Sohn mit Fahrrad auf Gehweg, Auto aus Ausfahrt hat ihn angefahren

Hallo,

kennt sich jemand aus?
Ich weiß nicht wo ich posten müsste, also tue ich es hier.

Mein Sohn (16 ) ist gestern zu einem Freund gefahren, ein Stück weit ist er auf dem Gehweg gefahren,
da kam ein Auto aus einer Einfahrt und hat ihn quasi umgefahren.
Er hat Schürfwunden am Knie, zwei Finger an der einen Hand sind verletzt, soll wohl stark geblutet haben.
Das Fahrrad hat kleinere Schäden, so ist das eine Pedal nun ganz verbogen und der Sattel ist abgeschürft.

Die Fahrerin hat nach Aussage meines Sohnes gesagt,
das beide schuld sind, hat ihm 10,-€ in die Hand gedrückt und gesagt er solle sich davon Pflaster kaufen.
Er ist dann auch in eine Apotheke, denn die Verletzungen an den Finger müssen stark geblutet haben. Dort hat man ihm beide Finger dick verbunden, Pflaster hätte scheinbar nicht ausgereicht.

Mein Sohn ist dann zu seinem Freund und hat mir erst Abends davon unterrichtet.

Nun meine Frage, was sollen wir nun tun?
Alles auf sich beruhen lassen?
Meiner ansicht hat die Fahrerin dennoch die Hauptschuld, denn es hätte genauso gut ein jüngeres Kind sein können. (bis 8 Jahre darf man doch auf dem Gehweg fahren)
Ist mein Sohn jetzt selber Schuld, weil er mit 16 noch den Gehweg genutzt hat?
Laut seiner Aussage, war die Einfahrt sehr unübersichtlich für beide Parteien, da die Sicht durch ein anderes Haus verhindert wird.

könnt ihr mir weiterhelfen?

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hallo!!
unbedingt zur polizei!!
da würde ich gar nicht überlegen...
und den namen und adresse mitnehmen der fahrerin!!!
lieben gruss,nadine

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Ich habe leider keinen Namen und Adresse von der Fahrerin. Ich war heut an besagter Stelle und habe dort im Haus geklingelt aber niemanden erreichen können.

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Hallo,

das war Fahrerflucht. Ich würde die Fahrerin anzeigen. Es kann sein, dass Dein Sohn ne Mitschuld anerkannt bekommt, aber man MU? sich als Autofahrer um entstandene Schäden kümmern, egal ob man schuld ist oder nicht.

Sanne

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Quatsch !
Wieso Fahrerflucht ?

Wenn die beiden sich "einigen" ist es doch keine Fahrerflucht. Außerdem ist ja klar, wo die Fahrerin wohnt.

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doch , es ist Fahrerflucht!

Rein rechtlich gesehen MUß sich die Fahrerin kümmern und 10 Euronen für Pflaster reichen da nicht.

Und auch wenn klar ist, wo jemand wohnt, gilt das nicht. Das ist wie mit dem berühmten Zettel mit Anschrift hinterm Scheibenwischer, wenn man ein Auto geschrammt hat.

Und ob man sich mit einen 16-jährigen rechtlich "wasserdicht einigen" kann, weiß ich auch nicht so genau.

Sanne

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Das ist Fahrerflucht.

Wende Dich an einen Anwalt. Das schreit nach einer Anzeige sowie einer Klage auf Schmerzensgeld.

Wenn die Frau aus der Einfahrt gekommen ist, dann ist sie vermutlich schuld.

Lass es nicht! auf sich beruhen. Den Anwalt zahlt dann - das werdet ihr wohl gewinnen - die Unfallgegnerin, ihr müsstet nur in Vorlage treten.

Gruß

Manavgat

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Ich bin da absolut nicht Deiner Meinung.

1) sehe ich keine Fahrerflucht, die Autofahrerin hat sich schließlich um den Jungen "gekümmert" und die Adresse ist bekannt.
2) Der Junge hat eine nicht unerhebliche Teilschuld. Auf diesem Teil der Kosten für den Anwalt wird die Fragestellerin also sitzenbleiben. Ob sich das für diese relativ geringe Verletzung (nicht mal ein Arzt wurde gebraucht) lohnt ?
3) wenn sie zur Polizei gehen, bekommt der Junge noch einen Strafzettel für verbotenes Fahren auf dem Gehweg


Immer diese Prozesshanseln ! Wegwn JEDEM PUPS wird gleich der Anwalt eingeschaltet und das Gericht bemüht. Ich hasse das !

Gruß

bezzi

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Hallo,

nein die Adresse ist NICHT genau bekannt.
Auch der Name und die Telefonnummer nicht.
Ich vermute das die Frau dort wohnt, konnte dies
aber noch nicht belegen, da ich weder Namen kenne, noch dort jemanden angetroffen hätte, der davon wußte.
Mein Sohn stand unter Schock, ich finde jemanden 10,-€ in die Hand zu drücken, ist für mich kein Kümmern.
Komisch das der Apotheker die beiden Finger gleich dick verbinden mußte, weil die Blutung nicht aufhörte.
Wenns so harmlos war, hätte doch ein Pflaster gereicht.

Ich will hier auch garnicht zum Anwalt oder Anzeige machen, aber wenn ich die gute Frau nicht auffinden kann, wird mir der Gang zur Polizei nicht erspart bleiben.
Ich hoffe das die sich nun selber meldet, sofern sie da wohnt, denn dort habe ich einen Zettel mit meiner Nummer hinterlassen.

Achso... den Strafzettel für verbotenes Fahren auf dem Gehweg ist ok, und wäre verdient, aber für die Fahrerin wäre es ebenso verdient über ihr Handeln nachdenken zu müssen. Sie hätte ebenso damit rechnen müssen das jemand da lang kommt. Es hätte genauso gut ein Fußgänger, Kind auf Fahrrad ect sein können.

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Hallo,

kommt ihr ziemlich bekannt vor uns ist letztens etwas ähnliches passiert.
Mein Mann fuhr aus der Einfahrt(sehr schlecht einsehbar) und ein Junge fuhr uns ins Auto.
Er hat selbst gesagt er hätte in der "welt " herum gesehen.Dem Jungen ist zum Glück nichts passiert da wir ja standen nur das Fahrrad war ziemlich zerbeult.Wir haben den Jungen dann nach Hause gefahren dort tele-Nr. ausgetauscht und mein Mann hat das Rad notdürftig repariert.Das war für uns selbstverständlich und was diese Frau dort gemacht hat ist Fahrerflucht.Sie hätte zumindest die Adresse austauschen müssen.

Würde event. eine Anzeige in der Zeitung schalten und fragen ob jemand den Unfall beobachtet hat und dann zur Polizei.

LG Ina

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... bei allem Unmut, den jetzt die Autofahrerin trifft, wäre es aber schön, wenn Du auch Deinem Sohn ein paar Takte erzählst.
Er hat mit seinem Fahrrad NICHTS auf dem Gehweg zu suchen ... egal wie kurz oder lang er dort gefahren ist.
Auf Bürgersteigen gibt es nämlich ein paar Schwächere als ein Fahrradfahrer und ich gehe mal davon aus, dass er nicht im Schritttempo gefahren ist (auch wegen der Schilderung des Unfallhergangs).

Nichts für ungut,
Julia, die ein echtes Problem mit Radfahrern auf dem Gehweg hat.

P.S.
Natürlich hätte die Autofahrerin auch ein kleineres übersehen können, aber genauso hätte auch ein Kind Deinem Sohn vor´s Rad laufen können!!!

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Hallo,

prinzipell hast du Recht, er sollte nicht auf dem Gehweg fahren. Aber in diesem Fall verhält es sich so, das er den gehweg genutz hat, um nicht eine gefährliche Kreuzung nutzen zu müssen. Das hätte er nämlich wenn er auf der Strasse gefahren wäre. Deswegen hat er ja auch den linken Gehweg genutzt.
Aber du hast Recht, er hätte schieben müssen.
Schnell gefahren kann mein Sohn nicht sein, denn die Strasse geht bergauf und da es auch nur ein kurzes Stück Gehweg ist, hätte er in dieser kurzen Strecke garnicht eine hohe Geschwindigkeit erreichen können.

Aber es geht ja auch nicht direkt darum, sondern darum, wie die Frau sich verhalten hat.
Ich habe weder Namen noch Telefonnummer, und das Sie ihm einfach 10,-€ zusteckt und ihm sagt er solle sich Pflaster kaufen, das geht schon mal garnicht.
Ausserdem ist das zahlen eines Geldbetrages ja quasi schon ein Schuldanerkenntnis.
Ich war heut an besagter Stelle und habe auch im Haus geklingelt, konnte leider niemanden erreichen, habe nun einen Zettel hinterlassen, das sich besagte Person doch bitte melden möge.

Mal sehen was passiert
es geht mir ja auch nicht um eine Anzeige
aber ich möchte den Vorfall schon gern geklärt haben.
lg Kessi

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... ach, er hat auch noch den LINKEN Gehweg benutzt.
Hat Dein Sohn schon mal was davon gehört, dass es in Deutschland ein RECHTSFAHR-Gebot gibt.
Die Autofahrerin musste mit ihm a) auf dem Bürgersteig nicht rechnen und b) auch noch aus der falschen Richtung.

Und es ist im Übrigen völlig egal, warum er den Gehweg benutzt hat.
Wenn er sich dem Straßenverkehr nicht gewachsen fühlt, soll er nicht daran teilnehmen oder die gefährliche Kreuzung umfahren - aber nicht auf dem Gehweg.

Und das mit der Geschwindigkeit lassen wir auch mal dahingestellt.

Das Verhalten der Autofahrerin war sicher nicht okay - wobei ich denke, dass man sich mit einem Halbwüchsigen so einigen kann, zumal er ja das Alter hat, um den Mund aufzumachen, wenn ihm das nicht passt.

Aber dass Radfahrer ständig meinen, sämtliche Regeln missachten zu müssen und dann heulen, wenn mal was passiert, geht mir echt auf die Nerven.
Und wenn sie einen mit Baby und Hund fast über den Haufen fahren und man was sagt, wird man noch angepöbelt.

Gruß,
Julia

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Ich denke, daß beide eine Teilschuld haben.
Dein Sohn darf mit 16 Jahren nicht mehr auf dem Bürgersteig fahren. Die Autofahrerin muß sich jemanden zum Rauslotsen hinstellen, wenn die Ausfahrt unübersichtlich ist.

Mir ist das gleiche nämlich mal vor 10 Jahren passiert. Ich war die Autofahrerin und mir ist ein Junge mit dem Fahrrad rein gefahren. Ich war auch total geschockt und habe erst mal nach geschaut, ob dem Jungen etwas passiert ist. Der ist dann schnell mit dem Fahrrad weg gefahren und ich stand da. Ein Nachbar hat mich dann darauf aufmerksam gemacht, daß mein Wagen einen Schaden hatte. Ich habe das gar nicht gesehen, weil ich mir Sorgen um den Jungen gemacht habe. Glücklicherweise kannte ein Mann den Jungen und ich habe bei den Eltern geklingelt und mich erkundigt, wie es dem Jungen wirklich geht. Als ich auf den Schaden zu sprechen kam, hieß es plötzlich, ich wäre aus der Ausfahrt rausgeknallt und das hätte für mich ein Nachspiel. Die haben dann auch mehrfach bei mir geklingelt und mir gedroht. Ich hatte glücklicherweise meine Mutter im Auto und Nachbarn, die alles beobachtet haben, daß ich nicht aus der Ausfahrt rausgeknallt bin.

Die Sache lief dann über Anwälte und mein Anwalt meinte, daß ich jemanden hätte beauftragen müssen, der mich rauslotst, da die Ausfahrt sehr unübersichtlich ist. Von daher wäre ich sozusagen schuld, da der Junge aber noch 5 oder 6 war, haben die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt und sie mußten mir den ganzen Schaden bezahlen. Das wurde dann wirklich über Monate bei mir abgestottert, weil sie kein Geld hatten.

Von daher mußt Du selbst wissen, was Du machst. Es kann auch gut sein, daß am Auto ein Schaden entstanden ist, bei einer Teilschuld dürft Ihr Euch dann mit der Hälfte beteiligen. Wie gesagt, Dein Sohn darf nicht mehr auf dem Bürgersteig fahren, aber selbst wenn er jünger wäre, hättet Ihr die Aufsichtspflicht verletzt.

Gruß
Cashmere0815

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Hallo,

prinzipell hast du Recht, er sollte nicht auf dem Gehweg fahren. Aber in diesem Fall verhält es sich so, das er den gehweg genutz hat, um nicht eine gefährliche Kreuzung nutzen zu müssen. Das hätte er nämlich wenn er auf der Strasse gefahren wäre. Deswegen hat er ja auch den linken Gehweg genutzt.
Aber du hast Recht, er hätte schieben müssen.
Schnell gefahren kann mein Sohn nicht sein, denn die Strasse geht bergauf und da es auch nur ein kurzes Stück Gehweg ist, hätte er in dieser kurzen Strecke garnicht eine hohe Geschwindigkeit erreichen können.

Aber es geht ja auch nicht direkt darum, sondern darum, wie die Frau sich verhalten hat.
Ich habe weder Namen noch Telefonnummer, und das Sie ihm einfach 10,-€ zusteckt und ihm sagt er solle sich Pflaster kaufen, das geht schon mal garnicht.
Ausserdem ist das zahlen eines Geldbetrages ja quasi schon ein Schuldanerkenntnis.
Ich war heut an besagter Stelle und habe auch im Haus geklingelt, konnte leider niemanden erreichen, habe nun einen Zettel hinterlassen, das sich besagte Person doch bitte melden möge.

Mal sehen was passiert
es geht mir ja auch nicht um eine Anzeige
aber ich möchte den Vorfall schon gern geklärt haben.
lg Kessi

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Du hast sicherlich Recht, daß die Frau sich nicht klug verhalten hat und ihr das eventuell noch leid tun wird.
Ich habe auch nur meine Erfahrungen mitgeteilt, weil mir ja das gleiche passiert ist, nur umgekehrt, der Junge war weg und ich hatte einen Schaden am Auto.
Von daher würde ich immer die Polizei holen, egal ob ich Schuld habe oder nicht, schon alleine deshalb weil meine Erfahrung mir gezeigt hat, daß man hinterher immer das Nachsehen hat, weil es ja grundsätzlich immer anders gewesen ist, als es war.
Ich wünsche, daß die Sache gütlich für Euch gelöst wird.

Von daher habe ich von Anfang an meinen Kinder beigebracht, daß sie bei Einfahrten immer stehen bleiben müssen, da sie noch auf dem Gehweg fahren dürfen. Denn selbst wenn das Auto steht, können die Kinder noch reinfahren, da sie oft unaufmerksam sind, weil vielleicht auf der anderen Straßenseite etwas viel interessanteres ist für sie, als auf den Straßenverkehr zu achten.

Guß
Cashmere0815

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Das ist Fahrerflucht.

Meine Mutter hat auch mal einen Radfahrer übersehen der kein Licht an hatte und trotzdem hatte sie Schuld.

Er war nur leichtverletzt aber das Rad war kaputt.
Meine Mama is dann mit ihm los und hat ihm ein neues Rad gekauft.

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Hallole,

hier einfach mal die Bußgeldvorschriften für den Radfahrer: §§ 1 (2), 49 StVO (den für den Gehweg hab ich auf die Schnelle nicht gefunden)

Pkw-Fahrerin: §§ 1 (2), 10, 34, 49 StVO i. V m. § 24 StVG; §§ 142, 223, 230 StGB.

Zum Verständnis: Radfahrer bekommt "nur" ne Owi; Pkw-Fahrerin hat definitiv eine Straftat begangen und kann wegen fahrlässiger Körperverletzung u. a. belangt werden.

Empfehlung: geht zur Polizei und erstattet Anzeige.

Außerdem, einem 16jährigen kann nicht zugemutet werden, daß er die Straßenregeln kennt und somit weiß, wie er sich im Falle eines Unfalls zu verhalten hat, wenn nicht einmal sich die Erwachsenen hier einig sind.

LG

See

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"Außerdem, einem 16jährigen kann nicht zugemutet werden, daß er die Straßenregeln kennt und somit weiß, wie er sich im Falle eines Unfalls zu verhalten hat, wenn nicht einmal sich die Erwachsenen hier einig sind."

Also ich bitte dich...

Verkehrserziehung beginnt schon in der Grundschule und ein 16jähriger, der mit dem Fahhrad unterwegs ist, sollte sich schon ein wenig auskennen, zumal er lange aus dem Alter raus ist, dass er auf dem Gehweg fahren darf.

Ich finde ganz ehrlich, dass hier arg übertrieben wird...
Ich weiß auch nicht, wie ich als Autofahrerin gehandelt hätte, wenn mir ein Jugendlicher auf dem Gehweg, noch dazu von der falschen Seite, ins Auto gefahren wäre.
Vielleicht wirkt er ja auch nicht wie ein 16jähriger, sondern älter und hat von sich aus ja auch keine Anstalten gemacht, der Sache weiter nachzugehen.

Ich würde es darauf belassen!

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"Ich weiß auch nicht, wie ich als Autofahrerin gehandelt hätte, wenn mir ein Jugendlicher auf dem Gehweg, noch dazu von der falschen Seite, ins Auto gefahren wäre. "

Hierzu muß ich nicht anders auf deinen Kommentar antworten.

Wenn du es selbst nicht weißt, dann muß es ja wohl ein 16jähriger wissen #kratz

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Ich würde es auf sich beruhen lassen und vielleicht nochmal ein bisschen Verkehrserziehung üben!