Auf Firmenrechnung kaufen und Privat bezahlen?

Hallo ihr lieben,
kann ich ohne Nachteile Material auf Firmenrechnung kaufen (bei der ich angestellt bin), wegen den Rabatten und die Rechnung die dann der Firma zugestellt wird privat von meinem Konto bezahlen?

Vielen Dank

(unter der Voraussetzung das der Chef einwilligt)#huepf

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wieso nicht?

haben viele bei uns in der Firma gemacht....

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Hallo

Buchhalterisch sollte die Rechnung vom Firmenkonto bezahlt werden es sei denn die Rechnung taucht niergends in den Büchern der Firma auf,denn ansonsten aknn es bei einer Steuerprüfung probleme geben

Darkmoon66

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aber die firma kann das doch auch anders verbuchen soweit ich weiß?

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Ja?
wie denn?
Wareneingang bleibt Wareneingang!

Lasse mich aber gerne eines besseren Belehren.

Wir handhaben es so das wenn bei uns ein Mitarbeiter was braucht die Firma das dann bestellt,bezahlt und der Mitarbeiter zahlt es der Firma

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Hi Du,

also wenn Du dann auch die Rechnung ausgehändigt bekommst, könnte es machbar sein...

Wir handhaben es so, dass entweder der Händler dafür dann eine andere Kundennummer verwendet, wo Dein Name erscheint, oder unsere Mitarbeiter rechnen mit uns ab..

Sprich Ek+20% da nur per EK darf nicht durchgeschoben werden, steuerrechtlich..

LG

Mone

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Hey,

es gibt doch aber neben der Möglichkeit EK+20% auch einfach die Möglichkeit, dass ich im Namen der Firma bestelle, und Ware und Rechnung direkt an mich nehme, und selbst überweise, oder?

Denen, wo ich bestellt hab, ist es doch sicher egal, von welchem Konto aus die Ware bezahlt wird?

LG Mel

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Nicht unbedingt ist es egal... steuerrechtlich.. interne Gründe etc..

Unsere Chefs führten daher mal auf Anraten vom Steuerberater diese Regelung ein. Manche Händler wollen das ebenfalls nicht...

am Besten ist immer, dieses mit dem Chef zu regeln.

LG Mone, was macht die Kleine???

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Hi,

praktisch ja, theoretisch mußt du die Ersparnis versteuern (Lohnsteuer) wenn sie über eine Bagatellgrenze hinausgeht (ich glaube die ist ca. 50 Euro im Monat).

Wenn dir über deinen Arbeitgeber ein Vorteil bei einem 3. gewährt wird ist dies ein geldwerter Vorteil, der der Lohnsteuer unterliegt.

Allerdings wird dies im normalen Umfang nicht auffallen und ich würde dies auch ohne schlechtes Gewissen machen.

grüßle

peter






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Hallo,

jede der hier genannten Möglichkeiten und Unmöglichkeiten ist mehr oder weniger nah an der LEgalität. Diese Sache kannst du aber nicht entscheiden, sondern dein Chef und dieser sollte diese vorher mit seinem Steuerberater besprechen. Für deinen Chef könnte es nämlich echt böse enden, wenn das keine einmalige Sache bleibt und sich unter den anderen AN herumspricht.

Liebe Grüße

Annett