mutterschutzgeld auch als schülerin?

ich hab mal ne frage an euch

mein et ist am 19.7. und ich bin offiziell zum 31.7. fertig mit der schule (fresiprechung is am 16.7.)

ich kriege 360 bafög und 154 kindergeld (kg),

für meinen sohn erhalte ich auch 154 kg

und lohn von meinem partner



habe ich auch als schülerin anspruch auf mutterschutzgeld?

und auch wenn ich den mutterschutz nich wahrnehme also in der zeit weiterhin bafög erhalte und uch in die schule gehe (muss ich da dann die abschlussprüfungen laufen)

dank euch für eure (evtl)hilfe

1

Hallo,

Mutterschaftsgeld erhälst du, wenn die wegen Eintritt der Schutzfristen (6 Wochen vor der Entbindung / 8 Wochen nach der Entbindung) Arbeitsentgelt verloren geht.

Da du kein Arbeitsentgelt erhälst, bekommst du also auch kein Mutterschaftsgeld.

Aber im Gegensatz zu den MuG Empfängerinnen erhälst du aber der Geburt Elterngeld.

LG
Tanja

2

Mutterschutzgeld erhälst du nur, wenn du während deiner Schulzeit noch Geld verdient hast - in einem Job.
Elterngeld gibt es ab der Geburt. Allerdings kann es dir passieren, dass dann dein Kindergeld wegfällt.

4

??????????????
Das Kindergeld fällt weg?
Also das kann ja wohl nicht wirklich stimmen...

Selbst wenn sie Mutterschaftsgeld (!!!)- nicht Mutterschutzgeld- bekommt- fällt garantiert nicht das Kindergeld weg!!!

Übrigens würde sie auch nur Mutterschaftsgeld erhalten, wenn sie selbst versichert wäre.
Mit einem 400 €-Job wäre sie ja familienversichert und hätte keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Aber sie hat ja nicht gearbeitet.

Gruß
Doggi

3

Hallo Tinka!

Auch wenn ich Deine gesamte Situation immer noch nicht verstehe.. aber ist egal, ich möchte Dich hier nicht angreifen, sondern auf Deine Frage einfach antworten:

Also:

Ich bin der Meinung, daß das nicht so ganz stimmt..

Du kriegst zwar kein Mutterschaftsgeld ( nicht Mutterschutzgeld.. ;-) *gg* - die Mutter muß nicht geschützt werden.. *lach* )-

aber Du kannst einmalig 210 € beantragen und zwar hier:

http://www.mutterschaftsgeld.de/

Das Elterngeld- d.h. die 300 € Sockelbetrag erhälst Du trotzdem ab dem 1.Tag des Mutterschutzes, da die 210 € nicht angerechnet werden..

Alles Gute!

Gruß
Doggi