll Arbeitenden gehöre. Allerdings ist es auch so, daß mein Noch-Ehemann das Wechselmodell anstrebt und momentan arbeitslos ist, inwieweit kann es mir da angekreidet werden, daß ich wieder "voll" arbeiten gehe.

Hätte ich mit dem Arbeitgeber nochmals rumdiskutiert, wäre sicherlich der gesamte Vertrag geplatzt, also habe ich es lieber gelassen, aber verärgert bin ich schon.

Was sind also die Vorteile, was die Nachteile bei Teilzeit/Vollzeit? Wie viele Stunden genau sind 6,4/Tag? Macht das echt so viel mehr aus als nur 6 Stunden?

LG

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30 oder 32 stunden spielt kaum ne rolle. hast du denn urlaubsgeld etc. vereinbart, also steht dies im vertrag, denn urlaubsgeld wird eigentlich immer unüblicher. und klar wirkt sich teilzeit auf urlaubsgeld aus: du arbeitest ja dann nur 30 0der 32 stunden, da kann man freilich nicht soviel geld bekommen wie einer der 40 arbeitet.

urlaubstage habe ich zum beispiel ebenso viele wie meine vollzeitkollegen, was ja auch logisch ist, ich arbeite weniger, verdiene daher weniger, da muss mir ja nicht noch am urlaub was abgezogen werden.

würde micn mal interessieren, in welcher branche 32 stunden als vollzeit gelten?Lehrer?

zum wechselmodell und den fragen bzgl. deines mannes kann ich nix sagen, da hab ich keinen ahnung

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Guten Morgen,

also mal abgsehen von dem geringeren Einkommen bei Teilzeit hast du keine Nachteile. Und das mit der Urlaubsberechnung ist genau andersrum - denn es ist vollkommen egal, wieviele Stunden du am Tag arbeitest, entscheidens sind die Tage die du pro Woche arbeitest. Du könntest also theroetisch 2 Stunden pro Tag an 5 Tagen die Woche arbeiten und hättest den gleichen Urlaubsanspruch wie jemand, der 8 Stunden am Tag arbeitet. Guckst du hier:

http://www.wer-weiss-was.de/theme63/article3753615.html

Anders sieht es lediglich bei der Ausbezahlung dieses Urlaubes aus, aber das kann man bestimmt auch einfach rausfinden.

LG Mel (die selber Teilzeit arbeitet)

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Hallo,

das ist ja ein komischer AG! Aber mal abgesehen davon, der einzige Nachteil bei 32 Stunden/Woche ist, daß Du dann täglich mind. eine halbe Stunde Pause machen mußt, wenn die Arbeitszeit 6 Stunden überschreitet. Das hättest Du bei 30 Stunden mit 6 Stunden am Tag nicht.

LG, Anja

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Auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld hast du bei Teilzeit nur den anteiligen Anspruch.

Nachteilig bei Teilzeit ist immer, daß man für bestimmte Stellen nicht geeignet ist (Vorgesetztenfunktionen) weil hier Vollzeit erwartet wird. (Dies ist keine Wertung, ob eine solche Stelle nicht auch mit einer Teilzeitkraft besetzt werden kann - so ist einfach die Realität.)
Gehst du Vollzeit arbeiten und verdienst gut und dein Mann ist arbeitslos kann es durchaus sein, daß du für ihn unterhaltspflichtig wirst.

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Natürlich wird das Entgelt inklusive der zusätzlichen Leistungen (Urlaubsgeld, Arbeitgeberanteil bei VL ect) anteilig nach dem Teilzeitzähler fällig.
Ansonsten darf es keine Benachteiligung von Teilzeitkräften bzw. keine offensichtliche Bevorzung von Ganztagskräften geben entsprechen dem Diskriminierungsverbot des §4 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
Eine explizite 30Stunden Grenze wird allerdings im Zusammenhang mit der Elternzeit genannt. Eine höhere Arbeitszeit ist nicht neben bzw. während der Elternzeit möglich.