ELTERNGELD: lange Bearbeitungsdauer *Tipp*

Hi,

zur Situation:

Am 04.11.2007 habe ich meinen Sohn zur Welt gebracht. Die Woche danach habe ich den Antrag zum Elterngeld mit allen erdenklichen Unterlagen eingereicht.
Im Januar habe ich freundlich per Telefon nachgefragt, wie weit die Bearbeitung ist und durfte mir anhören, dass es vor Ostern nix wird! Als ich darauf hin ein bissl direkter geworden bin, weil es ja immerhin um meinen Lebensunterhalt geht und meine KK mittlerweile Theater machte, weil keiner mehr für den Versicherungsschutz aufkam, bekam ich zur Antwort: "Warum schaffen sie sich denn überhaupt erst ein Kind an, wenn sie es sich nicht leisten können?"
Auch beim zweiten Anruf im Februar bekam ich nur pampige Antworten, die hier alle Aufzulisten den Rahmen sprengen würde!

Jetzt hat letzte Woche mein Stiefvater eine Beschwerde E-Mail an die Familienministerin geschrieben und eine Antwort mit einem eventl. tollen Tipp erhalten:

(Auszug der Antwort:)
...Dennoch ist es bedauerlich, dass sich die Bearbeitung in einzelnen Fällen so lange verzögert. Grundsätzlich hat das Bundesfamilienministerium im Rahmen der Fachaufsicht aber keine Möglichkeit, auf eine Beschleunigung der
Antragsbearbeitung hinzuwirken, da die Länder das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in eigener Verantwortung durchführen. Betroffene Eltern sollten sich daher bei langen Bearbeitungszeiten an die Aufsichtsbehörde in ihrem Bundesland wenden und diese Stelle auf den Misstand hinweisen.

Für Niedersachsen ist dies:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Postfach 141
30001 Hannover, Tel., 0511 1200.

Allerdings besteht auch die Möglichkeit, wegen der langen Bearbeitungsdauer sog. Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Dies kann immer dann in Betracht kommen, wenn eine Behörde innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung noch keinen Bescheid erlassen hat.

Info zur Untätigkeitsklage:
Hat die Behörde über einen Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden, kann man sich an das Sozialgericht wenden und eine Untätigkeitsklage erheben. Das setzt voraus, dass der Antrag sechs Monate ohne sachlichen Grund unerledigt geblieben ist. In schwierigen
Angelegenheiten, insbesondere wenn medizinische utachten erforderlich sind, kann die angemessene Frist auch länger sein. Mit der Untätigkeitsklage kann man sich auch dagegen wenden, dass innerhalb der Frist von drei Monaten nicht über einen Widerspruch entschieden worden ist. Erfolg kann die Untätigkeitsklage nur haben, wenn der Antragsteller im notwendigen Umfang an
der Entscheidung mitgewirkt hat, also die benötigten Angaben gemacht hat oder bereit war, sich einer Begutachtung zu unterziehen, wenn medizinische
Fragen erheblich sind.

Vll ist das ja auch eine Möglichkeit für andere Betroffene!
Ich für meinen Teil werde auf jeden Fall rechtliche Schritte einleiten, alleine schon aus dem Grund, dass ich mir solch unpassende Antworten anhören musste, die teilweise unter die Gürtellinie gingen!

VlG & sry für den so langen Thread
Tanja, die seit 20 Wochen auf die Bearbeitung des Antrages wartet und wahrscheinlich noch länger warten muss

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Hallo

Bei uns hat es 6 Wochen gedauert. Aber wieso macht deine KK Ärger? VErstehe ich nicht.

Bianca

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Hi,

meine Krankenkasse macht in soweit Theater, dass mein Sohn und ich momentan nicht mehr versichert sind:

Während des Mutterschutzes wurde von der Stelle aus die Versicherung übernommen und danach wird normalerweise durch das Elterngeld der Versicherungsschutz gedeckt- da ich aber noch keinen Bescheid habe, den ich der KK vorlegen konnte, bin ich (und mein Sohn) seit Januar ohne Versicherung.

Ein Arzt wollte mich letztens erst behandeln, nachdem ich unterschrieben habe, dass ich die Kosten privat trage- da die Karte angezeigt hat, dass ich nicht mehr versichert bin- ich habe aber nix unterschrieben, sondern bin wieder heim.

Nächste Woche läuft das aktuelle Quartal aus und dann müsste ich auch bei meinem KiA die Karte von meinem Sohn wieder vorzeigen- wenn es dann wieder Probleme gibt ist Holland in Not!!!

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Hallo Tanja,

klar ist es blöd, dass es lange dauert bis die Anträge bearbeitet werden. Wir haben auch ein halbes Jahr gewartet. Allerdings würde ich nie so knapp planen, dass man auf das Geld komplett angewiesen ist. Bis vor 15 Monaten haben die Frauen gar kein Geld nach acht Wochen bekommen und ich bin dennoch froh, dass ich es nach der Geburt meiner Tochter bekomme und somit wenigstens ein paar Monate ganz für sie da sein kann bevor ich wieder arbeiten gehen muss!

Wegen der Krankenkasse: bist du privat versichert!?

Gruß,
Susanne

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Ich hätte mir gerne etwas zur Seite gelegt- darauf kannste Gift nehmen!

Aber da ich erst mein Diplom gemacht habe, als ich schon Schwanger war, hatte ich keine finanziellen Mittel dazu- oder hast du schon einmal versucht, mit knapp 460 € monatlicher Vergütung eine Wohnung, Strom, Telefon, Versicherung & Lebensunterhalt usw. zu finanzieren UND etwas an die Seite zu legen?!?!

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Hallo Tanja !

Also zuerst einmal, die Antwort die Du da am Telefon bekommen hast, ist ja das Letzte !
Ich hätte mir ihren Vorgesetzen geben lassen bzw. Name und dann mit Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht oder so.

Dass Du seit 20 Wochen auf die Bearbeitung warten musst, ist eine echte Zumutung.

Warst Du denn schon mal persönlich dort vorstellig ?
Ich würde das tun und nicht eher dort raus gehen, bis was konkretes vorliegt !

LG
Bianca mit Baby-Girl 36.SSW inside

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Ich habe schon so einiges versucht- hab angerufen, bin dort gewesen (mit Baby)... hab es freundlich sachlich versucht, direkter und aggeressiver, auf die Mitleidstour usw...

Aber nix- selbst das Gespräch mit dem Amtsleiter hat nix gebracht "Wir haben im Jahr 2007 knapp 600 Anträge zu bearbeiten bei nur 2 Mitarbeitern- da dauert das halt ein wenig länger" -> Hallo??? 600 Anträge bei 2 Mitarbeitern im Jahr??? In meiner alten Heimat werden 10 mal so viele Anträge eingereicht bei nur 2 Mitarbeitern und man hat innerhalb von spätestens 4 Wochen seinen Bescheid #kratz

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Hallo

Verstehen das aber immer noch nicht. In der Elternzeit ist man Beitragsfrei versichert. Ich habe 3 Jahre Elternzeit und beziehe nur 1 Jhar Geld. Muste auch nichts zur KK schicken, ausser wie lange in Elternzeit gehe.

Bianca

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