Firmenauto und nun bald Beschäftigungsverbot,wegen Schwangerschaft

Hallo,

kennt sich jemand damit aus?

Arbeite im Aussendienst und fahre einen Firmenwagen den ich auch privat nutzen kann, weil ich die 1% Steuer zahle. Nun bin ich schwanger und soll ab März ins Beschäftigungsverbot gehen, aufgrund meiner Erkrankung.

Wie ist das dann mit dem Auto? Darf der Arbeitgeber mit Eintritt des BV das Auto zurück verlangen und ich zahle keine Steuern mehr dafür? #kratz
Oder erst ab dem Mutterschutz oder darf ich das Auto weiterfahren, da ich ja auch nach der Elternzeit wieder in der Firma anfangen möchte.

Welche Rechte habe ich?

Danke für Eure Hilfe und
lieben Gruß

Sandra

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Deine Firma kann denn den Wagen mit Beginn des Beschäftigungsverbotes zurückverlagen ( dann zahlst Du auch keine Steuern mehr dafür)

Und natürlich steht der Wagen Dir nicht während des Mutterschaftsurlaub zur Verfügung - wie kommst Du denn darauf??? Der Firmenwagen ist ein Arbeitsgerät.

Du kannst Dir entweder für die Zeit einen preiswerten Gebrauchten zulegen oder aber Dir per Langzeitmiete ( ca. 300€/Monat) einen Wagen mieten. Letzteres hätte den Vorteil, daß Du keine Steuern und Versicherungen zahlen mußt und auch weiterhin nichts mit Reparaturen am Hut hast.

Scully ( ehem. Außendienstlerin)

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Ist die Frage wirklich ernst gemeint? #kratz


Glaubst Du im Ernst, dass Du das Auto weiter behalten kannst, obwohl Du nicht arbeitest?

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Guten Morgen Sandra..

rechtlich musst Du das Auto eigentlich bei Eintritt des BV abgeben, da Du es ja nicht mehr beruflich benötigst.

Manche Firmen handhaben aber grosszügige Regelungen, wo das Auto weiter zur Verfügung steht. Ist jedoch eher selten der Fall, denn was sollte es rechtfertigen, Dir für das "Nicht-Einsetzbarsein", das Fahrzeug zu stellen?

Am Besten einfach Chef fragen und notfalls sonst nach ner Alternative schauen.

Gruss

Mone

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Also, ich weiß nicht. Ich kann meinen Vorrednern nur bedingt recht geben.
Bekommst du ein BV, dann zahlt der AG deinen Nettolohn weiter. In diesem Nettolohn ist aber das versteuerte Fhz. enthalten, da sie es privat nutzen darf. Auch ist eine Dienstfhz. zur privaten Nutzung quasi ein Gehaltsbestandteil. Der Arbeitsvertrag endet nicht, also kann sie aus meiner Sicht das Fhz, weiter nutzen.
Ansonsten müsste der AG ihr den Betrag, den sie jetzt zusätzlich versteuert, als Gehaltserhöhung aufschlagen und dann müsste das Gehalt normal versteuert werden. Das wäre dann ihr Gehalt, bereinigt um das Fhz.
Ich hoffe es versteht mich einer......

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Ansonsten müsste der AG ihr den Betrag, den sie jetzt zusätzlich versteuert, als Gehaltserhöhung aufschlagen

Wieso Gehaltserhöhung???? Sie bekommt dann das vertraglich festgelegte Bruttogehalt!

Denn vom vertragl. Brutto wird der Dienstwagen abgezogen oder dachtest Du der wird obendrauf geschlagen????

Scully

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Ich erklär es: (so ist es bei mir)
Auf mein Bruttogehalt wird der Dienstwagen (1% Anschaffungspreis + Fahrtkm) aufgeschlagen. Diesen Betrag, also ein erhöhtes Brutto versteuere ich (Sozailabgaben, Lohnsteuer, etc.) Anschließend wird der Betrag wieder abgezogen (Versteuerung des "geldwerten Vorteils").

Das Dienstfahrzeug mit privater Nutzung ist immer ein Gehaltsbestandteil. Fällt das Auto weg, dann wäre das quasi eine Gehaltskürzung. D.h. der Chef muss den "Gehaltsverlust" ausgleichen (Voraussetzung: das Dienstfhz. ist im AV vereinbart).

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Hallo
Ich hatte auch einen Dienstwagen habe es bis zur Geburt fahren dürfen obwohl ich ab März mit ein BV zu Hause bleiben musste.

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Hi,

Sicherlich gibt es auch in deiner Firma eine Dienstwagenverordnung. Diese sollte dir vorliegen. Hier sollte dein Fall für dein Unternehemen geregelt sein.

Sicher ist nur, das du keinen Anspruch auf einen Dienstwagen während der Elternzeit hast.


grüßle

peter




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Hallo,

ja auch wenn hier einige an meiner Frage zweifeln, so war sie schon ernst gemeint.
Ich habe heute mit meinem Chef gesprochen.

Und das war die Antwort: ;-)

Gesetzlich ist es geregelt, das mir durch das wegfallen des Auto`s kein Nachteil entstehen darf, schließlich ist der Wagen versteuert und dafür zahle ich auch.
Ebenfalls sagt mein Chef das mir der Firmenwagen
6 Wochen während des Mutterschutzes, sowie
8 Wochen nach Entbindbung gesetzlich zu steht, dieses hat mit dem Beschäftigungsverbot keinerlei Einschränkung, da ich für das BV nichts kann, habe mir ja meine Krankheit nicht ausgesucht.
Ich darf also meinen Wagen behalten....
Lediglich die Tankkosten werde ich dann demnächst übernehmen müssen.

Das ist doch mal eine ehrliche Aussage meiner Firma. :-D

Auszug aus dem gesetzes Text:

Nutzung eines Firmenwagens während des Mutterschutzes

Gehören Sachbezüge zum Arbeitsentgelt und sind sie nicht frei widerruflich - vorliegend die Überlassung eines Firmenfahrzeugs zum unbeschränkten privaten Gebrauch -, so sind sie der Arbeitnehmerin nicht nur während eines Beschäftigungsverbots im Sinne der
§§ 3 I, 4 MuSchG, sondern regelmäßig auch während der Schutzfristen des § 3 II, 6 I MuSchG weiterzugewähren.

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Rechtsprechung/2001/2001_05_31.php

Konnte es nämlich auch kaum glauben..... #huepf

Lieben Gruß

#herzlich Sandra