nur noch Krankengeld trotz verschiedener "Krankheiten"?

Guten Morgen!

Anfang Januar habe ich wieder "zu Arbeiten begonnen", weil mein Erziehungsurlaub von meinem ersten Kind abgelaufen ist. Leider hab ich genau 2 Tage vor Arbeitsbeginn Blutungen (8. Woche) bekommen. So wurde ich erst mal bis zum Wochenende krank geschrieben. Am Montag hatte ich einen Termin beim Hausarzt. Der hat mich wegen einer Magenschleimhautentzündung 1 Tag krank geschrieben. Dienstag als ich wieder arbeiten wollte, habe ich wieder eine starke Blutung bekommen. Deshalb wurde ich dann die restliche Woche wieder krank geschrieben. Das hat sich dann bis zum Wochenende recht gut beruhigt und ich hätte am Montag wieder arbeiten können, ABER am Wochenende konnte ich absolut nix mehr essen und musste mich den ganzen Tag übergeben. Am Montag bin ich wieder zum Hausarzt, welcher mich gleich ins Krankenhaus eingewiesen hat, weil ich am Austrocknen war. Mit diesem Krankenhausaufenthalt war ich wegen dieser Krankheit (Hyperemesis - übermäßiges Schwangerschaftserbrechen) 6 Wochen arbeitsunfähig. Während der letzten Woche der Krankschreibung gings mir wieder relativ gut. War schon recht glücklich, dass ich nicht über die 6 Wochen wegen einer Krankheit rausgekommen bin, eben wegen Krankengeld. Am Montag drauf wollte ich wieder auf die Arbeit, durch den ganzen Stress schon in der Früh bekam ich totale Krämpfe. Das wollte ich lieber kurz kontrollieren lassen. Der Arzt meinte das wären vorzeitige Wehen mit einer Blutung - 2 Wochen krank geschrieben...... Ab morgen könnte ich wieder arbeiten, wenn nicht noch das Problem mit den vorzeitigen Wehen wäre, die kommen, wenn ich mich zu sehr belaste...

Soweit dachte ich, dass ich während der ganzen Zeit Anspruch auf die normale Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber hätte (haben mir die 2 Ärzte auch zugesichert, da es sich eben um verschiedene "Krankheiten" handelt). Jetzt hab ich aber am Samstag einen Brief von der Krankenkasse bekommen, dass ich seit Mitte Februar Anspruch auf Krankengeld habe. Ehrlich gesagt verstehe ich das nicht. Die Ärzte haben extra gemeint, dass bevor ich ins Krankengeld falle ich ein Beschäftigungsverbot bekomme, wenn alles nicht besser wird.

Jetzt geht mir nicht nur das Geld für über einen Monat verloren, das ich weniger durch Krankgengeld habe als normales Gehalt, sondern ich bekomm auch kaum mehr Elterngeld, weil es bei mir trotz Verlängerung nach hinten ja die letzten 3 Jahre kein Einkommen gibt (wegen Erziehungsurlaub). Und das alles, weil die Ärzte sich nicht auskennen (?) und mich die Krankenkasse erst über einen Monat später über alles informiert.

Im Internet hab ich mich jetzt auch schon mal schlau gemacht. Angeblich wird zwischen Folge- und Wiederholungserkrankung unterschieden. Davon wirds dann abhängig gemacht, ob die 6 Wochen Frist Lohnfortzahlung von neu beginnt mit der neuen krankheit oder ob sie von der alten Krankheit neu beginnt.

Da stand, dass wenn man dazwischen gearbeitet hat oder ein Wochenende dazwischen war, dann beginnt es von neuem. Natürlich wird die "gleiche Krankheit" zusammen gezählt. Aber Blutungen und Wehen haben doch nicht wirklich was mit der extremen Übelkeit zu tun? Und ein Wochenende wär ja dazwischen gewesen, so dass es sich nicht wirklich überschnitten hätte...

Jetzt muss ich gleich bei der Krankenkasse anrufen, hätte aber gern vorher ein paar Tipps, von Leuten die sich auskennen, weil ich mich eben nicht wirklich auskenne. Ich hab darauf vertraut, was meine Ärzte mir gesagt haben. Hätte ich das gewusst, dann hätte ich doch schon längst ein (vorläufiges) Beschäftigungsverbot bekommen :-(

Liebe Grüße
Denise (19. Woche)

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Erstmal: Tut mir leid, dass die Schwangerschaft für dich so unschön verläuft!

Eigentlich sind meine Kenntnisse dieselben wie die deiner Ärzte: Dass die KK zahlen müsste. Dazu weiß ich also nichts wirklich neues. Aber folgendes dürfte für dich wichtig sein: Bei der Berechnung des Elterngelds wird (zumindest steht das so im Gesetz) kein Monat berechnet, in dem du schwangerschaftsbedingt weniger verdient hast. Dazu zählen dann ggf. natürlich auch Monate, in denen du weniger bekommen hast, weil du teilweise nur Krankengeld bekommen hast.

Was die anderen Punkte betrifft, lohnt es sich auf jeden Fall, weiter nachzuhaken.

Viel Glück,
M.

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Danke für deine Antwort :-)

seit Samstag bin ich total fertig, weil mir eben immer was anderes versichert wurde. Ehrlich gesagt bin ich auch immer davon ausgegangen, was die Ärzte gesagt haben. Sonst hätte ich doch viel eher auf ein Beschäftigungsverbot bestanden. Aber da der Krankengeldanspruch jetzt scheinbar schon seit einem Monat läuft und mich niemand informiert hat, habe ich ja auch keine Chance mehr nachträglich das als Beschäftigungsverbot aussprechen zu lassen :-(

Also ich hab gelesen, dass bei schwangerschaftsbedingtem Krankengeld normalerweise bei der Elterngeldberechnung um die Monate zurück gegangen wird. Aber da bei mir da kein Einkommen ist die letzten 3 Jahre davor, kann nix angerechnet werden. Auch das Krankengeld nicht, weil Lohnersatzleistungen irgendwie grundsätzlich nicht angerechnet werden dürfen :-(

Das mit dem Krankengeld kann ich mir finanziell wirklich nicht leisten, ABER wenn ich jetzt mit vorzeitigen Wehen arbeiten gehe... das kann ich ja auch nicht einfach riskieren...

Vielleicht kommen ja noch ein paar Antworten und dann ruf ich bei der Krankenkasse an....

Liebe Grüße
Denise

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Jetzt machst du mir auch Sorgen, ich bin nämlich bislang immer davon ausgegangen, dass ALG1 ganz klar angerechnet werden muss. Was Ordentliches finden tu ich dazu allerdings nicht.

Es gibt ne Menge komischer Regelungen, hab ich inzwischen herausgefunden, beispielsweise kriegt man keinen Zuschlag zum Mutterschaftsgeld, wenn ein befristeter Vertrag während der Schwangerschaft ausläuft.

Absurd ist, dass einem einerseits durch die Schwangerschaft keine Nachteile entstehen sollen. Angesichts der um sich greifenden Zeitverträge ist hier ein ziemliches Problem zu erwarten, denn gerade mit Zeitverträgen passt ein Kind NIE. Wenn nun aber eins kommt, sieht's so aus, dass man erst nicht verlängert wird wegen der Schwangerschaft, zweitens nicht vermittelbar ist wegen der Schwangerschaft, drittens keinen Zuschlag zum Mutterschaftsgeld bekommt wegen der Schwangerschaft, viertens wegen der ganzen Dinge, die man wegen der Schwangerschaft nicht bekommen konnte, weniger Elterngeld bekommt, weil der Verdienstausfall ja "nicht schwangerschaftsbedingt" ist ... ich meine, ich bin wirklich froh, dass es das Elterngeld jetzt gibt, aber ohne Rücklagen könnten wir uns gar nicht erlauben, ein Kind zu bekommen, bzw. ich würde wohl das Risiko scheuen. Denn mit dem Kind findet man ja auch nicht gleich wieder einen Job ... wenigstens bleibt der Restanspruch ALG erhalten, das wär's noch.

LG;
M.

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Von meiner Arbeit kenne ich es nur so, wie es dir jetzt passiert. Völlig egal WARUM frau krank ist, ist es länger als 6 Wochen wird Krankengeld bezogen.

Aber trotzdem würde ich der Kasse erklären, wie es gekommen ist und ob nicht etwas anderes machbar ist, z.B. ein nachträgliches Beschäftigungsverbot?

Viel Glück.

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Im Internet hab ich aber ganz viel gelesen, dass es bei den 6 Wochen krankgeschrieben auch darauf ankommt, ob ein nicht "krankgeschriebenes Wochenende" dazwischen war und ob der Arzt Erstbescheinigung oder Folgebescheinigung ankreuzt. Mein Hausarzt meinte, dass ja ein Wochenende dazwischen war, an dem ich arbeiten hätte können (da ich ja nicht krank geschrieben war...) und dann am Montag eine andere Krankheit begonnen hat und da es da eine Erstbescheinigung war wieder mit neuer Frist.

Hätte mir das doch nur früher mal die Kasse mitgeteilt. Ich hab die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ja auch immer sofort hingeschickt. Wenn die mir 1 oder 2 Wochen später geschrieben hätten... aber jetzt ist es echt über einen Monat gewesen. Ich hoffe echt, dass man da noch was mit nachträglichem Beschäftigungsverbot machen kann, aber das geht lt. dem was ich gelesen hab, höchstens auf den laufenden Monat rückwirkend.... dann wären ja immer noch über 2 Wochen krankengeld :-(

Trotzdem danke für deine Antwort

Liebe Grüße
Denise

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Hallo Denise!

Irgendwie kennt sich keiner aus und will es auch nicht. Mir hat auch der Stress ziemlich zugesetzt, wenn ich nicht gerade krank war. Da ich "nur" einen Minijob habe, lohnt sich für mich der Aufwand leider nicht, sehr viel nachzuhaken, so dass ich jetzt eine unbezahlte Freistellung habe und auf Mutterschaftsgeld verzichten muss.:-(
Aber was mir in der vorherigen Schwangerschaft sehr geholfen hat, war, selber zur Krankenkasse zu fahren und vor Ort Infos zu sammeln. Ich hatte allerdings schon einen riesigen Bauch zu der Zeit, und die wollten mich wieder loswerden;-). Aber immerhin haben sie sich sehr viel Mühe gegeben, dass ich gehen konnte, als alles geregelt war. Und da ging es schon um ein paar hundert Euro!

Viel Erfolg und gute Besserung wünscht dir

Munirah

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Danke für deine Antwort.

Es ist nur so unfair - hätte mich mal IRGENDJEMAND darüber informiert, dass ich ab 6 Wochen nur noch einen Krankengeldanspruch hab, obwohl es "verschiedene Krankheiten" waren und ich 2 mal eine Erstbescheinigung hatte... Die Aussage der Ärzte war ja auch, dass die Lohnfortzahlung 6 Wochen für "jede Krankheit" beträgt und dass mich die Krankenkasse frühzeitig informiert, wenn die Zeit ausläuft und ich dann nochmal vorbei kommen sollte und dann ein Beschäftigungsverbot bekomme, wenns absehbar ist, dass es alles nicht besser wird....

Da gings mir von den Wehen her grad etwas besser und seit Samstag hab ich wegen diesem blöden Brief von der Krankenkasse so einen Stress, dass die Wehen wieder da sind :-( und das in der 19. Woche :-(

Ich hab echt angst davor was die Krankenkasse sagt...

Liebe Grüße
Denise

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Das glaube ich dir! Aber wenn man persönlich da sitzt und genau nachfragt - auch mal "dumme" Fragen und wegen Kleinigkeiten - dann kümmern die sich meistens doch sehr. Und es gibt Leute, die bekommen Panik, wenn ihnen eine Schwangere gegenübersitzt, der es nicht gut geht. Das kann man ausnutzen...
Bei mir wirkt sich Stress zur Zeit eher in Übelkeit aus, also fürs Baby unbedenklich, aber furchtbar unangenehm. Deshalb gehe ich jedem weiteren Stress aus dem Weg und lasse meinen Mann mehr arbeiten...
Also viel Erfolg
Munirah

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Hallo Denise,

bis auf die Magenschleimhautentzündung waren alle Krankschreibungen sicher schwangerschaftsbedingt. Somit werden sie zusammengefasst bei der 6-Wochen-Regelung.

Ärgerlich sicher, da Du trotz schwangerschaftsbedingter Erkrankung beim Elterngeld die Zeit des Krankengeldbezuges verlierst, wenn beim Zurückrechnen kein Arbeitsverhältnis bestand.

Lass Dir schnellstmöglich ein BV dann ausstellen, wenn keine Besserung in Sicht ist.
Und nerv die KK nochmal..

Gruss

Mone

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Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.

Habe gerade eben mit der Krankenkasse telefoniert. ALSO es wird zusammengerechnet, weil sich die Magenschleimhautentzündung mit den Blutungen überschnitten hat und so als eine Krankheit gewertet wurde.

nochmal in kürze meine krankschreibungen

4.1.-11.1. Blutung - Erstbescheinigung
14.1. Magenschleimhautentzündung - Erstbescheinigung
xxx-18.1. Blutung - Folgebescheinigung
21.1.-24.1. Krankenhaus schwangerschaftsübelkeit
25.1.-8.2. schwangerschaftsübelkeit - erstbescheinigung
-15.2. / - 22.2. / - 29.2. schwangerschaftsübelkeit - folgebescheinigung
03.03 - 17.3. blutung und vorzeitige Wehen - erstbescheinigung

das zusammenrechnen ergibt sich daraus dass ich an einem tag für 2 sachen krank geschrieben war und mir die krankenkasse unterstellt, dass die magenschleimhautentzündung schon die schwangerschaftsübelkeit war...

Ein beschäftigungsverbot hätte ich ja schon viel länger bekommen, wenn mir / dem arzt klar gewesen wäre, dass ich sonst schon in den krankengeldbezug falle. Das ist ja das ärgerliche...

Die von der krankenkasse will das alles nochmal überprüfen und sich dann nochmal bei mir melden.

Wegen Elterngeld - es bestand ja ein Arbeitsverhältnis, nur leider ein ruhendes wegen Erziehungsurlaub. Ich nehme an es wird nicht solang zurückgerechnet, bis Oktober 04?!

Da wird man ja echt dreifach bestraft, wenns eh schon probleme in der schwangerschaft gibt :-( nur noch krankengeld, kaum elterngeld und noch mehr probleme wegen dem stress :-(

Gibt es eine möglichkeit das Beschäftigungsverbot rückwirkend (für wie lange rückwirkend) zu bekommen?

Danke und liebe Grüße
Denise

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also, da die Magenschleimhautentzündung auftrat während die Blutungskrankschreibung lief, no Chance... da spielt die Magensache keine Rolle..

BV rückwirkend weiss ich nicht..

Elterngeld ist ärgerlich, aber da flipp ich selber.. da anfangs nicht schwangerschaftsbedingt Krankengeld wegen Langzeiterkrankung Rücken... dann ein paar Monate Einkommen, dann AG platt.. Somit knall ich beim Elterngeld fast auf den Sockelbetrag...grummel..

Rückdatierung des BV würde ich mal den FA ansprechen, schleunigst..

LG

Mone

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