Gehaltskürzung nach Elternzeit

Hallo Ihr Lieben,
ich befinde mich bis 30.03.2009 in Elternzeit und wollte jetzt schon in Teilzeit bei meinem alten Arbeitgeber anfangen. Er ist auch einverstanden. Wir haben uns auf 15 Stunden wöchentlich geeinigt. Nun geht es um das Thema Gehalt. Der Arbeitgeber will mich zwei Gehaltsgruppen niedriger einstufen, da die Tätigkeit nicht gleichwertig mit meiner alten Beschäftigung ist. Darauf möchte ich mich aber nicht einlassen!

Muss mir der Arbeitgeber nicht einen gleichwertigen Job bei gleicher Bezahlung wie vor der Elternzeit anbieten? Oder das bisherige Gehalt zahlen (bei Teilzeit natürlich anteilig) wenn kein gleichwertiger Job frei ist und ich was anderes machen soll?

Wie ist das mit dem sog. "Besitzstandswahrungsrecht", d.h. nach dem Wiedereintritt in den Job steht der Angestellten für 3 Jahre das alte Gehalt zu, auch wenn dieses der neuen Tätigkeit nicht entspricht? Und erst nach 3 Jahren darf das Gehalt entsprechend angepasst werden?

Dann müsste ich aber wohl das Ende der Elternzeit im März 2009 abwarten und dann wieder einsteigen.

Wer kennt sich aus und weiß Rat??
Vielen Dank und beste Grüße
Rena

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Ich habe nun ein bisschen gegoogelt, aber leider steht überall nur, dass man während und nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten darf, bzw. verlangen darf.

Aber soweit ich weiss, muss der AG einem nicht einen gleichwertigen Platz freihalten, zumal wenn man nicht vor der Elternzeit schon klar bekannt gegeben hat, wann man wiederkommt.

Ich habe von Anfang an gesagt, das ich nur ein Jahr zu Hause bleibe und so hat mein AG nur einen befristeten Ersatz eingestellt und ich konnte MEINEN Job in Teilzeit wieder aufnehmen.
ABER: das ist keine Pflicht des AG.

LG Mannu

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Hallo,

"Muss mir der Arbeitgeber nicht einen gleichwertigen Job bei gleicher Bezahlung wie vor der Elternzeit anbieten? Oder das bisherige Gehalt zahlen (bei Teilzeit natürlich anteilig) wenn kein gleichwertiger Job frei ist und ich was anderes machen soll? "

Damit hast du völlig recht.Nur bist du ja noch in der Elternzeit.Du schreibst doch selbst, dass deine Elternzeit bis Ende März 2009 geht.

Jetzt muss du sozusagen nehmen, was du bekommst.
Ich arbeite ab September auf 400-Euro-Basis bei meinem AG und bekomme auch nicht mein Gehalt von vorher.

LG Yvonne

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Hallo,

Ich nehme an du arbeitest im öffentlichen Dienst oder ähnlich.
Ich bin bei der Kirche angestellt und habe im Februar/März auf 400 Euro Basis gearbeitet. Mein Arbeitgeber hat mich nach Tarif bezahlt und dann nur geschaut wieviele Stunden ich für die 400 arbeiten muß. Seit April arbeite ich 20 Stunden pro Woche und ab Juni (Ende der Elternzeit) habe ich wieder Anspruch auf meine 30 Stunden, wie im Vertrag festgeschrieben. Ich bekomme das gleiche Gehalt wie vor der Elternzeit (seit 2005) und bin auch genau so wieder eingestuft worden.

Lg Kerstin

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Du hast einen Anspruch auf einen gleichwertigen Job. Das gilt dann aber auch für die alte Arbeitszeit, da dann Deine alter Vertrag gültig bleibt.

Ein neuer Vertrag kann m. E. komplett neu ausgehandelt werden - aus betrieblichen Gründen kann der AG die Teilzeit auch kommplett ablehnen.

Gruß,

phoe-nix