Falschberechnung ALGII vom Amt - muß man zurückzahlen???

Hi, es betrifft mich nicht, sondern eine Freundin. Da stehen 9000 EURO im Raum. Die sollen zuviel gezahlt worden sein, im Lauf der letzten knapp 3 Jahre. Es hat einen Beraterwechsel beim Amt gegeben und "die Neue" gräbt jetzt alles um. Meint jetzt, ihr Vorgänger hätte das falsch berechnet und ihr zuviel zukommen lassen. Meine Freundin ist allein erziehend. Wie soll sie da mit 9000 EURO klar kommen? Auch mit Abstottern!Geht gar nicht.
Gab es da nicht im Lauf des letzten Jahres ein Gerichtsurteil, daß, wenn das Amt sich geirrt hat, man nicht unweigerlich zurückzahlen muß, oder schmeiße ich da was durcheinander?
porterhouse

1

Das wären ja über 250 Euro zu viel pro Monat #schock
Ich meine mal gehört zu haben, dass man nur den Monat zurückzahlen muss, in dem es aufgefallen ist. Aber nur, wenn die Falschberechnung ein Fehler seitens der Arge ist.

Gruß Lena

2

Das Thema hat mich interessiert und ich habe für euch gegoogelt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__45.html

Da steht, dass man nicht zurückzahlen muss, wenn man nicht durch falsche Angaben den Betrag "erschlichen" hat.

Widerspruch einlegen und sich auf dieses Paragraph beziehen.

Gruss. Alla

3

So weit ich weiss muss man das Geld nicht zurück zahlen, wenn es sich um eine derart geringe Überzahlung handelt, dass es von dem Betroffenen nicht gemerkt wird. Also z.b. 50 Euro mehr, und wenn dieses Geld bereits für den täglichen Lebensunterhalt aufgebraucht wurde.

Handelt es sich allerdings um eine derart grosse Überzahlung, dass einem das eigentlich hätte auffallen müssen, dann muss man das Geld meines Wissens zurück führen. Also wenn jemand z.b. 347 Euro kriegen müsste an ALG II und bekommt aber plötzlich 800 Euro. Da sollte man selbst als fachunkundiger Empfänger stutzig werden.

Diese 250 Euro deiner Freundin sind also so ein Grenzfall. Am besten schnappt sie sich alle Bescheide und ihre Vermögensnachweise der letzten 3 Jahre (die sie ja hoffentlich noch hat) und geht mal zu ProFamilia.
Die können ihr helfen, dass von einem unabhängigen Fachmann der Bescheid geprüft wird, und können ihr auch zuverlässig sagen, ob sie das Geld zurück führen muss oder nicht. Im Zweifel stehen die ihr auch bei einer Klage vor dem Sozialgericht (welche für deine Freundin übrigens mit keinen Kosten verbunden ist) zur Seite.

Generell schützt der Gesetzgeber in dieser Hinsicht eher den Empfänger von Leistungen, da man ja davon ausgehen muss, dass man sich auf Bescheide von Ämtern verlassen kann. Einzig mir bekannte Fälle sind wie gesagt eine dramatische Überzahlung, die auf jeden Fall auffallen müsste, bzw. wenn sich Leistungen durch falsche Angaben erschlichen wurden.

Also erst mal schriftlich Widerspruch einlegen und dann zackig zu ProFamilia.

4

Wenn der Fehler klar beim Sachbearbeiter lag muss sie gar nichts zurückzahlen. Dann darf sie aktuell nur einen neuen Bescheid bekommen mit entsprechend weniger und gut ist.
Es sei denn sie konnte erkennen das sie zuviel bekam und hat sich nicht gemeldet.


Wenn sie aber vergessen hat was anzugeben und der Fehler somit bei ihr lag, dann muss sie zurückzahlen.

5

"Wenn der Fehler klar beim Sachbearbeiter lag muss sie gar nichts zurückzahlen. "

Das ist ein Irrglaube, der leider immer noch zu gern verbreitet wird!

Siehe auch die Antwort von seikon und den Hinweis auf § 45 SGB X: Wenn sie wissen konnte (oder oder oder, siehe den §), dass es falsch war, dann muss sie zurückzahlen.

6

Das ist klar, hatte ich aber auch drunter geschrieben:
<<Es sei denn sie konnte erkennen das sie zuviel bekam und hat sich nicht gemeldet. <<

weitere Kommentare laden
8

Schaut dazu auch nochmal weiter unten in diesem thread, da hab ich (als Antowrt auf ein posting) noch was zusätzlich dazu erklärt, was man eigentlich wissen muß um antworten zu können. Sorry, alles etwas durcheinander! #hicks
porterhouse

11

Wenn für Deine Freundin nicht zu erkennen war, dass es zu viel ist - und davon ist auszugehen - dann ist eine Rückforderung grob unbillig (wie es im Juristendeutsch heißt).

Mein Rat: ab zu einer versierten Anwältin, die für PKH (Prozeßkostenhilfe) arbeitet. Die muss unbedingt Widerspruch einlegen.

Im übrigen würde ich auch prüfen lassen, ob nicht der neue Sachbearbeiter willkürlich (falsch) kürzt!

Gruß

Manavgat

13

Warum AnwältIN? #kratz

20

Nun ja - bei einem Regelsatz von ca. 340 Euro und ner monatlichen Überzahlung von ca. 250 Euro wird es schwierig sein, mit Nichtbemerken zu argumentieren...

Gruß,

MM

weiteren Kommentar laden
14

Hallo!

Ich hatte damals eine Überzahlung von 2700€ und die musste ich zurückzahlen obwohl der Fehler nicht bei mir lag!

Ich habe Widerspruch eingelegt (alles mit einem Anwalt zusammen ;-) ) und es hat nichts gebracht!


GLG