Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld??

Weiß Jemand etwas darüber??#kratz

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis 09.2008
und beziehe zur Zeit Krankengeld....da es eine längere Krankengeschichte ist und eventuell länger als 09.2008 gehen kann, ist meine Frage:
Bekomme ich ab September weiter KG oder ab da ALG 1??

lG Tina;-)

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du bekommst so lange Krankengeld wie du krank geschrieben bist, längstend für 1,5 Jahre (es sei denn du warst in den letzten 5 Jahren wegen der selben Krankheit schon mal krank geschrieben, dann wird diese Zeit angerechnet.....allerdings müsstest du dich beim Arbeitsamt erkundigen wegen dem besfristeten Arbeitsvertrag.

Meiner Erkenntnis nach, muss man bei einer Befristung das Arbeitsamt rechtzeitig informieren.

Jedenfalls, nach Krankschreibung gibt es dann Arbeitslosengeld.

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huhu es sind nur drei Jahre in denen man wegen der selben Erkrankung nicht krank sein darf.
LG Nicki

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na umso besser, meine Krankenkasse hat mir was von 5 Jahre erzählt! Gibt es da einen Paragraphen, wo ich das nachlesen kann?

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Ich glaube, das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Das Eine, das ist der befristete Arbeitsvertrag.
3 Monate vor Vertragsende musst du dich bei der Agentur arbeitsuchend melden. Einen Monat vor Vertragsende dann arbeitslos. Man sagte mir mal, so ist das von der Zeit her am günstigsten wegen pünklicher Zahlung. Bei dir geht es ja auch um die Pflichtversicherung.
Ohne die hast du keinen Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse!

WICHTIG!
Hälst du die Fristen nicht ein, gibts eine Sperre!
Solltest du also wegen deiner Krankheit nicht wie gefordert persönlich bei der Agentur erscheinen können, musst du das nachweisen!

Das andere ist die Krankschreibung.
Ich glaube nicht, dass ein "Arbeitgeberwechsel" (ist ja so im weitesten Sinne) die Fristen für Lohnfortzahlung unterbricht.
Also bist du erst mal bei der Agentur als arbeitslos gemeldet, wirst aber wahrscheinlich Krankengeld bekommen. Genaues müsste dir die Agentur sagen können.

Die Krankschreibung ist wichtig, auch wenn du dann mit oder ohne erst mal zu Hause sein wirst.
Denn ohne Krankschreibung stehst du der Agentur zur Verfügung, sie kann dich - auch sehr kurzfristig - an Arbeitgeber vermitteln wollen (ja, kommt vor!), dir Auflagen für Bewerbungen erteilen oder zu Terminen oder Kursen einladen.
Wenn du dann "urplötzlich" krank bist, wirft das kein gutes Licht auf dich.
Und wenn du eine der Auflagen nicht erfüllst... Sperre.

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Hi Tina,
ich hatte ähnliches durch. Hatte Kündigung....hab mich umgehend arbeitssuchend gemeldet...War aber krankgeschrieben noch während des Arbeitsverhältnisses.Hab beim Jobcenter bescheid gegeben das ich krank bin und der KK mitgeteilt das mein AV ausläuft wähernd Krankheit. Hab dann Krankengeld weiter bekommen, mußte dann nur wieder viele Formulare ausfüllen lassen vom AG. Sollte mich am 1.Tag der Gesundschreibung beim Jobcenter melden und Antrag abgeben.

LG Cora